Hallo, ich habe aktuell ein Problem mit meinen Arbeitgeber. Dieser war nämlich nicht sehr begeistert von meinen BV. Ich hatte vor meiner Schwangerschaft eine 100% Stelle. Habe mich dann entschieden auf 75% zu gehen ab September. Diese Entscheidung habe ich getroffen bevor ich von meiner Schwangerschaft wusste. Im August hab ich von meiner Schwangerschaft erfahren und km September meinen Arbeitgeber bescheid gegeben da ich in der Pflege arbeite musste ich dies frühzeitig tun. Ich bin Ende September dann ins beschäftigungsverbot gekommen. Laut meines wissen müsste ich das Gehalt erhalten im BV was vor meiner Schwangerschaft war (3 monate vorher)also mein Gehalt von 100%. Ich habe leider aber nur Gehalt erhalten von 75% da mein Arbeitgeber der Meinung ist dies gilt nur im Mutterschutz. Liege ich nun falsch oder mein Arbeitgeber ? Und Gibt es irgendwelche Stellen die sowas für einen klären denn einen Anwalt nehmen möchte ich durch die Kosten ungern. Ich bedanke mich Schon mal für die Antworten
Zu wenig Gehalt im bv
Wenn deine neue Stundenanzahl ab September vertraglich auf 75% festgelegt wurde, hast du Anspruch auf das entsprechende Gehalt meines Wissens nach.
Ich hatte bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft jedoch abgesprochen das ich den September auf 100% Arbeiten damit ich zum ersten meine urlaubstage aufbrauche und dann im BV mehr Geld bekomme. Als ich dann meine Bv kurz vor Ende September abgegeben habe wurde mir gesagt das ich doch keine 100% bekomme, da sie mit meinen bv nicht einverstanden sind.
Also gibt es eine Vertragsänderung oder nicht?
Daraus, dass der Stbezdem BV nicht zustimmt schließe ich, dass Du ein BV vom Arzt hast. Wenn dszapd Grundlage Deine Tätigkeit hat, ist der AG ubrizzu Recht verschnupft, denn ggf hätte er ja eine mutterschutzkonforme Ersatzbeschäftogung für Dich gehabt.
Wenn ihr vereinbart habt, dass du ab September nur noch 75 % arbeitest, dann erhältst du selbstverständlich auch nur für eine 75 % Stelle dein Gehalt.
Du darfst nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorteilt werden.
Hättest du gearbeitet, wären es ja auch 75 % gewesen. Dein AG liegt hier richtig!
Nein das stimmt schon.
Vertraglich vereinbarte Reduzierungen/Erhöhungen gelten dann trotzdem im BV.
Daher denke ich das ich 100% gehalt erhalten sollte
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html
§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
Dann guck Mal in den 21.4
Da steht es drin.
Dein Arbeitgeber und die anderen User hier haben Recht. Auch wenn du es nicht hören willst....
Du schreibst du hast mit deinem AG vereinbart AB September nur 75% arbeiten zu wollen. Also gelten (bis beide Parteien einvernehmlich?) wieder auf 100% hochstufen, weiterhin die 75%.
Das ist meine Meinung dazu. Rechtssicher wirst du es nur durch einen Anwalt hören und falls es doch 100% sein sollten, durchgesetzt bekommen.
Darf ich mal fragen, warum du praktisch schon von Anfang der SS an ein ärztliches BV bekommen hast?
Das lag an meinen Beruf, mein AG konnte mir auch keine schwangerschaft geeignete Aufgaben geben.
Und hat darauf gewartet, dass der Arzt Dir ein BV gibt?
Mich würde auch interessieren, wie man im August die SS feststellt und im September ein ärztliches BV erhält?
Da müssen äußerst gravierende gesundheitliche Risiken vorliegen. Und dementsprechend wird doch der AG auch dafür Verständnis aufbringen.