Ich habe privat und ohne Kostenübernahme oder Zeitausgleich durch den AG eine Zusatzqualifikation gemacht.
Nun wird diese Zusatzqualifikation genau in meiner Firma benötigt, da jemand anderes gekündigt hat. Deren Stelle soll ich nicht bekommen. Man möchte mich stattdessen ohne geldliche Änderung oder Erweiterung der Stellenbeschreibung schlichtweg dazu ernennen. Oberstes Ziel ist es, dass es für die Firma kostenlos abläuft.
Die Urkunde habe ich dem AG gesendet. Die Ernennung erfolgt einseitig.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das so nicht möchte?
Kündigung ist aus familiären Gründen keine Option für mich.
Zusatzqualifikation
Falls formell ein Unterschied: ich soll nicht "ernannt" werden, sondern "beauftragt"
Wieso hast du die Urkunde zugeschickt? Das war genau der Moment um das Gehalt oder die Beförderung zu verhandeln.
Zur Erklärung: ich habe als E-Mail Anhang verschickt. Hätte ich nicht gedacht, dass das ein Problem ist. Bei einer Bewerbung schicke ich doch auch die Zeugnisse vorab.
Das ist einfach, du weigerst dich und führst weiter deine alte Stelle aus. Für die neue Position müssen sie dann jemanden suchen und das wird teuer.
Da machst du deine Position klar und bleibst hart. Sie können deine Stelle nicht einseitig verändern.
Wie genau kann ich mich weigern?
Die Beauftragung mit der Funktion läuft einseitig ab. Ich habe dann behördlich kontrollierte Aufsichtsfunktion über Prozesse in einem Arbeitsbereich in dem ich nicht mal tätig bin.
Es heißt nur "Frau XY hat die Erlaubnis YZ"
Weiß heißt das genau? Du sollst also sogar Verantwortung übernehmen für einen Bereich für den du aber eigentlich nicht arbeitest und nicht zuständig bist? Wenn da was falsch läuft, dann kann die Behörde dir unterstellen du hättest etwas nicht richtig kontrolliert? Dabei gehörte die Kontrolle gar nicht zu den Tätigkeiten, die dein AG dich ausführen lässt?
Dann ist das doch eine Steilvorlage dafür sich zu weigern. Du sagst, dass du nicht deinen Kopf hin hältst für etwas, das du nicht überblicken kannst.
Das Tätigkeitsfeld kann sich nicht einseitig ändern. Mein AG kann ja auch nicht sagen, „-ab morgen
übernehmen Sie Personalverantwortung“ aber an ihrer Stellenbeschreibung und Gehalt ändert sich nichts.
Im Zweifel meldest du dann sogar der Behörde, dass dich dein AG zwar als die befugte Fachkraft angegeben hat, dich dort abet trotz vorhandener Qualifikation nicht arbeiten lässt und du das melden möchtest aus Haftungsgründen.
Ich verstehe nicht ganz. Sollst du die Arbeit einfach "mitmachen"? Oder bekommst du auch mehr Gehalt dafür?
Wenn du dadurch dementsprechend mehr verdienst ist doch alles gut. Egal, ob du "ernannt" wirst oder nicht.
Solltest du nicht so viel verdienen, wie der Vorgänger, dessen Arbeit du nun miterledigen sollst, dann wäre das für mich ein Grund, mich anderweitig zu bewerben.
Sie schreibt ja, oberstes Ziel der Firma ist, dass es „kostenlos abläuft“ also nicht mehr Gehalt.
Tja, dann wäre der Käse für mich gegessen und ich würde mir was anderes suchen.
Ich würde da gar nicht diskutieren. Wird dein „Nein, nicht ohne Gehaltserhöhung/neu Stelle oä“ nicht akzeptiert, kommuniziert dir auch ein Anwalt ein deutliches Nein.
Wenn Sie dich ohne deine Zustimmung einfach benennen, würde ich ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, dass du diese Ernennung nicht anerkennst. Punkt.
Notfalls kannst du das auch mit einem Anwalt klären.
Einseitig Aufgaben ändern, läuft nämlich nicht in der Arbeitswelt. Man muss schon zustimmen als Mitarbeiter.
Ist jetzt nicht mein Spezialgebiet, aber der Arbeitgeber hat ein weißungsrecht, was Aufgaben anbelangt. Wenn man sich schlicht weigert, die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (Abmahnung/Kündigung). Der ordentliche Weg wäre
1. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und klarmachen, dass man sich nicht verarschen lässt(ggf mit einem betriebsrat gemeinsam). Da würde ich auch echt deutlich sein, das ist ja ein Witz von deinem ag
2. zum Anwalt und das erst mit einem außergerichtlichen Schreiben versuchen zu klären und wenn das nicht hilft, übers Gericht.
Das ist zumindest der Weg, den der gesetzgeber in den meisten Fällen vorsieht. Eine Verweigerung soll nur dann möglich sein, wenn es unzumutbar ist oä. (Beispiel: du sollst auf einmal als prostituierte arbeiten, oder einen Job, der ernsthafte Gefahren birgt, für welche du nicht geschult bist), sonst hätte man im Zweifel tausende Arbeitnehmer, die sich aus verschiedenen Gründen weigern und bis ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, finden sie einen neuen Grund zur Verweigerung. Das mag im Einzelfall unfair sein, aber du verstehst sicher den grundsätzlichen Hintergrund.
Wie gesagt, kann, muss nicht, das kommt auf 1000 Einzelheiten an. Und wenn man mit dem Anwalt im Haus steht ist auch die Frage, wie gut das Arbeitsverhältnis noch ist, danach. Aber klar, ich würde das auch nicht so einfach hinnehmen.
Also mein Tipp: wenn der ag nach Schritt 1 nicht einlenkt, zum Anwalt gehen. Der kann dann prüfen, ob du die Arbeit verweigern kannst/sollst.
Ich bin ungern der Spielverderber, aber wollte das nicht so stehen lassen.
Lg und alles gute!
Es wurde ja schon geschrieben: Der AG hat ein Weisungsrecht, mit dem er den Inhalt der Arbeit bestimmen kann ohne das es der Zustimmung des ANs bedarf. Es sei denn, der Inhalt ist z.B. im Arbeitsvertrag festgelegt und der vom AG bestimmte, neue Inhalt hat nix mehr mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Inhalt zu tun. Dann muss der Arbeitsvertrag geändert werden und da muss der AN natürlich zustimmen.
Oft handelt es sich bei den Zusatzqualifikationen aber um Sachen, die man neben der eigentlichen Arbeit abdeckt. Da werden dann Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen interessant. Wenn da z.B. drinsteht: Sachbearbeiterin mit Zusatzqualifikation x wird nach Tarifgruppe y entlohnt, zählt das natürlich auch.
Wenn es sowas nicht gibt, bleibt Dir nur der Weg über die stinknormale Gehaltsverhandlung in der man ja alle erworbenen Qualifikationen, Fähigkeiten, Verantwortlichkeiten zur Begründung auf den Tisch legt. Läuft das in's Leere dann bleibt nur - wie bei allen fruchtlosen Gehaltsverhandlungen - sich einen anderen AG zu suchen, der Deine Qualifikationen zu würdigen weiss.
Grüsse
BiDi