Rechtliche Frage: KH Aufenthalt im Beschäftigungsverbote=Krankengeld. Und was ist mit Urlaub

Hallo ihr Lieben kugeligen Damen,
bei mir ist es schon ein Jahr her und ich werde nächste Woche, nach einem Jahr wieder arbeiten müssen🤷
Aufgrund einer künstlichen Befruchtung und mehreren Fgs hat mich mein neuer Frauenarzt ins Beschäftigungsverbot geschickt, wäre von der Arbeit aber sowieso passiert. Er war einfach schneller.

Frage eins: verfällt dann mein Urlaub?

Ich musste leider vier Monate ins Krankenhaus und mein Chef offenbarte mir, dass ich dann ins Krankengeld komme, denn KH Aufenthalt greift vor BU vom Arzt. War mir zu diesem Zeitpunkt aber echt egal!!!

Frage zwei: spätestens dieser Urlaub müsste mir doch Zustehen?

Vielleicht weiß das ja einer . Wüsste sonst nicht welches Forum passend ist.
Liebe Grüße

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Hey

Das passt in "berufe&finanzen"

Mein Urlaub ist damals nicht verfallen. Mir wurde der ausgezahlt.
Andere nehmen den Urlaub nach der Elternzeit z.B.

Grüsse

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Urlaub verfällt nicht, wenn du im BV bist 😊 beim Rest weiß ich nicht so Bescheid 😅

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Guten Morgen.

ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft auch ein BV. Mein gesamter nicht genommener Urlaub aus 2020, sowie der entstandene Urlaub durch Mutterschutz aus 2021 wurde mir aufgehoben und ich konnte ihn teils Ende 2021 und Anfang 2022 noch nehmen. Also Urlaub verfällt eigl nicht, auch nicht bei Krank.

LG

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Moment, ich hab es immer noch nicht verstanden. Ich bin seit März raus, Januar und Februar hatte ich keinen Urlaub, den bekomme ich definitiv. Aber doch nicht die anderen Tage aus März, April, Mai etc. Das wären ja nochmal, keine Ahnung 15 Tage.

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Doch, für alle Monate im BV hast du ganz normalen Urlaubsanspruch!
Ich hab übrigens noch nie gehört, dass Krankenschein vor BV geht - wäre ja absurd. Das BV schützt ja im Grunde auch vor dem Krankengeld.

In der Elternzeit hat man übrigens auch normale Urlaubsansprüche, wenn der AG es nicht schriftlich angekündigt hat, dass der Urlaubsanspruch gekürzt wird.

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Natürlich macht das Sinn. Sie muss ja grundsätzlich arbeitsfähig sein, um ein BV zu bekommen. Deshalb gilt die AU vor BV.

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Also eigentlich müssten dir ebenfalls 6 Wochen Lohnfortzahlung zustehen wie allen anderen auch. Es heißt ja BeschäftigungsVERBOT, du suchst dir das ja nicht aus.
Ich denke du bekommst eine sichere Auskunft von der Krankenkasse.
Nebenbei sollte es deinem Chef eigentlich völlig egal sein was du in dem BV machst, er kriegt den vollen Lohn ja von der KK erstattet. Ich verstehe dieses gequatsche immer nicht 🤦‍♀️