Update: Erbe Enkelkinder - getrennte Eltern

Hallo.

Ich hatte nach Input für die Frage, wie mit der Ausschlagung des Erbes der Oma verfahren wird, wenn der KV (Sohn) für sich selbst ausschlägt, aber für die Kinder nicht ausschlagen möchte und wir uns nicht einig werden können.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die ganzen Antworten.

Ich hatte gestern einen Termin bei einer Anwältin. Die Rechtssprechung ist sich nicht einig, ab wann die 6-Wochen-Frist für die dann nachrückenden Kinder anfängt zu laufen. Der BGH vertritt zwar die Meinung, dass es beide Sorgeberechtigten wissen müssen und sozusagen die Frist erst mit meiner Kenntnis (der KV erfährt es ja umgehend bei seiner Ausschlagung) zu laufen beginnt, aber das ist leider nicht sicher. Sogar seine Ausschlagung hat keinen Einfluss auf seine Entscheidung, ob er für die Kinder ausschlägt oder nicht. D.h. er könnte den Kindern eine überschuldete Erbschaft zumuten, wenn er nicht mit mir zusammen für diese ausschlägt. Im Extremfall könnte er also ihre Frist verstreichen lassen und sie so zu Erben der Oma machen.

Die Anwältin ist der Ansicht, dass mir nichts wirklich übrig bleibt, als ständig bei Telefonaten die Kinder zu ermutigen, nach dem Wohlbefinden der Oma zu fragen. Und bei Verdacht schriftlich nachfragen, sodass er vielleicht schriftlich bestätigt, dass seine Mutter lebt. Denn wenn er da lügen würde (Oma tot und er sagt "es geht ihr gut"), könnte man anfechten wegen Täuschung. Die Anwältin meinte, dass in dem Fall auch noch andere "Geschütze" aufgefahren werden können. Hat diese, da der Erbfall und das Verschweigen noch nicht eingetreten sind, aber nicht näher erläutert.

Ich hoffe, dass es nicht soweit kommt und er den Kindern zeitnah sagt, wenn die Oma verstorben ist. Dann könnte ich ihn ansprechen (schriftlich), ob er das Erbe annimmt, weil sonst die Kinder nachrücken. Seine schriftliche Antwort wäre dann für mich auch wieder - laut der Anwältin - von Vorteil. Wenn er sagt, er nimmt an, sind die Kinder raus. Nimmt er trotz der Aussage doch nicht an, teilt es mir aber nicht mit und die Kinder sind auf einmal Erben, könnte die Anwältin wieder was machen. Teilt er da schon mit, dass er nicht annimmt, kann ich weiter mit dem Vorschlag "gemeinsam für die Kinder ausschlagen" kommen. Stimmt er zu, ist alles okay. Lehnt er ab, hat die Anwältin was schriftliches vorliegen und kann tätig werden.

Das sozusagen als kleines Ergebnis, falls es jemand liest, der ein ähnliches Problem hat.

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Mmh, dazu hab ich Interesse halber eine Frage!

Du gehst immer davon aus, dass er dir dann auch schriftlich antwort, oder? Wie wahrscheinlich ist das denn aber? Kommuniziert ihr sonst auch viel schriftlich?

Ich hoffe er sieht einfach ein, dass überschuldet Erbschaften auch von den Kindern nicht angenommen werden sollten.

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Da er von mir "weiß", dass ich relativ wenig Zeit zum Telefonieren habe, und er sich beim Besprechen von Themen auf gar keinen Fall nach mir und meiner Zeit richten möchte, läuft die Kommunikation zum sehr großen Teil über WhatsApp und somit schriftlich. 😉
Ich hoffe einfach, dass er nicht da von seinen Gewohnheiten abweicht.

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Das ist dann ja ganz praktisch!

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Hast du die Anwältin explizit darauf hingewiesen, dass es sich um ein minderjähriges Kind handelt?
Minderjährige werden doch vom Gesetzgeber extra geschützt.

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Ja, sie weiß, dass die Kinder 11 und 13 sind.