Kündigung des Arbeitsverhältnis erhalten!!!!!

Hilfe ich habe heute die Kündigung meines Arbeitgebers erhalten. Er weiß allerdings noch nicht von meiner Schwangerschaft da ich morgen zum ersten Mal erst einen Termin beim Frauenarzt habe.
SS T. Waren natürlich alle positiv.
Laut Internet habe ich zwei Wochen Zeit, die SS meinem Arbeitgeber mitzuteilen.
War schon mal jemand in dieser Situation?

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Teile es ihm morgen nach dem Termin mit. Lass dir am besten auch eine Bestätigung durch den FA geben. Nach § 17 Abs. 1 MuSchG hast du einen Kündigunsschutz.
Sollte es weitere Probleme geben solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!

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Sie kann ohne Anwalt mit der Kündigung und der SS-Bestätigung direkt zum Gericht gehen und Kündigungsschutzklage einreichen. Das ist quasi ein Formblatt.

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Sage das morgen deinem FA und lass dir eine Bestätigung der SS geben. Die sendest du dann an den AG, am besten 1x abfotografieren noch morgen per Mail und zusätzlich per Post. Im Begleitschreiben/Mail bittest du bis Ende dieser Woche um schriftliche Bestätigung, dass die Kündigung aufgehoben wird. Je nachdem wie dein Verhältnis zum AG ist würde ich direkt dazu schreiben, dass du dich andernfalls gezwungen siehst die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

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Eigentlich ist mein Verhältnis zum Arbeitgeber ein freundschaftliches beziehungsweise wir feiern zusammen Kirmes und Karneval und so weiter.
Deshalb war ich heute auch so schockiert

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Kann ich mir vorstellen. Dass man seine Rechte kennt und auf die auch besteht kann man ja auch halbwegs freundlich formulieren.

z.b. „Um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden bitte ich darum, dass Sie mir bis Ende dieser Woche die Rücknahme der Kündigung schriftlich bestätigen.“ oder „Da ich rechtliche Schritte vermeiden möchte, bitte ich bis Ende dieser Woche um schriftliche Bestätigung, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.“

Natürlich bedeutet dass auch, dass du sofort wieder normal arbeiten musst. Und das würde ich auch dazu schreiben. Z.b. als letzten Satz „Selbstverständlich werde ich morgen wie gewohnt zur Arbeit erscheinen.“ und ggf. noch „Gerne können wir uns kurzfristig zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zusammen setzen.“

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Ja.
Lass Dir morgen die Schwangerschaft bestätigen und teil das schriftlich dem AG mit. Die Kündigung wird zurück gezogen.

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Du kannst nicht gekündigt werden. Das muss nicht mal zu nem Anwalt höchstwahrscheinlich, damit kommt kein Arbeitgeber durch

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Leider nicht ganz richtig. Mein (mittlerweile Ex-) Arbeitgeber ist beispielsweise bis vor die Aufsichtsbehörde gegangen und hat trotz Kündigungsschutzklage das Recht zur Kündigung bekommen.

Ich würde der TE raten die Schwangerschaft dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. (2 Wochen Zeit!) Am besten mit Bestätigung durch den Frauenarzt und um schriftliche Rücknahme der Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bitten.
Sollte dann keine Rückmeldung oder keine Rücknahme kommen, hat man drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt. Ich würde aber immer wieder zum Anwalt raten.

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Da würden mich aber die Gründe interessieren, warum er es durch gebrachr hat. Da muss noch mehr vorgelegen haben. Denn grundsätzlich ist die Kündigung erstmal absolut nicht zulässig.

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Ohne schriftliche Bestätigung, dass der AG die Kündigung aufgrund der Schwangerschaft zurücknimmt (rechtlich ist sie unwirksam und kann nicht zurückgenommen werden), würde ich zeitnah zum Anwalt gehen. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hast du nur 3 Wochen Zeit- weiß nicht, wie das mit dem Mutterschutzgesetz aussieht.

Auch kann der dir sagen, welche Möglichkeiten dir bleiben, falls du dort nicht weiter arbeiten magst. Ist ja je nachdem nun auch sehr unangenehm..

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So weit ich weiss greift das muschu erst wenn du deinen AG von der ss erzählt hast und erst dann greift auch der Kündigungsschutz.

Du könntest Glück haben das dein AG dadurch die Kündigung zurückzieht. Ich würde es aber bezweifeln.

Drück dir die daumen

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Solange das Arbeitsverhältnis besteht greift das MuSchG, sobald Frau ihre SS verkündet. Und das besteht auch in der Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann zurückgenommen werden. Es ist egal ob sie das vorher nicht gesagt hat. Da verliert jeder AG vor Gericht.

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Da muss ich etwas korrigieren , wir hatten so ein Fall auf der Arbeit.
Du musst ja erst ab glaub der 13ssw,
was von deiner Schwangerschaft erzählen.
Eine Kollegin war Anfang dritter Monat und bekam die Kündigung, keiner wusste das sie schwanger war.
Als sie die Kündigung erhalten hat, holte sie sich eine Bestätigung mit dem voraussichtlichem ET Termin und gab es ab, somit war die Kündigung hinfällig. Auch wenn man nichts sagt und man wird gekündigt, greift da der Kündigungsschutz.

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Ich war/bin gerade selber in der Situation. Habe leider vor der Aufsichtsbehörde verloren und wurde am Ende gekündigt.

Ich würde dir raten deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft schriftlich mitzuteilen. (2 Wochen Zeit ist richtig.) Am besten mit Bestätigung durch den Frauenarzt und um schriftliche Rücknahme der Kündigung innerhalb von 14 Tagen bitten. (14 Tage, wenn du es zeitnah machst. Im Falle, dass er die Kündigung nicht zurücknimmt hast du nur 3 Wochen ab Kündigungseingang Zeit für Wien Kündigungsschutzklage)
Sollte dann keine Rückmeldung oder keine Rücknahme kommen musst du die Kündigungsschutzklage einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt. Ich würde aber immer wieder zum Anwalt raten.

Falls du Fragen hast kann ich dir gerne Infos geben wie es bei mir lief.

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Hast du einen Festvertrag?

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Nein unbefristet.
Ich arbeite in der ambulanten Hauswirtschaft und bin von daher mal gespannt bezüglich Beschäftigungsverbot.

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Hey!
Es wurde schon viel dazu gesagt. Ich würde die Bestätigung der Schwangerschaft nicht bloß schriftlich mitteilen, sondern auch mit einem Zeugen abgeben. Hinterher hat dein Chef die Bestätigung nicht erhalten und stellt sich doof. Dann hast du keinen Beweis.
Einen Anwalt würde ich dir auch empfehlen, bevor das ganze scheitert, nur weil du einen Fehler gemacht hast. Die 240 Euro wäre mir mein weiteres Gehalt + das Elterngeld wert.

Liebe Grüße
Schoko

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Wenn man es per Mail sendet, am besten an mehrere Empfänger gleichzeitig also z.b. direkten Vorgesetzen und Personalabteilung und dann noch parallel als Einschreibung Unterschrift dann ist das schon sicher. Aber klar, wenn man die Möglichkeit hat es persönlich abzugeben ist es auch gut.