Sonderzahlung? Weihnachtsgeld?

Sonderzahlungen nach Elternzeit?

Hey Leute,
ich musste meine Elternzeit aufgrund von erneuter Schwangerschaft vorzeitig zum Anfang November 2022 beenden, da ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab November habe.
nun wäre jetzt meine Frage, ob ich trotz der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit
zum Novembergehalt auch Weihnachtsgeld erhalte?
lg

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Gerade das Thema auf der Arbeit noch gehabt. Also sobald man wieder Entgelt von Arbeitgeber erhält, dazu zählt auch Mutterschaftsgeld, muss die Prämie ausgezahlt werden.
Gibt aber viele AG die die Unwissenheit von AN ausnutzen und nicht auszahlen.

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Achso? Ich dachte das bemisst sich nur am regulären Gehalt?

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Das wären so die Abschnitte aus meinem Vertrag, meinst du ich hätte noch ein Recht dazu? Lg? Und wird es dennoch voll ausgezahlt?

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Dein AG meldet auf jeden Fall dein Gehalt. Ich glaube nicht dass dort Sonderzahlungen enthalten sind. Wäre auch ein extra bürokratischer Aufwand. Außerdem ist die Zahlung ja freiwillig und ich glaube auch nicht dass die Kasse das übernimmt (wird ja regulär vom AG gezahlt). Daher würd ich mich drauf einstellen dass du nichts extra kriegst.

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Welcher Tarifvertrag ist für dich gültig (Welcher Arbeitgeber?)? In den Screenshots ist was von AVR erkennbar auf der Öffentlichen Dienst-Webseite...
Hier ein Überblick https://www.oeffentlichen-dienst.de/kirche-wohlfahrt.html

Da gibt es aber auch noch Unterschiede. Beim kurzen Überlesen ist ggf relevant wie lange du bereits in Elternzeit warst bis zum Beginn der vorzeitigen Beendigung. Soweit ich das kurz überflogen habe solltest du zumindest anteilig ab November Weihnachtsgeld bekommen aber manche Tarifverträge sehen unterschiedliche Weiterzahlungen auch bei Elternzeit vor. Da kommt es dann auf die Dauer und ggf Teilzeittätigkeiten in der EZ an...

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Hey ich habe den Tarif AVR Schleswig Holstein P7 Anlage 2

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Laut http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm#14 und https://www.oeffentlichen-dienst.de/kirche-wohlfahrt/avr/weihnachtsgeld.html solltest du für November und Dezember Weihnachtsgeld bekommen da du ja ein ruhendes Arbeitsverhältnis hattest und zum Stichtag 1.12. angestellt bist.

Zusätzlich bekommst du Weihnachtsgeld für die ersten 12 Monate innerhalb der Elternzeit... da weiss ich nicht ob da Monate von diesem Jahr noch einfliessen...


siehe http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm#14
(e) Gekürzte Weihnachtszuwendung

1Der Mitarbeiter, der im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate einen Anspruch auf Bezüge aus einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber hat, erhält eine gekürzte Weihnachtszuwendung. 2Sie beträgt für jeden Kalendermonat, für den der Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf Bezüge hat, ein Zwölftel der Weihnachtszuwendung gemäß Absatz d.

3Angerechnet werden jedoch Kalendermonate, für die ein Mitarbeiter Krankenbezüge nach Abschnitt XII der Anlage I zu den AVR erhält oder keine Bezüge erhalten hat wegen
der Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn er vor dem 1. Dezember entlassen worden ist und nach der Entlassung die Arbeit unverzüglich wieder aufgenommen hat,
der Beschäftigungsverbote nach § 3 des Mutterschutzgesetzes,
der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes, wenn am Tage vor Eintritt des Elternzeits Anspruch auf Bezüge oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.