Teilzeit in Elternzeit (Plus) Lehrer NRW

Hallo zusammen,

im Januar erwarten mein Mann und ich unsere erste Tochter. Ich möchte gerne für 18 Monate Elterngeld Plus beantragen und mich ca. ab dem 13. Monat bis zum Ende der Elternzeit (auch nach 18 Monaten) selbst vertreten. Ich bin Lehrerin an einer Gesamtschule.

Bei der Auseinandersetzung mit den Anträgen für Elterngeld und Elternzeit (Bezirksregierung Düsseldorf) stellen sich mir ein paar Fragen. Eventuell findet sich ja hier im Forum eine Lehrerin die ebenfalls während ihrer Elternzeit ein paar Wochenstunden unterrichtet hat und mir weiterhelfen können:


1) Bei uns Lehrkräften ist das ja immer so eine Sache mit Elternzeit und Ferien. Wird mein Kind allerdings in den Sommerferien geboren endet die Elternzeit ja auch sehr wahrscheinlich wieder in den Ferien, was dann ja auch erlaubt ist. Bei mir wird es sehr wahrscheinlich so sein, dass meine Elternzeit dann entweder kurz vor oder zu Zu Beginn der Sommerferien 2024 endet, aber eben erst nach 18 Monaten. Da aufgrund der Elterngeld PLUS mein "Höchstanspruch auf Elterngeld [sehr wahrscheinlich] innerhalb der Ferien liegt" (https://www.schulministerium.nrw/elternzeit) dürfte das ja eigentlich zu keinen Problem führen oder?

2) Sowohl beim Antrag auf Elterngeld, wie auch beim Antrag auf Elternzeit muss ich angeben, ob das Kind von "mir selbst betreut und erzogen" wird. Das ist im ersten Jahr auf jeden Fall so. Ab der Zeit wo ich in Teilzeit während der Elternzeit arbeite würden an zwei Tagen die Großeltern und ggfs. mein Mann die Betreuung übernehmen. Trifft die Aussage also bei mir nicht zu?

3) Ebenfalls bei beiden Anträgen muss ich angeben, ab wann ich während der Elternzeit erwerbstätig sein möchte. Ist das Datum frei wählbar oder muss es sich am Geburtsdatum/Lebensmonat orientieren. Beispielweise wäre der ET am 10.01.2023. kann ich dann immer nur zum 10. eines Monats starten? Oder Beispielweise auch zum 29.01.2024 ( Da beginnt das zweite Halbjahr in NRW was ja ganz praktisch zum Wiedereinstieg wäre ;) )

4) Noch etwas spezieller. Was trage ich als letzten Tag meiner Teilzeitbeschäftigung ein, sollte die Elternzeit in den Ferien Enden. Den letzten Freitag vor den Ferien oder den letzten Tag meiner Elternzeit? Ich vermute mal ersteres, da in den Sommerferien bestimmt keine Teilzeitarbeit möglich ist, während der Elternzeit ;)

Ich weiß, dass einige der Fragen auch die Elterngeldstelle bzw. die Bezirksregierung beantwortet werden könne. Gerade bei der BR ist es aber immer ein langer Akt jemand an die Strippe zu bekomme und eventuell könnt ihr mir hier ja schon etwas weiterhelfen. Sollte ich jemanden erreichen, werde ich die Infos aber gerne auch nochmal hier teilen. :)

Viele Grüße!

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Hey!

Ich habe vor einiger Zeit mit unserem Personalrat telefoniert.

Er gab mir den Hinweis, bei solchen Fragen einen Personalrat mit Schwerpunkt Elternzeit anzurufen.
http://gesamtschul-pr.de/index.php/mitglieder

Die Fragen sind tatsächlich sehr gut- mich würden die Antworten interessieren.

Liebe Grüße
Schoko