Schwanger mit befristeten Vertrag

Hallo,

Ich bin schwanger. ET müsste irgendwann im Juni sein, mein Vertrag geht bis September.
Mutterschutz wäre abgedeckt. Muss ich mich dann arbeitslos melden , wenn ich keinen unbefristeten Vertrag erhalte? Möchte gerne 1-2 Jahre zu Hause sein und mich ums Kind kümmern.

Danke.

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Arbeitslos kannst Du Dich nur dann melden wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst,sprich auch arbeiten gehen kannst (Kinderbetreuung muss nachgewiesen werden) Ansonsten bist Du eben Hausfrau sprich dein Partner ist für dich zuständig und eben das Elterngeld

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Verstehe.
Was für Unterschiede ist basiselterngeld und elterngeld +. Und was macht man am besten wann?

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Elterngeld + lohnt sich meist nur, wenn man vor dem 1. Geburtstag arbeiten möchte.

Grundsätzlich sind 1 Monat BasisEG = 2 Monate EG+. D.h. solltest du beispielsweise Anspruch auf 1000 Euro Basiselterngeld haben, kannst du entscheiden, ob du einen Monat die 1000 Euro bekommst oder 2 Monate jeweils 500 Euro.
Man bekommt in Summe also das gleiche elterngeld, es unterscheidet sich nur die Länge der Auszahlung.

Bei EG+ wird zuverdienst weniger bis gar nicht angerechnet, bei BasisEG würde dir alles, was du verdienst abgezogen werden. Das ist der Grund, warum viele EG+ wählen, wenn sie zB nach 6 Monaten wieder mit reduzierten Stunden in den Beruf zurückkehren.

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Bedenke, das du nach dem EG deine Kv selber zahlen musst oder dich über deinen Mann versichern musst. Ez hast du keine, die hat man nur mit AG.
Alg I bekommst du nur, wenn du eine Betreuung hast und dann auch nur in dem Umfang.

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Man MUSS sich nie arbeitslos melden.

Durch deinen befristeten Arbeitsvertrag und die Kindererziehungszeit danach hast du die Möglichkeit ALG1 zu beantragen. Dazu musst du aber die Phase des Elterngeldes vollkommen abwarten.
Vorteil dieser Methode:
Während des Elterngeldbezuges bist du beitragsfrei krankenversichert. Aber auch während des ALG1-Bezuges bist du krankenversichert. In beiden Fällen bist du über dich selbst krankenversichert…und nicht nur familienversichert (falls du darauf einen Anspruch hast).

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Sie kann aber nur mit gesicherter Kinderbetreung Alg I beantragen.

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Stimmt, aber 15 Stunden reichen vollkommen aus und niemand behauptet, dass sie zeitgleich mit Papa arbeiten muss.

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