Unterhaltsvorschuss // Sozialleistungen ohne Vater

Ich möchte den Kindsvater zum Schutz des Kindes verschweigen, sprich Vater unbekannt ONS angeben. Aufgrund jahrelanger Gewalt (bis ins Krankenhaus geprügelt) in der Beziehung bin ich aus der Beziehung raus und 2 Wochen später einen positiven Test in der Hand gehabt. Ich bin jedoch aufgrund der psychischen und körperlichen Gewalt arbeitsunfähig, bekomme Sozialleistungen. Die größte Angst macht mir, keine Gelder zu bekommen, wenn ich Vater unbekannt angebe, aber ihn anzugeben kommt nicht in frage. Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir berichten?

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Das ist Beteug, wenn du ihn verschweigst und Steuergelder in Anspruch nimmst.
Ich verstehe immer nicht, wie Frauen sich das jahrelang gefallen lassen, schwanger werden und es denen dann plötzlich auffällt, das sie den dann nicht als Vater wollen und andere sollen zahlen!
Wenn er Vaterschaftsfeststellung klagt und er als Vater rauskommt, hast du ein Problem!

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Wow soviel herzlosigkeit in so wenig Sätzen #zitter

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Fühl dich erst mal gedrückt!
„Vater unbekannt“ wird gar nicht angegeben, das Feld des Vaters bleibt einfach frei. Das Sozialamt wird dichteste auffordern, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dort wird dann eine Vaterschaftsfeststellung gemacht und die Mitarbeiter fühlen dir auf den Zahn mit Details und Details zu dem ONS. Das ist unangenehm und soll auch unangenehm sein. Wenn sie dir glauben, bekommst du Unterhaltsvorschuss, wenn nicht, eine Ablehnung. Problematisch ist hier der Grund, warum es ein negativer Bescheid ist. Glauben sie, dass du lügst, kann das Sozialamt aufgrund fehlender Mitwirkung deine Leistungen kürzen (in der Regel dann im den Betrag des Unterhaltsvorschusses). Wird abgelehnt, aber deine Geschichte klingt plausibel, bekommst du keinen Vorschuss aber das volle Geld vom Jobcenter.

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Du kannst dich auch per PN melden, ich kenne mich damit etwas aus.

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Falsche Angaben können tatsächlich eine Straftat (Sozialleistungsbetrug) darstellen. Die TE wäre gut beraten, sich einen Anwalt oder eine entsprechende, fachkundige Hilfe mit ins Boot zu holen und bei der Wahrheit zu bleiben.

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du müsstest an Eidesstatt versichern, dass du nicht weisst wer der Vater ist. zuwiederhandlungen können mit Gefängnis bestraft werden.


Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird wegen Meineid nach § 154 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. In minderschweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Wenn der Vater aber auf Feststellung der Vaterschaft klagt, hat sie ein gewaltiges Problem hinterher. Und das ist auch richtig so.

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Ich finde es etwas schade wie emphatielos ihr manchmal seid. Natürlich ist es nicht der richtige Weg, aber ich kann die Beweggründe absolut nachvollziehen! Natürlich will sie ihr Kind schützen.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll sich Hilfe bei einer sozialen Einrichtung zu suchen (Caritas, Pro Familia etc.), die dir vllt weiter helfen können.
Für das Thema Unterhalt wirst du ihn benennen müssen, aber vllt können diese sich auf dem Weg unterstützen, dass du und dein Kind vor ihm sicher sind.

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Warum? Jahrelang hat sie es mitgemacht!

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Kennst du ihre Geschichte?! Glaubst du wirklich Frauen lassen sich an Spaß an der Freude in einer Partnerschaft verprügeln!? Wie kann man so emphatielos sein, ernsthaft? Wenn ein Kind im Spiel ist bekommt man einen unglaublichen beschützerinstinkt und wenn sie es bis jetzt nicht geschafft hat sich selbst zu schützen dann jetzt wenigstens ihr Kind. Was in Gottes Namen ist daran verwerflich ?

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Wenn Du den Vater nicht angibst bei der UVG-Stelle, dann bekommst Du auch kein UVG. So einfach ist das.
Die Allgemeinheit kann ja nicht für Dich Unterhalt zahlen, obwohl der Kindsvater unter Umständen dazu in der Lage ist.

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Hallo

Du arme. Schrecklich. Hast du ihn angezeigt, das du was in der Hand hast?

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Scheiße, oh man ich kann dich so gut verstehen, das du genau diesen Weg gehen möchtest....aber bitte laß dich da rechtlich intensiv beraten.

So wird es nicht funktionieren, ganz besonders nicht wenn du auf Sozialleistungen angewiesen bist. Es ist viel zu riskant, das es auffliegt.

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Lies dir mal das Urteil vom VG Bayreuth B 8 K 20.288 durch. Es scheint Ausnahmen von der Mitwirkungspflicht zu geben. Es wird auf eine Verwaltungsvorschrift verwiesen. Forsche mal in dieser Richtung. Vielleicht kommst du ohne Trickserei aus der Mitwirkungspflicht raus.

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Als Ergänzung noch einmal ein Urteil: VG Würzburg, Urteil vom 23. September 2021 – W 3 K 20.716

Aus dem Urteil:

"Ausnahmsweise könne die Mitwirkungspflicht gemäß Nr. 1.11.1 Abs. 3 VwUVG 2019 nur dann entfallen, wenn den Einzelfall betreffende, besondere und unerträgliche Auswirkungen nachvollziehbar vorgetragen würden."

"Eine Einschränkung des Anspruchsausschlusses nach § 1 Abs. 3 UVG dahin, dass dieser nicht eintritt, wenn die Auskunftserteilung oder Mitwirkung dem in der Vorschrift als auskunfts- und mitwirkungspflichtig bezeichneten Elternteil nicht zugemutet werden kann, ist im Unterhaltsvorschussgesetz zwar nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG trifft die Kindsmutter aber grundsätzlich nur im Rahmen des Zumutbaren (BVerwG, U.v. 16.5.2013 – 5 C 28/12 – juris Rn. 11; B.v. 5.1.1989 – 5 B 197/88; U.v. 5.5.1983 – 5 C 112/81 zum BSHG; BayVGH, B.v. 18.4.2019 – 12 C 18.1893 – juris Rn. 21; Gruber, UVG, § 1 Rn. 129, 155 ff. m.w.N.; vgl. Nr. 1.11.1 und 1.11.10 VwUVG 2021). ..."

Es gibt Ausnahmen, bei denen die Mitwirkungspflicht entfällt und du ohne Nennung des Vaters UVG bekommst. So wie ich die Urteile verstehe, ist die Hürde allerdings ziemlich hoch. Es wäre eine Überlegung wert, es auf diese Schiene als Alternative zur ONS-Geschichte zu probieren. Das Risiko ist natürlich, dass du nicht Recht bekommst und den Vater nennen bzw. auf UVG/Sozialleistungen verzichten musst.