Erfahrungen mit kündigen in der Elternzeit

Guten morgen, ich habe vor nach meiner Elternzeit nicht zu meinem aktuellen Arbeitgeber zurückzugehen, sondern noch während der Elternzeit zu kündigen. Hat jemand damit Erfahrungen? Muss ich etwas beachten oder nur meine normale Kündigungsfrist? Mal habe ich gelesen dass man seine normale Kündigungsfrist in die Kündigungsschreiben soll und dann wieder dass man schreiben soll Kündigung zu Ende der Elternzeit. Und endet wirklich mit Abgabe der Kündigung automatisch auf die Elternzeit? heißt dies man bekommt kein Elterngeld mehr? Ich danke euch ganz lieb für eure Antworten. Irgendwie hat das Internet mich mehr verunsichert als dass es mir weitergeholfen hat.

LG fe-lu

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Zum Ende der Elternzeit kannst du mit einer 3 Monatsfrist kündigen, während der EZ mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist.
In das Schreiben schreibst du das was für dich relevant ist, also egtl wie bei einem normalen Kündigungsschreiben. Sinnvoll ist immer das konkrete Datum zu verwenden.
Mein Mann ist damals auch nicht zu seinem alten AG zurück gegangen, was uns aber auch vorher schon klar war. Er hatte zwei Jahre EZ angemeldet und nach 1,75 Jahren EZ gekündigt und bei einem neuen AG angefangen.
Ja, die EZ ist mit der Kündigung beendet, da man diese ja nur mit Arbeitgeber hat.
Elterngeld ist davon losgelöst, da diese nicht zusammen hängen.

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Meine Elternzeit würde am 26.12. enden. Meine Kündigungsfrist sind 4 Wochen. Wenn ich also morgen meine Kündigung zum 15.12. abgebe, müsste das doch also passen oder?

Lg

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Ja, sollte dann eigentlich passen. Achte aber drauf, nicht dass bei dir im Vertrag 4 Wochen zum Monatsende etc steht, dann musst du zum 30.11. kündigen.

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Was genau hast du danach denn vor? Bedenke das Thema der Krankenversicherung. Bist du verheiratet und kannst über deinen Mann familienversichert sein?

Deine EZ endet automatisch am letzten Tag im Anstellungsverhältnis. Wenn du nicht exakt zum Ende der EZ kündigst, dann musst du nichts weiter beachten. Ich würde mir nur noch eine Bescheinigung über die in Anspruch genommene EZ aushändigen lassen, falls du später nochmal EZ in Anspruch nehmen willst bei einem anderen AG.

EG bekommst du weiterhin, das hat mit der EZ nichts zu tun.