Elterngeld und Minijob

Hallo Ihr Lieben, ich benötige eure Hilfe.
Ich bin dabei meine Unterlagen für das Elterngeld usw. auszufüllen.
Nun meine Frage, ich arbeite in Vollzeit bin aber in 3 Wochen im Mutterschutz. Gerne möchte ich 1 Jahr Geld beziehen und 2 Jahre zuhause bleiben. Mir ist klar das ich nur für 1 Jahr Geld erhalte.
Nun übe ich seit vielen Jahren einen Minijob aus welchen ich aber jetzt nicht mehr ausführen kann. Der Vertrag läuft dennoch über mich weiter aber die Arbeit tätigt seit geraumer Zeit meine Mutter aus. Muss ich den Minijob angeben obwohl ich diesen nicht mehr ausübe oder holt sich die Elterngeldstelle bzw. die Krankenkasse die Daten selber ein?

Ich möchte das alles korrekt läuft und ich keine Schwierigkeiten bekomme.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

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du hast einen JOb und deine Mutter macht ihn, dann muss der Ag sie anm,elden, wenn ihr was passiert, ist sie nicht versichert!

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Dann muss mein Vertrag quasi ruhen und der AG muss meine Mutter dann anmelden richtig?

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ja!

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Naja es läuft ja jetzt schon nicht korrekt, wenn du angegeben bist aber deine Mutter den Job ausübt.
Das würde ich schleunigst ändern, schon alleine wegen Versicherungen.

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Deine Mutter ist gerade nicht versichert und das ist eher auch illegal, was ihr da treibt.

Natürlich musst du den Job dann jetzt bzw. Zukünftig Mit angeben. Der Vertrag läuft ja auf dich.

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Hab das etwas falsch formuliert. Der Vertrag läuft noch diesen Monat über mich weil es durch den Steuerberater nicht vorher ging. Ab November ist meine Mutter angemeldet. War etwas falsch von mir ausgedrückt 🙈
Danke für die Antwort :)

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Worauf zielt denn Deine Frage ab? Für's Elterngeld solltest Du den Minijob natürlich angeben, denn er erhöht Dein Elterngeld. Allerdings solltest Du da nur den Zeitraum angeben, in dem Du die Tätigkeit noch ausgeübt hast. Wenn Deine Mutter das schon seit geraumer Zeit macht, fallen diese Monate halt für Dich raus.

Nach dem Mutterschutz kannst Du den Job grundsätzlich wieder ausüben. Dann wäre Elterngeld plus ggf aber sinnvoller, weil Du da mehr Zuverdienst haben darfst, ohne Einbußen beim Elterngeld zu haben.

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Vielen Dank deine Antwort war mir schon hilfreich :)

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Du gibst beim EG den Minijob mit an, we wirkt sich ja positiv auf die Höhe deines EG aus. Aber du kannst ihn natürlich nur für die Monate angeben, in denen du ihn auch ausgeführt hast (nicht deine Mutter).

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Öffentliche Behörden interessiert nur formelles. Wen du auf deiner Arbeitsstelle dann tatsächlich für dich arbeiten lässt, sind den Behörden vom Prinzip her egal. Was zählt ist das Papier.
Denen kannst du nicht sagen "aber meine Mami hat die Arbeit für mich gemacht" :D

Also was ihr macht ist illegal, wie schon geschrieben wurde :D