Sohn als Alleinerbe, ist das sinnvoll?

Hallo,
Mein Mann und ich erwerben bald ein Haus und stehen dann beide im Grundbuch. Mein Mann meinte, es wäre sinnvoll, unseren gemeinsamen Sohn als Alleinerben einzusetzen. Wenn wir uns trennen oder einer stirbt, würde so einem eventuellen neuen Lebenspartner nichts vom Haus zustehen. Das finde ich auch gut so, da ich nicht möchte, daß Sohnemann sich dann mit irgendeinem Stiefteil ums Haus streiten muss.

Aber angenommen mein Mann stirbt vor mir und unser Sohn ist schon volljährig: Gehört ihm das Haus dann wirklich komplett alleine, und ich müsste ihm das Haus abkaufen, um weiter darin wohnen zu können? Oder geht dann die Hälfte an mich?
Möchte ungern nochmals erneut jemanden das Haus abkaufen müssen, nachdem wir jetzt Jahrzehnte daran abbezahlen.

Danke für eure Antworten!

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Guten Morgen, diese Frage ist zu komplex, um hier vernünftig beantwortet werden zu können. Bitte geh zu einem Fachanwalt für Erbrecht und lass dich vernünftig beraten.

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Die Frage, die du stellst, habe ich mir auch schon gestellt. Ich glaube aber, so funktioniert das nicht, da man, glaube ich, nicht um den Pflichtteil drum herum kommt, sollte man neu heiraten. Aber ich weiß es nicht genau und von gespannt, auf die Antworten hier...

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Mi Ehevertrag schon.

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Das hat rein gar nichts mit einem Ehevertrag zu tun. Ein Ehevertrag regelt die Ehe und Scheidung! Hier geht es ums Erben.

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Da sollte man sich wirklich beraten lassen. Mein Mann und ich stehen beide im Grundbuch und wir erwarten demnächst unsere 2 Tochter. Wir wollen natürlich, dass unsere Töchter abgesichert sind, weshalb wir nach der Geburt auch alles regeln werden.

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Hi.
Mein Onkel und Tante haben es genauso gemacht.
aber irgendwie noch vermerkt auf lebenslanges Wohnrecht. ( das haus ist aber auch ein riesen Haus ).

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Wäre eine Möglichkeit. Aber auch da sollte man sich beraten lassen.

Meine Eltern haben es überlegt, aber sich dagegen entschieden. Durch das Wohnrecht hätte mein Vater weniger Rente bekommen (da muss dann irgendwas versteuert werden, keine Ahnung, ich hab’s nicht ganz verstanden), daher haben sie es doch nicht gemacht. Sie meinten, sie hauen uns, wenn wir sie auf die Straße setzen 😂😂

Rechtlich natürlich blöd, aber für uns als Familie ist klar, dass wir unser Erbe erst antreten, sollten beide Eltern verstorben sein und uns der lebende Elternteil nix abkaufen muss 🤷‍♀️ Nun sind wir aber alle auch schon älter, wenn das Kind der TE noch klein ist, ist so ne Überlegung sicher noch mal was anderes…

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Guten Morgen,
Nachdem ihr ja beide im Grundbuch steht, erbt der Sohnemann dann nur den Teil des verstorbenen Elternteil.
Würde mich aber trotzdem nochmal ausgiebig vom Anwalt beraten lassen. Auch wer die Schulden übernimmt wenn einer frühzeitig stirbt.
Viele Grüße,
Fichtelwichtel

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Hallo!

Ohne Testament würde es im Sterbefall deines Mannes so laufen, dass du als Ehefrau die Hälfte seines Erbes bekommst und die anderen Hälfte sein Kind/unter all seinen Kindern aufgeteilt wird.

Wenn ihr also gemeinsam ein Haus kauft und beide stehen im Grundbuch und er verstirbt, dann würden dir 75% des Hauses gehören und deinem Sohn bis zu deinem Tod 25%.

Mit Testament in dem der Sohn den Anteil des Hauses erbt verfällt dein Eigentum von 50% nicht, lediglich dein Sohn tritt dann an die Stelle und ihm gehören auch 50% des Hauses bis zu deinem Ableben.

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Genauso ist es.
Als mein Vater spontan gestorben ist, sind wir zum Anwalt und ich habe zugunsten meiner Mutter auf meinen Anteil am Haus verzichtet.

Dafür wurde dann ein erbvertrag aufgesetzt, dass sie u.a. nicht ohne mit die 25% auszuzahlen das Haus verkaufen kann etc pp.

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Deine 50% Hausanteil bleiben bei Dir, auch wenn Dein Sohn Alleinerbe Deines Mannes ist. Testamentarisch lassen sich viele Dinge regeln, z.B. könntet Ihr Euch gegenseitig ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, dass dem übrigegebliebenen Partner zumindest ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Aber: Ihr solltet Euch fragen, was das Haus in erster Linie sein soll. Eure Absicherung im Alter oder Erbe des Sohnes. Denn solange Dein Sohn Anteile an dem Haus hat, kann das mit der Absicherung nach hinten losgehen. Beispielsweise weil Dein Sohn wegen Krankheit o.ä. auf staatliche Hilfen angewiesen ist. Dann muss Dein Sohn seinen Anteil einfordern. Oder Du lernst einen neuen Partner kennen, er hilft bei der Tilgung, Instandhaltung und ihr bekommt weitere Kinder. Diese Kinder haben dann nur Anspruch auf den Pflichtteil Deines Erbes, denn ein gemeinsames Testament kann nach dem Tod eines Partners nicht mehr ohne weiters geändert werden.

Ich bin in solchen Fällen ein grosser Freund des Berliner Testaments. Das sichert den übriggebliebenen Ehepartner grösstmöglich ab und erst wenn der auch gestorben ist, geht es um's Erben.

Grüsse
BiDi

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Ihr braucht ein Testament. Darin setzt ihr euch nach dem Tod des jeweils anderen als Alleinerbe ein. Euer Sohn sollte dann als Alleinerbe nach dem Tod des letzten Partners eingesetzt werden. Dann baut man noch die Wiederverheiratungsklausel ein und zusätzlich die Regelung, dass der Sohn enterbt wird, sollte er vom überlebenden Partner den Pflichtteil verlangen.
Geht zum Notar. Der macht das für euch. Selbst schreiben wollte man das nur, wenn man vom Fach ist.

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Hatte die Oma meines Mannes gemacht.
Seine Mutter ist Alleinerbin, die Oma hatte aber vermerktes Lebenslanges Wohnrecht. Haben sie damals wohl über einen Notar gemacht und daran gab es auch absolut nichts zu rütteln, selbst wenn Schwiema gewollt hätte.
Am besten bei einem Anwalt oder Notar dazu beraten lassen.