Hallo ihr, ich habe seit Beginn der SS Beschwerden, die mich sogar stationär in's Krankenhaus gebracht haben. Habe eine gynäkologisch relevante Vorgeschichte und SS-Beschwerden, die teils "über das normale Maß" hinaus gehen. Ich war aufgrund der Ereignisse in den letzten Wochen krankgeschrieben, da auf Anfrage an meinen Gynäkologen ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt ausgestellt wird und es nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Zudem wurde mir dann eine Woche später gesagt, dass eine Krankmeldung einem Beschäftigungsverbot vor geht. Soweit hab ich das alles verstanden, kann es allerdings nicht nachvollziehen. Die "Krankheiten", die zu meinen Krankschreibungen führten, hängen alle unmittelbar mit der Schwangerschaft zusammen und sind keine eigenständige Erkrankung wie beispielsweise ein Knochenbruch im Fuß. Meine Krankenversicherung hat mich nun sogar nach der letzten Krankmeldung meines Hausarztes kontaktiert, ich solle mich doch um ein ärztliches Beschäftigungsverbot kümmern, da ich nun bereits in's Krankengeld rutsche. Das ist natürlich eine Situation, die man schwangeren Frauen ersparen möchte. Ich habe mich zum Thema ärztliches Beschäftigungsverbot auf der Seite der Regierungspräsidien (geltend für Baden-Württemberg) informiert, wo sehr tolle Informationsblätter zum Download bereitstehen, in denen ebenfalls bezüglich des ÄRZTLICHEN Beschäftigungsverbots erwähnt wird: "Von der Regelung werden neben den normalen Beschwerden der Schwangerschaft
sowie typischen Symptomen für eine Gefährdung der Schwangerschaft auch
pathologische Symptome wie z. B. Erbrechen, schwangerschaftsbedingte
Kreislauflabilität, Anämie, Risiko einer Frühgeburt, Thromboseneigung, aber auch
psychische Belastungen durch eine Beschäftigung, die sich nachteilig auf den Verlauf
der Schwangerschaft auswirken können erfasst. Die Arbeit, die nach ärztlichem
Zeugnis nicht oder nur in beschränktem Umfang von der Schwangeren ausgeübt
werden darf, kann zwar im allgemeinen als ungefährlich eingeschätzt werden, für die
Schwangere auf Grund subjektiver Gegebenheiten jedoch zu Beschwerden führen,
die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden können. Dies kann z. B. schon bei
Essensgerüchen der Fall sein." Mein Hausarzt hat sich ebenfalls aus der "Verantwortung" gezogen, indem dort einfach keine BV ausgestellt werden, weil so viele Anfragen kommen und man das mit seinem Gynäkologen besprechen soll... ich weiß nicht weiter, einem weiteren Krankengeldbezug würde ich sehr gerne entkommen, da ich dies in meiner Situation als unfair betrachte. Zudem habe ich bereits öfter mitbekommen, dass werdende Mütter in ebenfalls "ungefährlichen" Berufen einfach ein BV ausgesprochen bekommen haben und dies ohne Vorliegen etwaiger Risiken wie Alter ü35, Fehlgeburten/-risiko, übermäßige Symptome etc. Bevor nun aber klugscheißerische oder unzutreffende Antworten kommen, die das Thema verfehlen, bitte ich euch, die Informationsblätter der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg durchzulesen, die Seite heißt "Gesetzlicher Mutterschutz" und wenn man runter scrollt, findet man "Material zum Download" -> "Fachinformationen und Formulare" -> Ärztliches Attest / ärztliches Beschäftigungsverbot / zur Vorlage beim Arbeitgeber, Infoblatt "Ärztliche Beschäftigungsverbote", Infoblatt "Unterscheidung zwischen betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten in Schwangerschaft und Stillzeit". Ich habe bald meinen nächsten Termin beim Gynäkologen und hoffe doch sehr, dass er sich dafür Zeit nimmt und nicht wieder meines Erachtens aus "Unwissenheit" oder "Fehlinformation" ablehnt.
Baden-Württemberg: ärztliches Beschäftigungsverbot - kein Arzt rafft es
Ich kann verstehen, dass du nicht gerne ins KG fällst. Wer will schon finanzielle Nachteile.
Aber sieh es mal so: Bei dir handelt es sich um eine beschränkte Zeit. Dann bekommst du Elterngeld, welches unabhängig vom KG ist.
Ich hatte eine Krebserkrankung, zwei kleine Kinder und noch dazu die finanziellen Einbußen wegen KG. Ich wusste nicht, ob ich jemals überhaupt wieder arbeiten kann, geschweige denn, ob ich das alles überlebe. DAS ist unfair!
Danke für deine Antwort, deine Lebenssituation, die du durchmachen musstest, tut mir leid. Ich hoffe, dass es dir besser geht.
Ich verstehe auch, vieles im Leben ist unfair und vieles ist nicht beeinflussbar. Und genau hier sind wir an diesem Punkt, in meinem Fall wäre es umsetzbar, mir die Situation zu erleichtern, indem man mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Das würde mir die finanziellen Verluste, die 14-tägigen Arztbesuche, die ebenfalls mit Risiken verbunden sind und auch meinen Arbeitgeber entlasten - denn dann wüsste der, dass ich bis zur Geburt nicht mehr anwesend sein werde. So muss ich andauernd dem psychischen Druck unterliegen, in einer sorgenvollen Zeit, in der mir das ungeborene Leben vor geht, mich mit Dingen zu befassen, die nicht förderlich für meine/unsere Gesundheit sind. Das Elterngeld ist unabhängig vom KG, soweit habe ich mich bereits informiert. Allerdings sind die Rücklagen während dem KG-Bezug = 0, was im BV eine andere Situation ergeben würde.
Es wäre bei nahezu jeder Schwangeren umsetzbar, ihr ein BV auszustellen, wenn wir ehrlich sind. Denn jede Schwangere macht sich Sorgen um ihr Ungeborenes.
Aber, was würde das bedeuten?
Was ist denn bei den Arztbesuchen mit Risiken verbunden?
Und wäre die Zeit im BV weniger sorgenvoll? Warum?
Bevor Du Deinem Gyn irgendwelche Infoblätter vorlegst, die er vermutlich kennt, solltest Du bedenken, dass er höchstwahrscheinlich durch Rundschreiben der Krankenkassen, ärztlichen Vereinigungen, etc. mehr Details bezüglich der Interpretation der einigermaßen vagen Regierungsproklamationen kennt.
Und Du solltest seiner ärztlichen Expertise bezüglich Deiner gesundheitlichen Situation vertrauen. Wenn Du das nicht tust, frage ich mich, wieso Du Dir nicht schon lange vor der Schwangerschaft einen anderen Arzt gesucht hast.
Ausserdem scheint es mir, Du interpretierst 'falschrum'. Wenn Deine schwangerschaftsbedingte Erschöpfung es Dir unmöglich macht, Deine Arbeit auszuführen, dann bist Du nunmal arbeitsunfähig. Gefahr für Leib und Leben von Dir und/oder Deinem Kind besteht dadurch nicht automatisch.
Glatte Strassen im Herbst / Winter, Viren in Arztpraxen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, das Schwangere davor besonders geschützt werden müssen. Erst wenn eine Schwangere in erhöhtem Maße durch ihre Arbeit gefährdet ist, greift der Gesetzgeber ein.
Und je mehr Du Argumente Du Dir pro BV Deinem Gyn gegenüber aus den Fingern saugst, desto eher verfestigst Du den Eindruck schlicht eine Drama-Queen zu sein.
Grüsse
BiDi
Das Argument, dass deine Krankenkasse dich angeschrieben hat wegen eines BVs ist KEIN Argument für ein BV. Natürlich versucht jede Krankenkasse das, denn Krankengeld muss SIE zahlen, das Gehalt im BV NICHT. Denen geht es nicht darum dir etwas Gutes zu tun.
Für ein BV muss Manni Prinzip arbeitsfähig sein. Bist du das nicht, kann dir keiner ein BV ausstellen.
Wenn du Angst um dein Baby hast verstehe ich dich auch nicht. Da solltest du einfach froh sein, dass du nicht arbeiten musst und dich schonen kannst und glücklich über die Krankschreibung sein.
Ich bezweifle auch, dass dir das Ärzte-Hopping helfen wird.
Vielleicht solltest du einfach mal Stress rausnehmen und deinem Körper/Psyche die Ruhe gönnen!
Ein BV ist für Frauen denen es gut geht und die theoretisch schwanger Wörterarbeiten könnten bei denen jedoch die berufliche Tätigkeit eine Gefährdung darstellt.
Bei "Erkrankungen" im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft kann der Arzt immer auch eine Krankschreibung ausstellen.
Das ist jetzt zwar off topic aber aus purer Neugier: Inwiefern wurden die Voraussetzungen für das BV letztes (dieses?) Jahr verschärft? Im Internet finde ich dazu nichts? Hat jemand vielleicht einen Link zu einem Artikel o.ä. für mich? Danke! :)
Danke! Ich hatte das in den Kommentaren als was neueres interpretiert und nach Infos von 2020 oder neuer gesucht.