Sehr schwierige Krankenversicherungsfrage - GKV oder freiwillig gesetzlich?

Hi zusammen,

ich habe eine sehr schwierige Frage bzgl. der Krankenversicherung und leider konnte man mir an der Hotline auch keine genaue Auskunft geben.

Als ich noch Vollzeit gearbeitet habe war ich Privat versichert und auch während dem Elterngeldbezug. Nun arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit und bin wieder gesetzlich versichert, da ich mit meinen wenigen Stunden unterhalb der Grenze bin. So nun bin ich Schwanger mit Kind 2 und werde dieses noch vor Ende der Elternzeit bekommen. Ich beende ja zum neuen Mutterschutz die Elternzeit von Kind 1 und auch meine Teilzeit. Somit lebt ja ab diesem Zeitpunkt mein alter Vollzeit Vertrag wieder auf, bei dem ja mein Jahresgehalt oberhalb der Grenze liegt. So nun die Frage werde ich ab Beginn Mutterschutz wieder ein freiwilliges gesetzliches Mitglied bzw. PKV oder darf ich Beitragsfrei in der GKV bleiben?

1

laut https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/versicherungsbeginn/#c1150
"Wer als versicherungspflichtiger Beschäftigter eine Gehaltserhöhung erhält, durch die das Jahresarbeitsentgelt vorausschauend für die nächsten zwölf Monate die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übersteigt, wird zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei. Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen auch die Versicherungspflichtgrenze des dann beginnenden Jahres übersteigt. Bei einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar 2022 heißt das beispielsweise: Ein Eintritt in die PKV ist erst zum 1. Januar 2023 möglich, sofern das Einkommen auch über der 2023 geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt."

Bedeutet also in deinem Fall wenn sich dein Jahresarbeitsentgelt auch 2023 nicht über die Versicherungspflichtgrenze bewegt, was es durch die EZ ja nicht wird, das du in der GKV beitragsfrei bleiben kannst ansonsten könntest du ab 1.1.2023 in die PKV wechseln.

2

Hallo,

bei mir war das ähnlich - vor K1 war ich freiwillig gesetzlich versichert, innerhalb der ersten Elternzeit durch die Teilzeit und das niedrigere Gehalt dann pflichtversichert. Hab dann ebenfalls meine Elternzeit zum Mutterschutz von K2 beendet, bin aber pflichtversichert geblieben. War super, hatte ich in der zweiten Elternzeit tatsächlich mehr Geld als in der ersten, da die KV Beiträge weggefallen sind :)

3

Super ich danke dir für deine Antwort. Ich hoffe, dass es bei mir auch so klappt. Darf ich fragen bei welcher Krankenkasse du bist?

4

Ich bin bei der Barmer, das sollte an sich aber keine Rolle spielen...