Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin aber ich poste es jetzt mal hier. Woanders bin ich nicht fündig geworden.
Meine Frau ist ab nächste Woche Montag 3 Monaten schwanger.
Zurzeit ist sie in Elternzeit für unsere 11 Monate alte Tochter und bleibt das auch bis Jan 2023. Der Stichtag ist Mitte Mai.
Wir haben beide Steuerklasse 4. Wenn meine Frau im Januar wieder beginnt zu arbeiten, würde sie 3 Monate arbeiten, denn dann beginnt der Mutterschutz, richtig?
Wenn wir jetzt noch die Steuerklasse ändern würden, hätte es auf ihr Elterngeld für Kind 2 keinen Einfluss mehr weil ja immer die Steuerklasse zählt, die über die Hälfte des Jahres angegeben war richtig?
Fazit: Wir sind also zu spät. Richtig?
Elterngeld beim zweiten Kind
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Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen mit meinem Halbwissen , aber ich glaube , die Monate die deine Frau Elterngeldbezug hatte , werden bei der neuen Berechnung ausgeklammert. Sprich, wenn sie im Mai ET hat, wird sie vermutlich die Monate Jan-März 23, Dezember 22 und dann erst wieder die Monate vor dem ersten Kind berechnet bekommen… plus 10% Geschwisterbonus oder mind. 75€ .. denke nicht , dass sich ein Steuerklassenwechsel für die kurze Zeit so sehr auswirkt.
Würde mich mal beraten lassen.
Alles gute 🍀
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das stimmt alles... falls deine Frau also ihre Arbeitszeit nicht reduziert nach Rückkehr bekommt sie Elterngeldhöhe wie beim ersten Kind + den Geschwisterbonus