Elterngeld: wie kreuze ich es richtig an? 🤔

Hallöchen,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch..
Ich möchte gerne Elterngeldplus bekommen.
Jetzt ist es ja so, dass die ersten beiden Monate als Basiselterngeld gelten, weil ich ja Mutterschaftsgeld bekomme. Ist es dann richtig dass ich im Lebensmonat 1 und 2 Basiselterngeld ankreuze und ab Monat 3 bis 24 dann Elterngeldplus? Ich habe doch Anspruch auf 24 Monate oder waren das 22? Ich blicke da nicht durch 😔…
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte 😅

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Fertig machen kannst Du den Antrag eh erst nach der Geburt. Dann weißt Du genau, wie viele Monate Basiselterngeld Du nehmen musst. Denn wenn das Kind früher kommt, dann wird ja der vor der Geburt fehlende Mutterschutz hinten dran gehängt, und evtl. der dritte Lebensmonat mit angekratzt. Dann müsstest Du die ersten drei Monate Basiselterngeld ankreuzen.

Insgesamt stehen Dir 12 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Alle Lebensmonate, in denen Du kein Mutterschaftsgeld bezogen hast, kannst Du in je zwei Monate Elterngeld plus splitten. Bei zwei Monaten Basiselterngeld wegen Mutterschutz bleiben 10 zum splitten, insgesamt also 22 Monate. Bei der Monaten Basiselterngeld wegen früherer Geburt bleiben neun Monate zum splitten, also insgesamt 21 Monate.

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Warum wird denn der Mutterschutz hinten dran gehangen, wenn das Kind eher kommt?
Müsste ich dann nicht auch entsprechend früher in den Mutterschutz kommen?
Was ist denn wenn der 3. Monat für ein paar Tage angekratzt wird, dann muss das doch entsprechend anteilig berechnet werden? Sowohl Elterngeld als auch Mutterschaftsgeld oder nicht?
D.h. wenn ich 9 Monate zum splitten hab, wären das dann 18 Monate wo ich Elterngeldplus bekommen kann?

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Wenn Du vor der Geburt in den Mutterschutz gehst, weiß ja nicht keiner, ob Dein Kind an 38+5, an 40+0 oder an 41+2 zur Welt kommt. Insofern kann der Mutterschutz auch nicht früher beginnen.

Vor der Geburt stehen Dir sechs Wochen zu, nach der Geburt in der Regel acht. Alles, was von den sechs Wochen vor der Geburt fehlt, wird nach der Geburt mit dran gehangen. Wenn das Kind nach ET kommt, bleibt es bei den acht Wochen nach der Geburt, da wird also nichts gekürzt.

Wenn der dritte Lebensmonat mit in den Mutterschutz fällt, bekommst Du eben für ein paar Tage noch Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom AG, für die restlichen Tage anteilig Basiselterngeld. Aber diesen Monat kannst Du dann eben nicht mehr splitten.

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