Kindkrank?

Hallo
Ich bin noch in Elternzeit mit K2, deshalb hatten wir bisher keine Probleme wenn K1 nicht in den Kindergarten gehen konnte.

Nun haben wir aber folgende Situation? Es ist eine ambulante OP bei K1 geplant, wo ich wohl fast den ganzen Tag unterwegs bin. K2 kann ich da nicht mitnehmen.

Besteht in so einem Fall die Möglichkeit, dass der Vater sich für den Tag der OP auf K1 Kind krank schreiben lassen kann?

Wenn ja, gibt es dafür weniger Geld oder bekommt er sein normales Gehalt?

Wer macht so eine Krankmeldung? Der Kinderarzt oder der Facharzt der die OP macht?

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Geht halt dein Mann mit zur OP und du bleibst bei Kind 2.
Dann kann er ohne bescheißen einen Tag kindkrank nehmen.

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Du betreust K1 im Rahmen der OP, verstehe ich das richtig? Dann kann dein Mann kein Kind krank nehmen, denn dein Kind wird ja schon durch dich betreut.

Das heißt, dein Mann wird für die Betreuung von K2 einen Tag Urlaub oder Überstunden nehmen müssen.

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Wie bereits gesagt, da K2 nicht krank ist bekommt man dafür auch kein kindkrank. Dein Mann muss also Urlaub oder Überstunden nehmen.

Unter uns: Dein Mann hat natürlich da Recht kindkrank für K1 zu nehmen. Und ob er es dann ist oder doch du, das mit zur OP geht kontrolliert ja keiner. Auch nicht, ob du in EZ bist und in der Zeit arbeitest, in Kur bist oder was auch immer.

Wie das finanziell geregelt ist hängt mitunter auch vom Tarifvertrag ab. Ich bekomme einzelne Tage kindkrank voll bezahlt, erst ab Tag 2 kürzt der AG das Gehalt und ich kann Kinderkrankengeld über die Krankenkasse beantragen. Aber ja, ob der Regel hat man an Kindkranktagen Gehaltseinbußen von ca. 35-40%

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Oh man, hab ich da ein Kauderwelsch geschrieben.
Die (nicht ganz korrekte) Idee war: Dein Mann lässt sich kindkrank schreiben für K1 um es zur OP zu begleiten und es wird keiner kontrollieren ob du es dann bist die mitgeht.

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Nö, das geht nicht. Eine der Voraussetzungen für's Kinderkrankengeld ist, dass kein anderer im Haushalt lebender Erwachsener die Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann.
Da die Mutter in Elternzeit ist, wird es schwer da zu argumentieren.

Grüsse
BiDi

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

- Urlaub
- Überstundenabbau
- Unser Kindergarten bietet in solchen Fällen auch längere Betreuung als gebucht an, mal nachfragen
- Kind von einer anderen Mutter mitnehmen lassen bis dein Mann es nach Feierabend holt
- andere Verwandte oder Freunde fragen

Da dein Kind nicht krank ist, gibt es natürlich kein kindkrank.

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Das Kindergartenkind muss zur OP. Das kleine Kind ist erst ein Jahr alt und nicht in der Betreuung.

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Wenn es erstmal grundsätzlich darum geht, für das Kind da sein zu können, da es betreut werden muss, kann man auch auch unbezahlt frei stellen lassen.
Wenn nicht genug Urlaub oder Überstunden da sind, muss man halt in den sauren Apfel beißen. Schwer es geht ja nur um einen Tag.
Beschei.. würde ich nicht. Ich finde es unfair allen anderen gegenüber.