Hallo ihr Lieben.
Ich mache mir Gedanken, wie es finanziell Funktioniert / geregelt ist :
Ich bin derzeit in Berlin in meiner Weiterbildung für Allgemeinmedizin ( Oktober /21 bis März/23, 18 Monate Weiterbildung) und mit Zwillingen schwanger. ET ist offiziell 26. Juni, da aber Zwillinge, ist der Mai durchaus gut möglich.
Das bedeutet : da für mich der Abschnitt ( und damit der befristete Vertrag) Ende März endet, bin ich etwa 2 Monate arbeitslos bis zur Geburt.
Wie funktioniert das finanziell? Kann ich dann 2 Monate alg 1 beziehen ( vermutlich schwierig für die Zwischenzeit mit Zwillingen eine weitere Stelle zu beginnen) und dies dann ab Geburt beenden und dann Elterngeld beziehen? Das würde dann bedeuten dass die Bemessung des Elterngelds das Gehalt der letzten 12 Monate betragen wurde ( sprich 9-10).
Funktioniert das so?
Ich bräuchte eure Hilfe. Mein Mann ist Freiberufler und verdient nicht sonderlich viel, wir zahlen einen Kredit ab, eine Tochter von 3,5 Jahren haben wir auch. Da macht man sich natürlich Gedanken.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Herzlichst
Thea
Ärztin in Weiterbildung. Abschnitt endet 31.03.2023., ET JUNI // alg 1//Elterngeld
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Sofern Du in den letzten beiden Monaten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ( bescheuert, ist aber so...), hast Du völlig recht.