Hallo ihr lieben,
bei der Elterngeldstelle ist es echt schwer, jemanden ans Telefon zu bekommen, daher stelle ich meine Frage mal hier, da es ja doch einige kompetente User gibt, die bestimmt eine Antwort parat haben 😊
Mein Mann wird wieder für 2 Monate Elterngeld beantragen. Beim letzten Mal war der maßgebliche Berechnungszeitraum für das Elterngeld das Kalenderjahr vor der Geburt, weil wir einige Monate vorher eine PV-Anlage auf dem Dach installiert haben.
Wir erzielen mit der Anlage jedoch keinen Gewinn, was nach etlichem Hin und Her von der Elterngeldstelle auch so anerkannt wurde. Die Anlage läuft nun unter „Liebhaberei“.
Meine Frage ist nun:
Ist für den neuen Antrag auf Elterngeld dann trotzdem wieder das Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich, oder die 12 Monate vor Geburt?
Vielleicht gibt es hier ja Paare, die eine ähnliche Konstellation hatten und können mal berichten, wie es da lief.
Vielen Dank schon mal 🙂
Niesi85
Antrag Elterngeld und PV-Anlage
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Da die Anlage anerkannt unter Liebhaberei läuft, habt ihr steuerrechtlich ja keine Gewinne.
Damit habt ihr kein steuerrechtliches Einkommen aus der Selbständigkeit und damit kein Mischeinkommen nach https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html Absatz (3)
Zusätzlich greift auch https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html Absatz (4) das bei Vorliegen von Einkünften ==Gewinn) aus Selbständigkeit diese auf Antrag nicht berücksichtigt werden wenn diese unter durchschnittlich 35 € /Monat liegen.
D.h.ohne steuerlichen Veranlagungszeitraum (Liebhaberei) keine Mischeinkünfte und ohne Gewinn auch keine Verschiebung wenn gewünscht.
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Super, vielen Dank für die Erklärung 👍