Beschäftigungsverbot Schwangerschaft

Moin ihr lieben

Ich hoffe ich finde hier nun antworten mit denen ich auch was anfangen kann.
Ich habe am 15.9.22 eine neue Teilzeit stelle angefangen und vermute nun schwanger zu sein. Es ist ein Beruf in dem ich ein BV vom FA bräuchte. Im Internet steht das der Lohn trotz verbot weiter gezahlt wird und der Durchschnittslohn der letzten 3mon dafür genutzt wird. Aber ich habe erst 2 1/2x Lohn bekommen. Wie wird das denn dann berechnet? Weiß das jemand zu 100%?

Ich weiss doofe Frage, beschäftigt mich aber grad 🙈

Danke 🙏

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Warum brauchst du ein BV vom Arzt? Wenn dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist, bekommst du eins von deinem Arbeitgeber. Damit hat dein Arzt erstmal nichts zu tun.
Dein Arbeitgeber kann dich auch versetzen auf eine mutterschutzkonforme Stelle. Ist das nicht möglich, bekommst du ein BV und weiter dein Gehalt. Es dürfen dir dadurch keine finanziellen Verluste entstehen. Es wird anhand der letzten 3 Monaten berechnet, wenns nur 2 1/2 Monate sind, wird das wohl berücksichtigt bzw. Auf 3 Monate aufgerundet. Du hast ja einen Vertrag, der dir deinen Lohn sagt. Oder verdienst du jeden Monat so unterschiedlich?

Ein BV vom Arzt bekommst du nur, wenn du gesundheitliche Probleme hast, bei denen arbeiten dich oder das Kind gefährden würde.

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Warum vom Arzt? Der darf dir kein Bv ausstellen, solange der Beruf dein Leben/Gesundheit uns die deines Kindes nicht gefährdet. Dafür ist dann der AG zuständig.

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Was ist das denn für ein Job?

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Was für ein Job ist das denn ?
Und wieso bräuchtest du ein BV vom FA ??
Lg

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Hallo, das BV wirst du nicht vom FA bekommen. Sondern es muss von deinem AG ausgesprochen werden, sofern du nach Gefährdungsbeurteilung nicht mutterschutzkonform eingesetzt werden kannst.

Du bekommst weiterhin dein Gehalt & hast Kündigungsschutz. Ich denke sie werden dein Gehalt weiterhin so zahlen wie die letzten 2.5 Monate. Also die schauen sich die letzten 2 Monate an, es darf dir auch nicht zum Nachteil runtergerechnet werden z.B. nur Grundgehalt ohne z.B. Schichtzulagen.