Frage

Ich bin aktuell wieder schwanger. Seit Juni arbeite ich 50 % (TZ in EZ). Für Januar nächsten Jahres habe ich (kurz bevor ich von der Schwangerschaft erfahren habe) eine Aufstockung auf 70 % beantragt, die auch vom Vorgesetzten genehmigt wurde und so steht es auch ab Januar im Dienstplan.

Ich werde sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in ein BV kommen. Eigentlich wollte ich jetzt noch bis Ende Dezember/Anfang Januar arbeiten aber mittlerweile geht es mir auch nicht mehr so gut und ich will das Risiko auch so lange nicht mehr tragen. Insofern werde ich es vermutlich Mitte November bekannt geben.

Meine Frage nun: Sind die 70 % irgendwie in Gefahr? Es wäre natürlich für mein Elterngeld ungünstig....
Eigentlich ja nicht, oder?

VG

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Ehrlich gesagt hoffe ich doch das sowas nicht möglich ist, fürchte aber schon:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Stundenerhoehung-Beschaeftigungsverbot--f352000.html?amphtml=1

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Mein AG bekommt mein Gehalt durch die Umlage eh wieder.... Und ich selber kann nichts dafür dass es bei uns sofort ein BV gibt, ich hab nie um sowas gebeten und wäre durchaus bereit noch ne Weile zu arbeiten. Darf ich aber halt nicht. Also, sei es drum...

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Ab Januar hast Du Anspruch auf das entsprechend höhere Entgelt, da es sich um eine dauerhafte Erhöhung handelt. Das ist vollkommen in Ordnung und kein Grund, Dich in irgendeiner Form anzugehen.

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Danke. Ich habe durch das BV übrigens auch Nachteile, meine Weiterbildungszeit wird von der Kammer nicht anerkannt etc… also es ist nicht so dass ich davon nur Vorteile habe.
Und ich bin tatsächlich nicht scharf auf das BV, allerdings ist mein Job ein wirkliches Risiko, da ich mit potenziell hochaggressiven Patienten arbeite, Dienste mache etc, mit Covid Patienten arbeite, 8 Stunden am Stück ffp2 tragen muss usw.

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Hey, nein. Die bekommst wie geplant und genehmigt dein Gehalt für 70% Arbeitszeit. Völlig legitim, dafür musst du dich nicht rechtfertigen. Alles Gute für die Schwangerschaft.