Wann Kleingewerbe anmelden?

Hallo,

unser erstes Kind kam im Dezember 2021 zur Welt. Aktuell bin ich also noch in Elternzeit. Elterngeld hab ich auf ein Jahr bekommen (bzw. bekomme jetzt noch einmal im November).
Das zweite Kind kommt im Sommer 2023.

Wann müsste ich also ein Kleingewerbe anmelden um genauso viel Elterngeld zu erhalten wie beim ersten Kind?

Normalerweise hatte ich vor ab Februar 2023 wieder zu arbeiten.

D A N K E

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Mal ne blöde Frage. Ich habe schon oft von diesem Trick gehört. Aber dazu braucht man doch auch Einnahmen im Kleingewerbe, oder? Es reicht doch nicht bloß die Anmeldung?!

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Ah hab es schon nachgelesen. Man muss also in TZ angestellt arbeiten und zudem Zahlungseingänge über ein Kleingewerbe haben. Dann erst hat man sog. „Mischeinkünfte“ und der EG-Bemessungszeitraum lässt sich verschieben was einen positiven Einfluss aufs EG hat.

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Das Problem ist, dass so ein Gewerbe auch Pflichten mit sich bringt, die viele außer Acht lassen.
Man muss zum Beispiel vorher erst mal beim Bauamt/Bauaufsichtsbehörden nachfragen, ob man dort wo man wohnt überhaupt rin Gewerbe führen darf.
Es ist also nicht einfach nur damit getan ein Gewerbe anzumelden und schon ist alles toll..vergessen leider sehr viele Leute 🫢

Zumal es kein Kleingewerbe gibt. Man ist dann Selbstständig mit allen Rechten und Pflichten und nutzt steuerlich nur dir Kleinunternehmerregelung.

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Du müsstest das Gewerbe jetzt anmelden aber auch jetzt (Jahr 2022) noch Einkünfte haben. Und dann muss die Elterngeldstelle dem auch genehmigen. Wenn sie glauben, dass das nur gemacht wurde um genau diesen Trick anzuwenden können Sie es auch ablehnen.

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Du musst ein Gewerbe anmelden. Einkünfte haben aus dem Gewerbe. Eine Steuererklärung machen. Du musst einiges bei der Elterngeldstelle vorlegen. Meine Schwägerin hat Mischeinkünfte und das nicht wegen dem Trick sondern schon länger. Sie musste einiges bei der Elterngeldstelle einreichen. Sie wurde dazu auch noch 2 mal telefonisch befragt und dann wurde es erst genehmigt.

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Bei einer Freundin von mir war das mega der heckmeck. Sie war noch als Rechtsanwältin niedergelassen, hat aber schon bei einer Behörde gearbeitet (im gesamten bezugszeitraum). Sie haben ihr nicht geglaubt, dass sie keine Einkünfte hatte, trotz Vollzeitjob bei einer Behörde. Die Beantragung hat sich über 5 Monate hingezogen…

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Als ich mich selbständig gemacht habe (auch erst als Kleingewerbe) hat mich bereits der Steuererfassungsbogen, der zeitnah zurück ans Finanzamt musste, völlig überfordert. Geschätzte Umsätze, Vorsteuer, Nachsteuer, dies und das. Hab mir dann sehr sehr schnell einen Steuerberater genommen, was auch wirklich gut war. Dann ist es natürlich mit der Anmeldung beim Gewerbe-und Finanzamt nicht getan.
Je nachdem, was du anbieten willst, macht eine Gewerbehaftpflichtversicherung Sinn. Rechtschutz eventuell auch.

Ich hab dann ziemlich schnell ein Geschäftskonto eröffnet, ein Onlinekonto, mit dem ich auch Angebote erstellen, Rechnungen schreiben und die komplette Buchhaltung online machen und dann einfach meinem Steuerberater Zugriff geben kann, wenn die nächste Steuer fällig ist.

Es sind schon ein paar Schritte, "einfach so" ein Gewerbe anmelden und sich dann zurücklehnen geht nicht. Das Finanzamt möchte regelmäßig wissen, was da so abgeht bei dir #cool

Wa genau willst du denn anbieten? Oder hab ich das überlesen?