Beginn Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand weiterhelfen.

Ich bin derzeit in Elternzeit und hatte einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt. Als Startdatum habe ich ein Datum mitten im Monat gewählt und habe nur darauf geachtet, dass die 7 Wochen Frist eingehalten wird. Nun teilte mir mein Arbeitgeber 3 Tage vor Beginn mit, dass es nur zum 01. eines Monats geht. Soweit ich weiß, kann man doch an jedem X-beliebigen Tag starten, oder? Gibt es hier eine rechtliche Grundlage? Wie soll ich nun vorgehen?

Falls das noch relevant ist, mein Kind ist über 1 Jahr alt und ich beziehe kein Elterngeld mehr.

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Rechtlich ist deine Sicht ok. Du hast mit der Beantragung der TZ in Elternzeit den Begin und die Verteilung der Zeiten beantragt. Wenn der AG dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen hat und sich mit dir einigt gilt das als genehmigt.

Arbeitsrechtlich und Abrechnungsrechtlich (Lohnbuchhaltung) spricht nichts gegen einen Start im laufenden Monat.

Ich würde anrufen und fragen warum das konkret nicht möglich ist und darauf hinweisen das er dann auf den Antrag hätte regieren innerhalb 4 Wochen reagieren müssen. Nach https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Absatz (7) die letzten Sätze ist dein Antrag genehmigt.

Wenn die Aussage kommt die Lohnbuchhaltung will das so dann ist mit denen zu klären wo das Problem liegt und warum das nicht möglich wäre.
Danach kannst du dir weitere rechtliche Schritte ja vorbehalten.

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Das heißt sie haben dir jetzt angeboten am 1.12. anzufangen und dann wird aber all deinen Wünschen entsprochen was Arbeitszeit und Verteilung angeht? Wenn ja, würde ich mir gut überlegen, ob ich wegen 2-Wochen die Konfrontation suche.

Ansonsten ist es richtig: dein Antrag gilt längst als angenommen 3 Tage vor gewünschtem Arbeitsbeginn und natürlich jedes Startdatum möglich.

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Danke für eure Antworten.

Ich habe mich nun mit der Personalabteilung darauf geeinigt, dass ich doch erst am 01.12. beginne. Ich hätte auch die Wahl gehabt, rückwirkend zum 01.11. zu starten, aber dann hätte ich Urlaub hergeben müssen für die bereits vergangenen Arbeitstage. Nun hab ich halt noch ein paar Tage Schonfrist bis ich wieder anfangen muss.