Wir hätten vom Einkommen her jetzt Anspruch auf Kinderzuschlag, aber der Sachbearbeiter sagt nein weil wir in den letzten 6 Monaten drüber waren...

Aloha!

Ich bin grad echt verzweifelt. Meine Frau ist vollzeit erwerbstätig, und ich bin in elternzeit. Unser kleiner ist jetzt 9 Monate alt.
Eigentlich wollte ich wieder in meine Arbeit, aber die geplante Betreuung ist abgesprungen und es ist in nächster Zeit auch kein Ersatz zu finden.
Mein elterngeld ist im Oktober ausgelaufen, die elternzeit hab ich verlängert bis der kleine 2 ist.
Laut dem kiz Rechner haben wir mit dem Einkommen meiner frau sicher Anspruch auf kinderzuschlag, also dachte ich das gibt alles kein Problem und hab im Oktober den kinderzuschlag beantragt.
Nun sagt mir der Sachbearbeiter dass ich keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag habe, weil ich in den 6 Monaten VOR der antragstellung mit meinem elterngeld drüber war und keinen Anspruch hätte.

Ich hab ihm erklärt dass ich das wüsste und ja deshalb jetzt den Zuschlag beantragt habe, weil mir JETZT und für die Zukunft das Einkommen fehlt.

Er meinte er könnte da nix machen und ich sollte dann in 6 Monaten einen neuen Antrag stellen...

Ist das so richtig? Mir kommt das grad vor wie eine Geschichte aus Schilda...

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Hallo, ich habe dazu mal ein bisschen gegoogelt. Tatsächlich heißt es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, dass das Einkommen der 6 Monate vor Antragstellung gewertet wird. Ist in der Hinsicht ja ähnlich wie beim Elterngeld. Auch da zählt ja das Einkommen der 12 Monate vor dem Mutterschutz. So blöd das ist, aber du kannst ja nicht nachweisen, dass du in den kommenden Monaten tatsächlich nur x Euro zur Verfügung haben wirst. Das geht nur rückwirkend, daher dieses Vorgehen. Vielleicht kennst sich da aber auch jemand anderes noch genauer aus….

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Wieso bekommt ihr den kein Elterngeld mehr? Das wird doch normalerweise ein Jahr lang gezahlt.

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Wenn sie entsprechend lange gleichzeitig Elterngeld bezogen haben, kommt das schon hin

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Hallo,

ich berichte dir mal von unseren Erfahrungen, ist allerdings schon einige Jahre her. Wir hatten rechnerisch Anspruch, haben Kinderzuschlag bekommen und mussten bei dem nächsten Antrag immer alles wieder zurück zahlen, da wir jeweils durch das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld meines Mannes wieder über der Grenze lagen und daher keinen Anspruch mehr hatten. Wir haben daher nicht weiter beantragt.

Aber wie du siehst, auch bei uns wurde rückwirkend gerechnet.

Gruß, kleinekecki

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Einkommenserhöhungen im Bezugszeitraum haben doch aber keine Auswirkungen? Ist der Kinderzuschlag nachträglich weggefallen da ihr als Folgeantrag einen Kurzantrag gestellt habt obwohl sich das Einkommen durch das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im neuen Bemessungszeitraum über die Grenze erhöht haben? Der komplette Wegfall des Kinderzuschlags bei Erreichen der Höchsteinkommensgrenze wurde zum 1.1.2020 abgeschafft und es erfolgt seitdem dann nur eine Reduzierung. Eventuell hat das dann bei euch nachträglich zum Wegfall der Leistung geführt.

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Ich schrieb ja, das ist bei uns schon ein paar Jahre her. Es war definitiv vor 2020.

Wir mussten zumindest damals komplett wieder zurück zahlen.

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Ich kenne mich mit KiZ nicht aus, aber ich habe auch davon gelesen, dass die letzten 6 Monate als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Aber hast du auch Wohngeld beantragt? Vielleicht wäre das noch eine Möglichkeit. Am besten noch diesen Monat den Antrag stellen.

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Ja das ist beim Kinderzuschlag korrekt so, der Gesetzgeber hat den Bemessungszeitraum und die Bedingungen so definiert. Du musst daher jetzt gut überlegen ob du neu in 4 Monaten ggf schon neu beantragst, dann ist aber dein durchschnittliches Einkommen der letzten Monate noch höher und du bekommst gf weniger Kinderzuschlag als wenn du 6 Monate nach Wegfall des Elterngeldes erst beantragst.
Da Veränderungen im Einkommen in der Bezugsdauer nicht relevant sind kannst du dafür noch bereits beantragten Kinderzuschlag beziehen auch wenn sich dein Einkommen wieder erhöht! Daher gleicht sich das ggf dann wieder aus das du den Zuschlag auch nach Ende deiner Elternzeit noch bis zu volle 6 Monate erhalten kannst, rechne daher aus wann genau der neue Antrag zu stellen ist da du immer nach 6 Monaten einen Folgeantrag stellen musst, wie das dann mit deinem Start in mehr Verdienst passt! Eventuell lohnt es sich bereits in 4 oder 5 Monaten einen neuen Antrag zu stellen, im ersten Bezugszeitraum zwar Abzüge in Kauf zu nehmen, aber dafür am Ende noch mal einen vollen Bezugszeitraum zu erhalten... Ab dem zweiten Bezugszeitraum bekommst du dann ja mehr Zuschlag da weniger Einkommen der letzten 6 Monate angerechnet werden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf

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Wenn der Anspruch auf Kinderzuschlag prinzipiell jetzt von der Gesamteinkommenshöhe gegeben ist dann sollte auch Wohngeldanspruch bestehen! Das schnellstens beantragen dort zählt das laufende Einkommen! Noch im November Antrag stellen, da das Antragsdatum für den laufenden Monat zählt, fehlende Unterlagen können dann immer noch nachgereicht werden! https://www.wohngeld.org/bewilligungszeitraum/