Haus überschreiben! Wer kennt sich aus?

Hallo,

meine Schwiegereltern haben am Wochenende erzählt, dass sie ihr Haus dem Bruder meines Mannes überschreiben (schenken) wollen. Er hat dies aber wohl erstmal abgelehnt. Mein Mann wusste von dem Vorhaben nichts.

Daher meine Frage: Ist das rechtmäßig, ohne Einverständnis/Kenntnis meines Mannes, dem Bruder dieses zu überschreiben? Oder muss er beim Notar zustimmen, bzw. einen Verzicht unterschreiben?

Ich habe selber zwei Kinder und ich käme nie auf die Idee, ein Kind zu bevorzugen und ihm einfach ein Haus zu überschreiben und das andere Kind leer ausgehen zu lassen.

Viele Grüße

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Deine Schwiegereltern können mit ihrem Haus machen was sie wollen, demzufolge auch dem Bruder ohne Einverständnis deines Mannes überschreiben. Wie das moralisch zu werten ist, ist ein anderes Thema, rechtlich geht es aber.

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Sicher geht das!
Die beiden können mit ihrem Haus machen, was sie wollen. Sie könnten es auch theoretisch verkaufen und das Geld "verjubeln", ohne dass sie ihre Kinder fragen müssen.
Mein Opa hat damals auch bereits zu Lebzeiten sein Haus meinem Vater überschrieben mit der Option, dass mein Opa lebenslanges Wohnrecht in der kleineren Wohnung hat inkl. Gartennutzung und mein Vater seinen Schwestern nach dem Tod meines Opas einen Betrag X auszuzahlen hat. Aber solche Bedingungen sind ja individuell und nicht zwingend erforderlich.
Das ist eigentlich recht geläufig, um später einer möglichen Erbschaftssteuer zu entgehen.
Auch die Schwester meines Mannes und ihr Mann haben bereits vor Jahren das Haus von seinen Eltern überschrieben bekommen, die Eltern haben ebenfalls lebenslanges Wohnrecht in einer der beiden Wohnungen und seine Geschwister werden nach dem Tod des letzten Elternteils nur einen Pflichtteil bekommen.
LG
Elsa01

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Nun ja. Erbschaftsteuer fällt erst bei 400000 Euro an bei Kindern, bei Ehepartner n erst ab 500000 Euro.

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Ich weiß, aber da ist man beiden heutigen Immobilienpreisen ja ggf. schnell dran....

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Es ist ihr Haus, damit können sie erstmal machen was sie wollen.

Es kann sein, dass der Bruder deinem Mann dann, wenn die Eltern mal versterben, noch einen Teil auszahlen muss. Aber erst dann und da kommt es dann auch drauf an wann das Haus, warum und unter welchen Umständen verschenkt wurde. Wir hatten genau den Fall kürzlich in der Familie, das war wohl ziemlich kompliziert und rechtlich auch nicht so 100% eindeutig. Es wurde dann drauf verzichtet das einzuklagen.

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Nein, warum sollte er zustimmen müssen? Die Eltern können mit ihren Sachen machen, was sie wollen. Sie können es auch verkaufen und das Geld ausgeben. Niemand muss was vererben.

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Ein Anwalt (bestenfalls Fachanwalt für Erbrecht) kennt sich damit aus und kann alle Fragen beantworten.

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Was soll der sagen? Sie können mit dem Haus machen, was sie wollen.

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Die Frage der TE war: wer kennt sich aus?
Diese Frage habe ich beantwortet. Natürlich können die Eltern ohne Zustimmung des Mannes ihr Eigentum übertragen. Rechtliche Konsequenzen hat dies im Sozialhilfefall oder Erbfall auf die TE und ihren Mann schon. Darüber sollte man sich beraten lassen, statt im Internet nach Rat fragen.

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Wieso sollten Sie deinen Mann fragen müssen. Ihr Haus, ihre Entscheidung.

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Hi! Überschreiben können sie es grundsätzlich einfach so. Zustimmen muss dein Mann nicht. Wieso auch? Es ist schließlich deren Entscheidung. Oft unterschreiben Geschwister den Vertrag allerdings mit um auf ihren Pflichtteil bezüglich des Hauses zu verzichten. Manchmal erhalten Sie dafür eine Gegenleistung.

Sterben die Eltern innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung, dann kann dein Mann Ansprüche geltend machen. Allerdings nur Geldleistungen. Die verringern sich von Jahr zu Jahr. Nach 10 Jahren gibt es gar nichts mehr.

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Die Ansprüche kann er natürlich nur geltend machen, wenn er vorher nicht in dem Vertrag verzichtet hat

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Also erstmal - Deine Schwiegereltern können doch mit ihrem(!) Besitz tun und lassen was sie wollen! Warum sollte dafür die Zustimmung Deines Mannes nötig sein? Und informiert haben sie ihn doch scheinbar. Aber selbst das hätten sie nicht gemusst.
Ausserdem, wer sagt das Dein Mann im Erbfall(!) leer ausgeht? Vieleicht gibt es da auch noch andere Werte zu vergeben?
Doch selbst wenn nicht, ich gehe davon aus das seine Eltern Gründe haben so und nicht anders zu entscheiden.

Was sagt eigentlich Dein Mann dazu? Wenn überhaupt wer Grund hätte das kritisch zu sehen dann doch eher er, Du(!) hast damit doch eigentlich garnichts zu tun.

Moralisch sicherlich eine schwere Kiste, aber ohne Hintergründe zu kennen wirklich schwierig. Ich gehe einfach mal davon aus das diese Entscheidung nicht Grundlos getroffen wurde. Und fragen "müssen" die Schwiegereltern natürlich niemanden!

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Wisst dein Mann und du denn den genauen Inhalt des Testaments bzw. der Schenkung?
Oder vermutet ihr jetzt einfach nur, dass der Bruder das Haus und ihr nichts bekommen sollt?

Vielleicht ist an das Haus auch das lebenslange Wohnrecht und ggf. die Pflege der Eltern geknüpft?
Würdet ihr die Eltern ggf. pflegen?