Elterngeld: Bemessungszeitraum ganz konkret

Hallo allerseits,
ich verzweifel langsam an diversen widersprüchlichen Informationen die ich bezüglich des Elterngeldes finde. Gibt es eine Beratungshotline die wirklich seriös ist und nicht horrende Summen verlangt wo ich nicht mal weiß ob das sich dann überhaupt auch nur ansatzweise lohnt?
Es geht um folgendes: ich habe vor der Schwangerschaft 2 Monate lang ALG1 bezogen aufgrund eines Wohnortwechsels. Diese würde nun von den "12 Monaten" her in den Bemessungszeitraum vor Beginn des Mutterschutzes fallen.
Nun finde ich einerseits die Info, dass diese Monate dann mit 0€ berechnet werden würden, bei anderen Quellen aber, dass diese Monate quasi aus dem Bemessungszeitraum rausgestrichen werden würden und dann eben nur 10 Monate zählen. Was stimmt denn nun?

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Sie gehen mit 0€ in die Berechnung ein.

Grüße
BiDi

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https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-vor-der-geburt-entgeltersatzleistungen-bekommen-werden-diese-bei-der-berechnung-des-elterngelds-beruecksichtigt--124666

ALG1 geht mit 0Euro ein. Das Ausklammern geht nur bei der Berechnung fürs 2. Kind oder den anderen Gründen, die hier stehen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-mein-bisheriges-einkommen-fuer-die-berechnung-des-elterngelds-bestimmt--124604u0

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Du findest alle relevanten Informationen im entsprechenden Gesetz oder auf der Internetseite des Bundesministeriums.

ALG I fließt mit 0€ in die Berechnung hinein.

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Da hab ich auch vornehmlich geguckt, mich haben eben nur die anderen Informationen sehr verwirrt. Und dann hat auch noch der Elterngeldrechner des BMFSFJ ein um mehrere hundert Euro niedrigeres Elterngeld ausgegespuckt als meine persönlich Berechnung per Hand sowie mehrere andere Elterngeldrechner.

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Der Rechner vom Ministerium ist sehr genau, besonders der ausführliche.

Wie hast du das denn per Hand selbst gerechnet?

Du musst ja grob 10 mal das Gehalt rechnen und das durch 12 teilen. Davon dann die x % sind Elterngeld.

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