Hallo,
meine Frau und ich erwarten ein Kind Ende November und beschäftigen uns gerade intensiv mit dem Thema Elterngeld. Wir sind beide sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeiten darüber hinaus noch selbstständig als Einzelfallhelfer(in).
Unser Geld für die Einzelfallhilfe erhalten wir immer um den 6. des Folgemonats (WICHTIG!)
Kann es sein, dass das System bzw. die Regelungen für Selbstständige äußerst unfair sind?
Zum Verständnis:
Meine Frau will Lebensmonate 1-3 Basiselterngeld beantragen, in den Monaten 4-11 Elterngeld Plus (also selbstständig tätig sein) und in den Monaten 12 und 13 wieder Basiselterngeld beziehen.
Wie wir herausgefunden haben, gilt bei der Elterngeldkasse gilt das Prinzip des Geldzuflusses. Aber ist das in unserem Fall wirklich zu unserem Nachteil?
Nehmen wir also an, sie arbeitet im Monat 4 wieder selbstständig, erhält das Geld jedoch erst am 06. des 5. Monats. Dadurch erhält sie im 4. Monat "nur" den relativ kleinen Betrag des Elterngeld Plus und ERST im 5. Monat werden die Einnahmen aus der Selbsstständigkeit mit dem Elterngeld Plus verrechnet. Soweit, so gut (oder unfair).
Was passiert aber im Übergang von Monat 11 und dann 12 & 13? Wir dürften also im Monat 11 gar nicht selbstständig tätig sein, damit wir im Monat 12 und 13 das reine Basiselterngeld zur Verfügung haben - ist das richtig? Weil wären wir tätig, bekämen wir das Geld für die Selbstständigkeit ja in Monat 12 und dann würde das Basiselterngeld verrechnet werden....
Da wir vom Bezirksamt bezahlt werden, ist ein Entgegenkommen (frühere Bezahlung) leider nicht wirklich realistisch, obwohl ich da schon eine Anfrage eingereicht habe. Das Geld kommt aber seit jeher zu Beginn des Folgemonats.
Aber wie kann es sein, dass dieses System so starr ist? Und wie realistisch ist es, dass Selbstständige im selben Monat ihrer Tätigkeit bezahlt werden?
Vielen Dank.
Elterngeld als Nicht-Selbstständige(r) und Selbstständige(r)
Bin mir nicht 100% ig sicher, aber frag mal bei der Elterngeldstelle nach, ich meine mein Mann hat belegt, wann genau er das Geld erwirtschaftet hat. Da sein Geldeingang natürlich auch erst Anfang des nächsten Monats war. Bei uns war Elterngeld Bezug vom 11. - 10., ist ja immer ab Geburt. Er kann ja aber nichts dafür, wenn Rechnungen immer erst Mitte des Monats bezahlt werden.
Hi, ja es gilt immer das Geld Zu- und Abflussdatum, dabei spielt es keine Rolle wann die Leistung erbracht wurde. Ihr müsst aber noch beachten, dass die Lebensmonate nicht gleich Kalendermonate sind (außer euer Kind wird an einem 01. geboren). Bsp. euer Kind wird am 15.10. geboren, dann geht der 1. Lebensmonat vom 15.10. bis 14.11. usw. Also je nachdem an welchem Tag euer Kind geboren wird, könnte es ja mit dem Geldeingang passen.
Hallo,
Also ich hab meinen Mann nochmal gefragt!
Er konnte das so ausweisen, dass er aufgeschrieben hat, wann genau er das Geld erwirtschaftet hat.
Er gibt Sportkurse umd konnte also genau belegen, am 14.6. Hat er 3 Std. Gearbeitet.
Das hätte er auch von den Vereinen/ Sportstätten bestätigt bekommen. Wollte aber keiner sehen.
Bin mir jetzt nur nicht sicher, was man als Einzelfallhelfer tut, also ob du das auch so genau nachweisen kannst, wann du dein Geld erwirtschaftet hast.
Unsere Tochter ist 2019 geboren. Wir sind davon ausgegangen, dass das jetzt immer noch funktioniert.
Falls es wichtig ist, wir bekommen elterngeld in Niedersachsen!
Vielen Dank euch, das hat mir alles sehr geholfen (rein für das Verständnis).
Ich habe diese WOche einen Termin bei der Elterngeldkasse und werde versuchen meine Zuflüsse auf den exakten Monat zu timen :)