Nachlass

Hallo,
ich habe vor 2 Tagen Post vom Nachlassgericht bekommen. Anscheinend bin ich Erbin einer unbekannten entfernten Tante geworden. Mein Erbanteil soll 25 % betragen. Nun soll ich zustimmen, dass ein Erbschein erlassen wird. Ich habe umgehend einen Termin bei unserem Rechtsanwalt vereinbart. Leider muss ich darauf noch etwas warten. Da ich die Tante nicht kenne und auch kein anderes mir bekanntes Familienmitglied mehr lebt, habe ich keine Ahnung ob der Nachlass evtl.verschuldet ist. Die beiden anderen Erben sind mir unbekannt.

Hat jemand eine Ahnung, ob man vor Annahme einer Erbschaft prüfen lassen kann, ob dieser verschuldet ist ?

Ich habe gelesen, dass wenn ich der Ausstellung eines Erbscheins zustimmen, ich Erbein bin, mit allen möglichen Konsequenzen.

Wie sollte ich vorgehen?

Puh.. da ist guter Rat teuer #zitter

Danke schon mal für mögliches Fachwissen.

1

Vorher prüfen, ob es was zu erben gibt geht nicht. Dann würden ja alle ausschlagen, Web es Schulden sind und annehmen, wenn es was gibt.
Der Anwalt wird dir das auch berichten.

2

Ging mir auch Mal so. Ich kannte den Verstorbenen auch nicht, meine Mutter war über sehr viele Ecken mit ihm verwandt aber hatte auch seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu irgendjemandem der ihn kennen könnte. Wir haben also das Erbe ausgeschlagen. Mir war es zu unsicher.

3

Ach wenn du es ausschließt, musst du, wenn finanziell in der Lage, die Beerdigung zahlen.

6

Nein, bzw. Jein. Die Beerdigung wird vom Nachlass bezahlt. Wenn also noch mind. so viel Geld da ist, dass eine Schmalspurbeerdigung stattfinden kann, dann hat man keine Kosten. Zudem haben ältere Leute manchmal noch eine Sterbegeldversicherung oder soetwas. Oder eine Unfallversicherung oder irgendwas wo nochmal 5.000€ zum Tod fließen.

8

Gut, das kommt zuerst. Ist das jedoch nicht vorhanden, müssen die Angehörigen ran.

4

In welchen Rechgebieten berät "euer" Anwalt? Wenn er nicht gerade Fachanwalt für Erbrecht ist, würde ich mit dieser Sache nicht zu ihm gehen.
Telefoniere die Anwälte bei euch in der Umgebung durch, ob du noch diese Woche, spätestens Anfang nächster Woche einen Termin bekommen kannst. Wie gesagt, nur ein Fachanwalt für Erbrecht, denn nur der kennt alle Möglichkeiten, die du jetzt hast.

Ausschlagen würde ich nicht, wenn ich die Höhe des Erbes nicht kenne. Das Ausschlagen ist gerade dazu da, keine Schulden erben zu müssen. Man darf also sehr wohl den Umfang des Erbes dafür kennen.
Google selbst spuckt mir von der Verbraucherzentrale die Möglichkeit aus, statt der Ausschlagung die Nachlassverwaltung zu beantragen. Der Nachlassverwalter prüfe dann, wie viel Geld da sei und beantrage im Zweifel die Nachlassinsolvenz. Das aber ohne Gewähr, denn da kenne ich mich nicht aus, auch wenn ich Anwältin bin. An meinem letzten Satz siehst du, dass man nicht zu "irgendeinem" Anwalt, der in anderen Rechtgebieten unterwegs ist, gehen sollte. Ich bin gut in meinen Themen, die ich jeden Tag auf dem Tisch habe, aber von Erbrecht habe ich (fast) keine Ahnung und würde dich an einen Kollegen verweisen.

5

Edit: Ausschlagen würde ich NOCH nicht, also nicht sofort, sondern die 6 Wochen ausreizen.

7

Ich habe letzt in unserer Zeitung mal einen Bericht über solche Erbforscher gelesen und da stand drin, dass dies erst ab einer gewissen Erbmasse gemacht wird, da die Kosten der Erforschung ansonsten viel zu hoch sind.

9

Stimmt, Erbenermittler kommen ausschließlich ins Spiel, wenn es sich "lohnt", sie leben davon. Und Erbenermittler wissen auch, um was es sich genau handelt....darüber bekommt man aber erst Auskunft, wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Für einen gewissen Prozentsatz des Erbes erledigen sie alles, wirklich alles. Man selber lehnt sich entspannt zurück und wartet nur ab.
Hier haben sich aber keine Erbenermittler sondern das Nachlassgericht gemeldet....ich denke schon, das man da doch etwas vorsichtiger sein sollte.

10

Hab kein Fachwissen, aber kannst du nicht vll. Irgendwie Kontakt zu den anderen Erben aufnehmen? Vll. Wissen die mehr.

Reizen würde es mich ja schon zu wissen was dahinter steckt! :-D reiche, verschobene Tante mit schloß!
Allerdings ist das Leben ja kein hollywoodfilm...

11

Wir hatten letztes Jahr einen ähnlichen Fall, nur, dass es der Erzeuger von meinem Mann war.
Der Anwalt hat möglichst viel rausgefunden, was uns bei der Entscheidung geholfen hat.

Als dann die Alleinerbin und auch die zwei damals unbekannten Schwestern von meinem Mann das Erbe ausgeschlagen haben, hat auch mein Mann das Erbe nicht angenommen. War die richtige Entscheidung, denn er hat im Pflegeheim gewohnt und hatte kuriose Frauen um sich (die das Geld was da gewesen wäre sicher selber genommen hätten).

12

Anwalt ist schon mal ne gute Anlaufstelle.
Zudem würde ich wahrscheinlich mal dorthin fahren, wo die ominöse Tante gewohnt hat und mich dort mal umhören.

13

Vielen lieben Dank an alle, die mir geantwortet haben.

Ich habe nun die anderen 2 Erben kontaktiert. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass mir da jemand antworten wird. Aber wer weiß ;-).

Unser Anwalt ist auf Erbrecht spezialisiert.
Ich konnte heute bereits einen kurzen Telefontermin mit ihm erhalten.

Er geht aufgrund der Tatsache, dass 1 Familienmitglied bereits den Erbschein beantragt hat, von einer vorhandenen Erbmasse aus. Das Familienmitglied lebte im selben Haus, wie die verstorben Tante.
Daher kann man davon ausgehen, dass er die Verhältnisse der verstorben kennen sollte.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, was dabei rauskommt.

Die Tante ist auch bereits beigesetzt. Sie verstarb bereits Anfang 2022.

14

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.