Pflicht auf Kinderkrankengeld

Meine Lohnbuchhaltung hat heute angerufen. Sie wollen die Bescheinigung über das Kindkrankengeld meiner Krankenkasse haben. Bin ich denn in der Pflicht mir das Geld von der Krankenkasse wieder zu holen? Dass mein AG das nicht bezahlt ist mir bewusst. Aber muss ich es gezwungenermaßen beantragen? Das ist das erste Mal, dass mein AG diese Bescheinigung möchte. Es ist aber nicht das erste Mal, dass ich wegen Kind krank ohne Bezug die Betreuung übernehme. Auch nicht von der Krankenkasse.

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Bist du nicht, aber wieso lässt man freiwillig ca. 2/3 seines Nettogehalts sausen, gerade bei den steigenden Preisen aktuell? Vermutlich geht keiner davon aus, dass du freiwillig auf Geld verzichtest und hat dich deshalb darum gebeten.
Schreibe einfach, dass du kein Geld beantragt hast (auch wenn ich das nicht nachvollziehen kann, ist bei meiner KK in 2 min per App erledigt).

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Ich muss die Kind krank Meldung immer erst beim Arbeitgeber vorzeigen und kopieren lassen. Die wollen ja sehen das du wirklich wegen Kind zuhause warst weil es krank war.

Und erst dann schicke ich es zur Krankenkasse

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Ja ich auch. Und jetzt kam die Aufforderung, dass ich bitte die Tage bei der Krankenkasse beantragen soll und dann den Bescheid nachreichen.

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Eine Bescheinigung, dass mein Kind krank ist gibt es. Eine Bescheinigung über Kinderkrankengeld gibt es nicht, da ich dies nicht beantragt habe.

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Wieviele Tage hast du denn dieses Jahr schon genommen?
Es gilt ja auch dieses Jahr noch, dass man bis zu 30 Tage nehmen kann. Natürlich möchte kein Arbeitgeber, dass sich jemand auf diese Weise eine "Urlaubsverlängerung" gönnt. Vielleicht sollst du deshalb die Bescheinigung vorlegen. Aber dich dazu zwingen, das Geld zu beantragen, können sie denke ich nicht.

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Das sind aber zwei unterschiedliche Bescheinigungen. Zum einen die Krankschreibung vom Kinderarzt, die die TE natürlich vorweisen können muss. Das andere ist die Entscheidung, sich das Geld von der KK wiederzuholen und der Beleg dazu. Das ist ein rein gesetzlicher Anspruch der TE gegen ihre KK und hat mit dem Arbeitgeber nichts zu tun. Dieser hat nur die Pflicht, die TE unentgeltlich freizustellen. Ob diese sich dafür das Geld von anderer Seite holt, geht den AG nichts an.

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Ja, das habe ich glaube ich falsch gelesen. Ich dachte, sie hätte die Bescheinigung vom Arzt nicht vorgezeigt.

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Vielen Dank für eure Antworten. Dann sage ich Bescheid, dass ich dieses nicht beantragt hatte. Ich hatte mir nur Sorgen gemacht, dass dadurch jetzt Konsequenzen folgen könnten. Dass mir unterstellt wird, jemand anderes hätte das Kind betreut oder den Krankenschein eingereicht oder was auch immer.

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" Es ist aber nicht das erste Mal, dass ich wegen Kind krank ohne Bezug die Betreuung übernehme."

Vielleicht ist es aber bei deinem Arbeitgeber das erste Mal, dass das Häkchen bei "Rückmeldung der Höhe des Krankengeldes" vergessen wurde, zu setzen. 🤭
Ich arbeite selbst in der Lohnbuchhaltung und setze das Häkchen. Dann muss ich den Mitarbeiter nicht "nerven" und es ist gleich im Abrechnungsprogramm eingefügt, sobald die Krankenkasse es zurück meldet.
Ein Unterschied ist mir noch nie aufgefallen was das Gehalt mit oder ohne Rückmeldung angeht. Der Arbeitgeber zahlt ja eh nicht für die Kindkranktage, außer es ist was anderes vereinbart, aber auch das muss die Lohnbuchhaltung mit nem Häkchen markieren.