Hi zusammen,
ich bin in Ssw 14 und wir machen und die ersten Gedanken, wie man am besten die Themen Elternzeit & geld aufsetzten könnte.
Generell möchten wir Basiselterngeld für 14 Monate beantragen (12 Monate ich, 2 Monate mein Partner). Da wir das Glück haben, ganz gut zu verdienen, wird sich das Basiselterngeld auf den Maximalsatz von 1.800€ belaufen.
Meine Frage ist nun: in den ersten 8 Wochen nach Entbindung bin ich ja noch im Mutterschutz, also erhalte ich noch mein Mutterschaftsgeld, was sich auf mein vorheriges Nettogehalt bezieht, also mehr wäre, als 1.800€ Elterngeld.
Wäre es daher sinnvoll, wenn mein Partner die beiden Partnerschaftsmonate gleich in Monat 1 und 2 nehmen und hierfür Elterngeld (1.800€) beantragen würde, da ich ja noch über Mutterschaftsgeld bezahlt werde?
Ich hab allerdings gelesen, dass die Monate im Mutterschutz nach Entbindung schon zum Elterngeld Zeitraum gezählt werden... bedeutet das dann, wenn ich im Mutterschutz bin und mein Freund im selben Monat Elterngeld beantragt, dass uns damit im Prinzip 2 Monate Elterngeld "berechnet" werden, und wir nur noch 12 Monate übrig haben?
Sorry, ich steig da gerade echt nicht durch... hoffe, die Frage ist verständlich formulier!
Danke für eure Antworten!
Mutterschaftsgeld vs. Elterngeld
Die ersten beiden Monate werden bei der Mutter immer als Basiselterngeldmonate reserviert, auch wenn man Mutterschaftsgeld erhält. Wenn dein Partner ebenfalls die Monate 1+2 nimmt, habt ihr insgesamt nur einen Zeitraum von 12 Monaten für Basiselterngeld.
Hi, wann dein Partner innerhalb der 14 Monate sein Basiselterngeld nimmt, spielt keine Rolle. Dein Mutterschaftsgeld wird grundsätzlich angerechnet, sprich du musst die ersten beiden Monate Basiselterngeld beantragen. Das bedeutet, dass du nur 10 Monate die 1.800€ Elterngeld bekommst. Wenn eurer Kind vorher kommt, dann kann es sein, dass der 3. Monat angerechnet wird und es da z. B. 1.700€ sind, da du noch Mutterschaftsgeld hattest.
Ihr habt ZUSAMMEN 14 Monate Basiselterngeld. Das heißt, wenn dein Mann 2 nimmt, dann hast du noch 12 übrig.
Monate mit Mutterschaftsgeld sind immer Basiselterngeldmonate.
Wenn ihr drauf angewiesen seid, dass es mit 2x Basiselterngeld + Kindergeld nicht reicht, bleibt auch noch die Möglichkeit, dass der Vater im 13. und 14. Lebensmonat, nach deiner Elternzeit, Elterngeld beantragt. Hat dann den Vorteil, dass das Kind länger von den Eltern getreut wird.