Urlaub an freien Tagen?

Guten Morgen in die Runde. Wer kennt sich mit der Gesetzeslage aus?

Unser Betrieb ist ein 5 Tage Betrieb. Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit verteilt auf nur 4 Tage. Freitag bin in laut Arbeitsplan nicht eingesetzt. Der freie Tag steht allerdings nicht in meinem Arbeitsvertrag. Mein Urlaubsanspruch ist bestehen geblieben. Heißt, ich habe weiterhin vollen Urlaub wie bei einer 5 Tage Woche. Also habe ich bisher immer brav 5 Tage Urlaub genommen bei einer ganzen Woche.

Für das Jahr 2023 würde mir im Idealfall ein Urlaubstag fehlen und ich frage mich, ob ich diesen "rausholen" könnte, wenn nämlich keine ganzen Wochen Urlaub genommen werden muss.

Wenn zb eine Woche am Montag einen Feiertag hat, muss ich dann trotzdem für den Rest 4 Tage Urlaub nehmen? Oder wäre gesetzlich nur 3 Tage möglich und den 4. Tag habe ich ja eh frei? Oder zb Männertag im Mai. Der Freitag danach ist bei uns Betriebsruhe und "Urlaubszwang". Ich habe Freitag aber meinen freien Tag, bin praktisch nicht eingesetzt. Muss ich hier trotzdem einen Urlaubstag hergeben? Im zweiten Beispiel fände ich es ja sogar fast schon ungerecht, da ich ja meine Stunden für das Gehalt der Woche geleistet habe...

Ich hoffe, dass ihr meinen Gedankengang nachvollziehen könnt.

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Hi,
Wenn du frei willst, musst du Urlaub nehmen. Allerdings müsste es am Ende aufs gleiche rauskommen. Du scheinst die Stunden ja vorzuarbeiten und freitags (quasi dauerhaft) gleitstunden zu nehmen.
Oder erfasst ihr keine Arbeitszeit?
Das einfachste wäre doch, wenn du deine offizielle Arbeitszeitregelung anpasst und deine Stunden auf vier Tage verteilst. Dann wird aber im Gegenzug auch der Urlaubsanspruch gekürzt...

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Das wird in der Personalabteilung leider nicht geändert.

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Ich hatte auch jahrelang nur Montag bis Donnerstag gearbeitet, ohne dass es im Arbeitsvertrag stand. Allerdings hatte ich auch entsprechend weniger Urlaubstage.
Dadurch musste ich für den Freitag nie Urlaub nehmen.

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Leider wird das in der Geschäftsstelle bei mir nicht akzeptiert. Dafür müsste ich erst gerichtlich vorgehen, was mir nicht so gefällt.

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Bei 2 meiner Kolleginnen ist das von den Tagen her nicht so klar. Eine arbeitet 30h in der Woche, eine 32h. Urlaubstage haben sie normal. Dafür zählt ein Urlaubstage dann nur 6h bzw. 6,4h. Allerdings arbeiten sie teilweise 8h,sodass sie dann wieder Überstundenfrei-Tage haben., die dann ja auch nur 6h bzw. 6.4h zählen.
Wie viele Stunden stehen denn in deinem Arbeitsvertrag? Dann kannst du doch auch bei Mehrarbeit an manchen Tagen an anderen Tagen frei nehmen? Also den Freitag offiziell als Überstunden-frei zählen?

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Du müsstest mal mit der Personalabteilung sprechen, wie genau sie deine Stunden abrechnen. Da gibt es ja verschiedene Modelle.

Bei meinem Arbeitgeber wird es z.B. nicht so gemacht, dass Arbeitstage wirklich festgelegt werden. Bei Teilzeitkräften werden die Wochenstunden gleichmäßig auf 5 Tage verteilt. Ich arbeite 15 Stunden/ Woche und leiste diese an 2 Tagen ab. Das ist eine abteilungsinterne Absprache. Für die restlichen 3 Tage muss ich Gleittage einreichen. Für eine Woche Urlaub muss ich also auch 5 Tage nehmen, weil ich ja theoretisch jeden Tag 3 Stunden arbeiten müsste.

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Ich arbeite in der Pflege, 20 Stunden die Woche. 5.5 Tage Woche. Allerdings nicht auf bestimmte Tage verteilt.
Ich habe einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen, plus 6 Tage Schwerbehinderten Urlaub
Der Tag Urlaub wird entsprechend der Arbeitszeit in der Woche gerechnet. Ca 3, 64 Stunden

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Bei mir gibt es keine Verteilung. Es existiert ein Dienstplan, der jede Woche gleich ist. Ich arbeite Montag 7h, Di 4h, Mi 5h, Do 4h und Freitag bin ich nicht eingeteilt.

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Bei uns ist es so, dass die Wochenarbeitsstunden auf die zu arbeitenden Tage aufgeteilt werden. Man kann pro Tag zwar mehr arbeiten, aber bei Urlaub/ Krankheit zählt pro Tag nur die berechnete Stundenzahl.
Beispiel: 30h pro Woche, 5 Arbeitstage pro Woche.
Macht pro Tag 6h
Du arbeitest pro Tag 7,5 Stunden und hast dann den Freitag rausgearbeitet.
Nimmst Du Montag bis Donnerstag Urlaub, zählt pro Tag nur die 6h. Der Freitag ist demzufolge NICHT rausgearbeitet.

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Danke. Ich arbeite meinen Freitag nicht raus. In meiner Elternteilzeit habe ich 20 Stunden beantragt und dass sich diese auf nur 4 Tage verteilen sollen.

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag aber nichts dergleichen steht, dann schon. Was steht denn drinnen bzgl. Arbeitstage?

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Du kannst das versuchen, wunder dich aber nicht, wenn dir dann generell weniger Urlaubstage zur Verfügung stehen, da du ja nur 4 Tage pro Woche Arbeitest und momentan Urlaub für eine 5Tage Woche bekommst.
Man kann sich im Leben nicht immer nur die schönen Sachen raussuchen und meinen man wäre damit im Recht 😉

Also entweder verzichtest du generell auf mehrere Urlaubstage oder du gehst den einen Tag arbeiten.

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Du verstehst mich falsch. Ich möchte nicht nur das Schöne raus suchen. Wie gesagt, ich nehme für eine Woche auch tatsächlich 5 Tage Urlaub. Es geht doch einfach nur um den Fall, wenn es mal keine ganze Woche ist. Wenn ich bei 20h in der Woche praktisch Mo-Mi arbeite, dann habe 15 abgearbeitet und nehme Donnerstag Urlaub, was ebenfalls 5h entspricht. Dann habe ich meinen Wochen-Soll erfüllt und müsste für den Freitag aber dennoch einen Urlaubstag, also weitere 5h nehmen. Ich würde also, sobald es sich nicht um eine komplette Woche Urlaub handelt, auf 25h statt 20h kommen.

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Ja, aber andersrum ist es auch so: wenn freitag ein Feiertag wäre, also z.b. der 25.12. dann hast du plus gemacht, da deine Woche arbeitszeit ha erbracht wurde, der freitag aber kalkulatorisch auch zählt...kar gibt es Konstellationen, wo man am meisten profitiert, aber im Jahresverlauf gibt sich das quasi nix
Du wirst nicht benachteiligt.

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Ich nehme an, dein Urlaubsanspruch ist auf eine 5Tage-Woche definiert, also musst du auch für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage verplanen.
Was steht denn genau im Vertrag?

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Ja so ist es auch eigentlich. Aber im Moment befinde ich mich ja in Elternteilzeit. Ich habe 20 Stunden beantragt, verteilt auf 4 Tage. Eine Woche Urlaub mit 5 Tagen macht für mich vollkommen Sinn. Ich sehe nur eine Benachteiligung für mich, sobald es sich um keine ganze Woche handelt.

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Wenn in Deinem Arbeitsvertrag von einer 5 Tage Woche ausgegangen wird und Dein Urlaubsanspruch sich auf eine 5 Tage Woche bezieht, dann musst Du 5 Tage Urlaub nehmen um eine Woche frei zu haben.
Würdest Du bei z.B. 30 Tagen Urlaub nur 4 Tage Urlaub für eine Woche frei nehmen müssen, könntest Du mit 30 Urlaubstagen 7,5 Wochen bezahlt frei nehmen, während die 5-Tages-Kollegen nur auf 6 Wochen kommen. Und das wäre tatsächlich ungerecht.

Grüsse
BiDi

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Danke. Die Frage bezieht sich nicht auf die komplette Woche, da nehme ich selbstverständlich 5 Tage Urlaub. Es geht tatsächlich um unvollständige Wochen. Zb Donnerstag + Freitag frei: Dafür arbeite ich von 20 Stunden Mo-Mi insgesamt 15 Stunden. Donnerstag nehme ich Urlaub für 5 Stunden. Hab ich mein Wochensoll erreicht. Wenn ich Freitag auch noch 5 Stunden einsetzen muss, fände ich das auch ungerecht, da ich dann eine 25 Stunden Woche habe und nur 20 Stunden bezahlt bekomme.

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Aber deine 4 Tage Woche ist nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Wenn Du keinen Urlaub einreichst, kannst Du also durchaus an diesem Freitag eingesetzt werden. Und sei es nur das Telefon zu besetzen und Dir am dafür am Donnerstag freizugeben. Wenn Du das nicht willst, musst Du Urlaub nehmen. Oder Du lässt Dir die 4 Tage Woche im Vertrag vermerken, bekommst dann aber entsprechend weniger Urlaubstage. Es geht um Tage, nicht um Stunden. Würdest Du Mo-Fr z.B. 4 Stunden arbeiten würdest, könntest Du ja auch nicht argumentieren, dass Du volle Urlaubstage nehmen musst und nicht nur halbe.

Grüsse
BiDi

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Hallo

Da in deinem Arbeitsvertrag nichts vom freien Tag am Freitag steht, musst du Urlaub nehmen.

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Nochmal zur besseren Erklärung:

Ich habe Elternteilzeit beantragt auf 20 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Tage in der Woche. Normalerweise steht im Vertrag 5 Tage Woche. Jetzt, in meinem befristeten Zusatzvertrag steht Verteilung nach Ermessen.

Wir stechen nicht oder so, haben keine Gleitzeit und arbeiten nicht gleichmäßig verteilt. Wir haben einen festen Dienstplan. Ich arbeite an unterschiedlichen Tagen unterschiedlich, aber immer gleich. Mo 7h, Di 4h, Mi 5h, Do 4h und Freitag bin ich nicht eingesetzt.

Bei einer Woche Urlaub nehme ich natürlich 5 Tage Urlaub. Das wäre sonst natürlich unterm Strich ungerecht meinen Kollegen gegenüber. Das ist auch nicht das, was ich in Frage stelle!

Nur möchte ich doch auch nicht ungerecht behandelt werden. Beispiel: Der 23.12. ist bei uns prinzipiell Betriebsruhe. Der fällt dieses Jahr auf einen Freitag. Ich arbeite von Mo bis Do meine 20 Stunden, wie immer. Wenn ich aber jetzt den Freitag noch Urlaub nehmen muss trotz 0-Stunden im Duenstplan, habe ich in der Woche mehr "Stunden" eingesetzt als meine Kolleginnen und als was ich bezahlt bekomme. Denn der Urlaubstag ist ja auch 5 Stunden wert. Gleiches gilt für den Freitag beispielsweise nach Männertag.

Direkt eine 4 Tage Woche will die Geschäftsstelle nicht umändern. Mein Einrichtungsleiter hat mir nur schriftlich versichert, dass er mich auch nur 4 Tage einsetzen wird. Deshalb hatte ich beim Antrag dann nichts weiter unternommen.

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Also die Kernfrage lautet ja theoretisch: Muss ich an einem EINZELNEN Tag, an dem ich 0 Stunden arbeiten muss, Urlaub nehmen? Normalerweise stellt sich die Frage nicht, da ich ja frei habe. Da unser Betrieb aber Schließzeiten mit Urlaubszwang hat, betrifft das im Jahr rund 3 Tage. Dann hätte ich aufgrund dessen rund 3 Tage weniger Urlaub als die nicht-in-4-Tage-Elternteilzeit-Woche Mitarbeiter bzw spende meinen Träger 15 Stunden Arbeit.

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Ja musst du, weil dein Arbeitgeber trotzdem noch von einer 5 Tag- Woche ausgeht für die du z.b. 20 Tage Urlaub bekommst. Nur er teilt dich eben nie am Freitag ein.
Wenn der Vertrag auf 4 Tagewoche umgeschrieben worden wäre, dann hättest du auch nur noch 16 Tage Urlaub!
Womit du besser fahren würdest, könnte man wohl ausrechnen.