Sozialversicherungen in der Elternzeit

Ich muss mein Arbeitsverhältnis beenden da ich eine Nebengewerbe haben möchte welches zwecks Konkurrenz nicht geduldet wird. Zu meiner Frage ich bin weiterhin in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Krankenversicherung kann ich über die Familien Versicherung von meinem Mann laufen lassen aber was ist mit den restlichen Sozialversicherungen? Ich finde dazu leider nichts bzw. bin gerade überfragt.

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Naja du hast dich ja sicher schon informiert, wie die Selbstständigkeit läuft, zb Anmeldung eines Gewerbes. Zumindest gehe ich davon aus, dass dein nebengewerbe in Selbstständigkeit läuft, sonst wärst du ja weiter Arbeitnehmerin. Als selbstständige bist du sozial nicht abgesichert, es ist deine eigene Aufgabe vorzusorgen, du bist ja dann eine Firma. Inwiefern du freiwillig in die Rente einzahlen kannst, kannst du sicher bei der Rentenversicherung erfragen. Das müsstest du dann aber eben selber einzahlen.
Selbstständige können auch kein normales Arbeitslosengeld beantragen, sondern ihnen bleibt maximal Hartz 4.
Ob du kostenlos in der familienversicherung bleiben kannst, wenn du nebenbei durch ein Gewerbe verdienst, bezweifle ich stark, hängt aber soweit ich weiß auch von der Höhe deines Einkommens ab. Normalerweise sind Selbstständige privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Viel Erfolg

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Ja natürlich habe ich mich informiert nur bei den Versicherungen zwickt es noch etwas. Da habe ich auch bald einen Termin allerdings wollte ich es schon vorher wissen, da vorher die Kündigung weg muss und man ja schauen muss welche Kosten noch zusätzlich auf einen zukommen und ob es dann auch wirklich Sinn macht. Also muss ich Renten und Unfallversicherung noch selbst abschließen. Das wollte ich wissen. Vll hätte ich mehr Infos schreiben müssen, vielen Dank

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Wenn du hauptberuflich Selbstständig bist, kannst du nicht in die Familienversicherung.

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Wenn du dein Arbeitsverhältnis beendet, hast du auch keine Ez mehr. Deine Sozialversicherungen laufen natürlich nicht weiter. Da musst du dann selber Vorsorge treffen.
Ob du weiterhin familienversichert bleiben kannst würde ich bei der kk erfragen. Wenn du selbstständig bist, könnte das Schwierigkeiten geben.

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Wenn du kündigst endet nicht nur dein Arbeitsverhältnis sondern gleichzeitig deine Elternzeit. Ob du selbstständig wirklich in die Familienversicherung kannst bezweifle ich.

Das heißt du musst diese selbst bezahlen, ebenso wie deine Rentenversicherung selbstverständlich. ALG-Versicherung gibt es auch nicht…

Du solltest dich mal außerhalb des Forum vernünftig informieren!

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Ja die Elternzeit kann enden, Elterngeld bekomme ich deswegen aber tdm weiterhin und man darf sich auch da selbstständig machen. Elterngeld plus und eben die Einnahmen durch die Selbstständigkeit(mit Grenze ganz klar)
Familienversicherung geht auch klar auch mit Einkommensgrenze. Meine Frage war so gemeint wie ich es mit den anderen Versicherungen am besten mache weil es ja dann nach Kündigung nicht mehr über einen Arbeitgeber laufen kann.
Das mache ich wie verrückt! Habe auch sämtliche Termine allerdings wollte ich es gerne vorher wissen

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In welchem Bereich willst du dich denn selbstständig machen?

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familienversichert klappt sicher nicht, als Selbstständige kannst du dich freiwillig versichern, die Versicherung ist von deinem Einkommen abhängig. Pflegversicherung muss du auch zahlen. Alles andere musst du selbst absichern.

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Das zb weiß ich schon, habe ich ja geschrieben ich kann mit in die Familien Versicherung natürlich mit einer Einkommensgrenze, diese habe ich in erster Zeit auch nicht vor zu überschreiten, erst nach der Zeit von Elterngeldbezug. Den Anspruch auf Elterngeld habe ich weiterhin da es sich ab dem Zeitpunkt des Gewerbes um Elterngeld plus handelt. Meine Frage war nur wie ich mit den anderen Versicherungen am besten vorgehe.

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„Sicher nicht“ ist sicher nicht richtig

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Was verstehst du unter „den restlichen“ Sozialversicherungen?

Die Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung.

In der Rentenversicherung bist du zunächst noch beitragsfrei abgesichert, da du ein Kind hast und in Kindererziehungszeit bist. Ein entsprechendes Schreiben hast du unmittelbar nach der Entbindung erhalten.

Eine Arbeitslosenversicherung für ausschließlich Selbstständige? Eher nein…