Guten Morgen,
leider blicke ich bei dem Thema Elterngeld nicht ganz durch…
Mein Mann und ich überlegen aktuell, ob es nicht sinnvoller ist, wenn er Elternzeit und Elterngeld beantragt, da er weniger als ich verdient.
Ich bekomme im Januar und Februar 2023 Mutterschaftsgeld und bis Anfang März noch anteilig. Und würde ab März wieder Vollzeit arbeiten gehen.
Wenn er das Basiselterngeld beantragen möchte ab Januar, bekommt er das dann auch? Weil sein Gehalt würde ja wegfallen. Und ist es richtig, dass er dies für insgesamt 12 Monate beantragen kann?
Wenn er sich für das Elterngeldplus entscheiden würde, wie müsste er das beantragen? Die ersten beiden Monate (Januar und Februar) Basiselterngeld und ab März dann Elterngeldplus?
Oder direkt ab Januar Elterngeldplus?
Und dieses könnte er dann insgesamt 24 Monate oder 22 Monate bekommen?
Frage an Elterngeldexperte
Ja, er kann 12 Monate beantragen. Sollte euer Kind allerdings deutlich früher kommen, kann es sein, dass für ihn nur 11 Monate übrig bleiben, denn Monate mit Mutterschaftsgeld sind immer Elterngeldmonate.
Er kann es auch direkt ab Januar beantragen (auch EG plus), eine kleine Rücklage solltet ihr aber schon haben, weil der Antrag immer etwas dauert.
Also würde er theoretisch ab Januar dann auch Elterngeld bekommen oder haben wir dann nur das Mutterschaftsgeld?
Nein, er bekommt auch ab Januar, aber richtet euch ein, dass ihr das Geld erst ab Februar habt, da ihr den Antrag ja erst nach der Geburt stellen könnt, wenn ihr Geburtsurkunde etc. habt.
Zu den sachlichen Fragen hast du schon Auskunft bekommen. Ich wollte aber mal off-topic beitragen, dass ich denke es sollte keine rein finanzielle Entscheidung sein (wenn finanziell möglch). Da spielt ja so viel mehr eine Rolle:
- Willst du wirklich nach der MuSchu vollzeit arbeiten, packst du das emotional/körperlich?
- Willst du das Kind gerne Stillen? Bekommt ihr das hin mit Stillen & Arbeit?
- Ab wann könnt ihr euch eine Fremdbetreuung vorstellen?
Ich denke diese Fragen sollte man klären und dann die EZ und die Arbeit zwischen den Eltern aufteilen. Ggf. gehst du dann auch ein halbes Jahr in Vollzeit-EZ und arbeitest dann wieder, dann macht es dein Mann ein Jahr. Und wenn das Kind dann im Sommer 2024 1,5 Jahre alt ist kann es schon vormittags in die Betreuung,…
Ihr solltet erstmal eure Erwartungen klären, wie stellt ihr euch Familienleben, Babyzeit und Kinderbetreuung vor. Und dann EZ/EG drumrum basteln.
Ja, das stimmt schon, am besten wäre es wenn unser Sohn ab dem 01.08.2024 in die Betreuung geht. Bis dahin müssen wir die Elternzeit Nutzen inkl. Elterngeld. Wir blicken beide bei dem Thema Elterngeld nicht so durch, wie man das aufteilen kann, dass wir bis zum Kita Jahr einigermaßen finanziell gut aufgestellt sind. Zumal ja auch noch die Eingewöhnung hinzukommt.
Schreibst du das gleiche auch unter einen Beitrag, wo eine Frau Fragen dazu hat, wie sie 12 Monate EG beziehen kann?
Oder doch nur hier, weil du es dir nicht verkneifen kannst in Frage zu stellen ob es für die TE tatsächlich das beste ist schnell wieder Vollzeit zu arbeiten?
Ich persönlich halte es für eine saudumme Idee, wenn man als Mutter die ganze EZ nimmt bzw. Der Partner nur die 2 Partnermonate, auch wenn es finanziell die bessere Option ist, aber ich würde das nun wirklich niemandem ungefragt in einen Post mit technischen Fragen zum EG posten.