Urlaubstage Mutterschutz

Ich arbeite Vollzeit, der ET ist der 4.5. Der Mutterschutze beginnt am 22.3.
Habe ich bis zum 4.5. plus 8 Wochen danach Recht auf anteiligen Urlaub, weil ich im Mutterschutz bin?
Und wenn ja, wann kann ich die Urlaubstage aus dem Mutterschutz (wären dann 6 plus 8 Wochen, also etwa 8 Urlaubstage) dann nehmen? Kann ich die Tage auch nehmen wenn ich lange in Elternzeit gehe?

1

Ja, du hast Anspruch bis zum Ende des mutterschutzes und der bleibt bestehen egal wie lange du in elternzeit bist.

Mein AG drängt einen aber etwas es vor dem mutterschutz zu nehmen - zumindestens so viele, dass nur so 5 überbleiben. Ich habe noch 7 übrig.

Manche AG zahlen die dann auch aus. Das kommt ja ggf zum Tragen, wenn du den AG wechseln möchtest.

Du kannst aber einfach eure Personalabteilung fragen.

2

Also Urlaubsanspruch hast du bis zum Ende des Mutterschutzes und zwar voll für jeden ngefangenen Monat: geht dein Mutterschutz bis Juni also einschließlich aller Junitage, geht er bis Juli (auch wenn es nur der 1.7. ist), dann stehen die auch alle Tage aus den Juli zu.

Kürzen darf der AG den Urlaub nämlich nur für VOLLE Monate Elternzeit. (Und das muss er dann auch aktiv tun, sonst läuft da weiter Urlaub auf).

Mit dem nehmen ist es so: er muss dir den Urlaub nicht komplett vorher gewähren, da du den Anspruch noch nicht erworben hast. Aber er bleibt bestehen bis nach der Elternzeit und zwar bis Ende des Jahres nach Ablauf der EZ. Nimmst du also zB 3 Jahre EZ bis 4.5.2026, dann kannst du den Urlaub bis Ende 2027 noch nehmen.
Ich würde soviel Urlaub wie möglich aufheben, mit Kind ist man froh über den einen oder anderen Tag zusätzlich!

3

Du hast in den 6+8 Wochen Mutterschutz den normalen Urlaubsanspruch als wenn du arbeiten würdest. Den Urlaub kannst du nach der EZ nehmen, ganz egal wie lange die EZ geht. Er verfällt nicht und du kannst ihn bis ins Folgejahr nach Ende der EZ nehmen.
Wenn dein AG einverstanden ist kannst du ihn aber auch schon vor dem MuSchu nehmen und somit schon etwas früher aufhören zu arbeiten. Das ist vielen AGs sogar ganz recht.