Überstunden und urlaubsabgeltung

Hallo zusammen.
Ich war bis Ende August in elternzeit und hab dann mein bisheriges Arbeitsverhältnis beendet da ich ab September eine neue Stelle begonnen habe.
Der AG hat Ende August meinen noch vorhandenen Urlaub und Überstunden ausgezahlt. Jetzt ist die Lohnabrechnung gekommen und da steht nichts von steuerabgaben sondern der komplette Betrag wo ausgezahlt wurde. Ist urlaubsabgeltung und Überstunden kein zu versteuerndes Einkommen? Ich bin grad überfragt. Danke für eure hilfe

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Doch, wird versteuert, sogar heftig hoch, wenn du damit in eine andere Stufe rutschst. Ist mir mal passiert. Da blieb von dem Geld kaum was übrig.

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Das war ja meine Frage...
Bei meiner Lohnabrechnung stehen keine steuerabgaben. Einfach der komplette Betrag

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Guten Morgen.

Eigentlich wird es versteuert und ist sv-pflichtig. Aber es kommt auf die im Programm eingegebene Lohnart (die haben Nummern; evtl hat dort der AG schon einen Fehler gemacht, da es auch Lohnarten gibt, bei denen man die Steuer- und SV-Pflicht selbst anhaken muss) an, und auch auf dein Gehalt. Da du bis Ende August in Elternzeit warst, hast du keinen normalen Lohn. Ich tippe drauf, dass du, wenn du deine Lohnabrechnung vor dir liegen hast, zwei Zeilen jeweils bei Lohnsteuer und den SV-Beiträgen stehen hast. Die obere Zeile jeweils mit Nullen, weil das dein normaler Lohn wäre - der in der Elternzeit ja nicht gezahlt wird, und die zweite Zeile mit dem Geld der Urlaubs- und Überstundenabgeltung.
Ich hatte das jetzt bei der Energiepreispauschale. Da wurde bei allen Mitarbeitern die individuelle Lohnsteuer berechnet, nur bei der Elternzeit und dem Langzeitkrank wäre keine Steuer berechnet worden, trotz identischer Eingaben im Programm.
Könnte somit sein, dass bei der Steuererklärung dann noch was nachversteuert werden muss. Wie das aber mit den fehlenden SV-Beiträgen in deinem Fall ist, weiß ich nicht genau.
Ich hatte mit den zwei betreffenden Mitarbeitern vereinbart, dass sie sich die Energiepreispauschale mit der Einkommenssteuererklärung dann holen, damit die Firma bei der nächsten Prüfung (Finanzamt und Rentenversicherung) keine Nachzahlungen hat, weil was falsch gelaufen ist. Die fehlenden SV-Beiträge sind meines Wissens nach nur 3 Monate rückwirkend von dir einforderbar, falls eben bei einer Prüfung das auffällt.