Bedarfsgemeinschaft ohne Unterhalt

Hallo, meine Frage ist ganz allgemein: wie viel Geld steht einer Alleinerziehenden mit Kleinkind zu? Und was hat sie am Ende, wenn der Unterhalt wegen Vater unbekannt wegfällt und trotzdem angerechnet wird?

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Ihr Gehalt, Kindergeld und Uvg.

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Du sprichst vom Jobcenter?
Dann gibt es die Miete plus Heizkosten, der Betrag ist ja nicht immer gleich.
Plus Alg2 für die alleinstehende Mutter (449€ derzeit), Sozialgeld für das Kind (285€) und den Mehrbedarf für Alleinerziehende (161€). Kindergeld wird voll angerechnet und abgezogen, insgesamt bleiben dann 676€ plus Miete.

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Uvg wird auch voll angerechnet.
Strom muss sie selber bezahlen.

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Wenn der Vater unbekannt ist, stehen die Chancen schlecht, dass sie überhaupt Unterhaltsvorschuss erhält.
Ja, Strom muss sie selbst bezahlen vom Bedarf, das war aber nicht Teil ihrer Frage.

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Das was Rucolaerbse sagt.

Wird die Unterhaltsvorschuss wegen fehlender Mitwirkung (Nennung des Vaters) versagt, wird die Höhe des Unterhaltsvorschuss vom JC ebenfalls abgezogen.
für Kinder bis zu 5 Jahren: 177 Euro monatlich,
für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 236 Euro monatlich,
für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 314 Euro

Hier lohnt sich dann ggf. eine rechtliche Beratung

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Wie meinst du das mit der Beratung?

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Die Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung beim UVG ist rechtlich nicht ganz unproblematisch, es muss der Nachweis geführt werden, dass man mutwillig den (eigentlich bekannten) Vater verschweigt.
Ist der Vater tatsächlich unbekannt, wird abgelehnt, weil kein Anspruch besteht, dann darf das JC auch nicht anrechnen.
Die Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung ist halt schnell geschrieben und wird oft nicht angefochten, weil viele Leistungsbezieher um die Folgen des falschen Ablehnungsgrundes nicht wissen.

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