Rechtlicher Anspruch auf Kind-krank-Tage? PKV

Da ich über die Suchmaschine leider nicht weiterkomme, stelle ich die Frage hier. Vielleicht hat jemand Rat bzw. einen Verweis aufs Gesetz für mich:

Unsere Kinder (3 und 6) und ich sind privat versichert, mein Mann gesetzlich. Ich bin verbeamtet, er im Öffentlichen Dienst angestellt. Dass er nur 4 Tage kindkrank bezahlt bekommt, ist klar. Daran lässt sich nichts rütteln. Meine Frage ist, ob ihm aber dennoch 10 Tage kindkrank zustehen - in Form von unbezahltem Urlaub o.ä.? Also muss sein AG ihm eine Freistellung gewähren zur Pflege des Kindes?

Ich verstehe diese Ungleichbehandlung nicht, warum unsere Kinder nur 14 Tage im Jahr krank sein dürfen, andere aber 20. Leider nehmen wir gerade jeden Infekt mit, so schlimm war es noch nie.

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Wenn das Kind krank und privat versichert ist, zahlt die PKV die Kind krank-Tage, sofern der AG nicht zahlt. Wieviele das pro Kind sind, weiß ich nicht - musst du in euren Vertrag schauen. Die GKV deines Mannes zahlt auf keinen Fall, aber eventuell der AG (die 4 von dir genannten Tage?).

Das ist keine Ungleichbehandlung, das ist einfach eine Sache der Verträge, die geschlossen werden. Das Kind hat ja durch die PKV auch Vorteile ggü. Kindern, die in der GKV sind und deren Eltern nicht mal die Wahl hatten, ob GKV oder PV. Alles hat eben immer zwei Seiten.

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Es geht mir überhaupt nicht um eine Bezahlung. Es geht mir darum, wie viele Tage der AG gewähren muss, wenn das Kind krank ist - gern auch unbezahlt.
Und da ist es schon unfair, wenn wir für unsere Kinder nur 14 Tage (4+10) pro Kind zu Hause bleiben dürfen und andere 20 Tage. Das Geld ist mir recht egal, wenn mein fieberndes Kind hier völlig durchhängt.

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Ich bin keine Juristin, aber wenn ich den letzten Absatz in § 45 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch richtig verstehe, besteht der Anspruch auf unbezahlten Urlaub bei Betreuung eines kranken Kindes für jeden.
Frag' doch mal bei der Personalvertretung nach.

Grüsse
BiDi

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Ist es nicht sogar so, dass dein Mann diese 4 Tage vom Arbeitgeber BEZAHLT freigestellt wird? Das ist doch sogar ein Vorteil?

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Es ist kein Vorteil, wenn mein Kind eine weitere Woche krank ist und ich nicht weiß, wie ich es betreuen soll. Meine Frage ist, ob ihm über die 4 Tage hinaus Kind-krank-Tage zustehen - gern auch unbezahlt.

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Genau, es gibt da zwei verschiedene Punkte.

1. Sonderurlaub. Den gibt es je nach Arbeitgeber unterschiedlich und ist bezahlter Sonderurlaub. Da darf man aber oft zB nur einen Tag am Stück nehmen. Bei meinem AG gibt es 10 Tage Sonderurlaub im Jahr, bei Deinem Mann scheinbar 4 Tage.

2. Kindkranktage. Die sind unbezahlter Urlaub, in dem man von der Krankenkasse ein Krankengeld bekommt (in der GKV diese üblichen 67% oder so). Was das angeht, weiß ich nicht, wie es bei Euch wäre. Da kommt es wohl auf die PKV an.

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Verstehe das Problem nicht.
Er im öd hat doch auch die 20 Tage. Das die nicht alle bezahlt werden ist klar.

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Genau DAS ist meine Frage! Er kann also auch 10 Tage nehmen (4 davon bezahlt)? Wo steht dieser Anspruch, also wo ist das geregelt? Das wollte ich gern wissen. Bisher nimmt er max. 4 Kind-krank-Tage pro Jahr. Bisher sind wir damit einigermaßen um die Runden gekommen aber dieses Jahr eben nicht.

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Das müsste ich mal rausschmeißen. Bin auch im ÖD daher weiß ich das wir immer 10 auf Grund Corona 20 haben und wir dieses Jahr keinen einzigen gebraucht haben *glück*

Schaue mal wo es steht...

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Wir hatten die gleiche Konsttellstion, ich war immer unbezahlt zu Hause.

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Ja, ihm stehen bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub pro Kind und Jahr zu.

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Die Frage war aber, wo das steht.

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Paragraph 45 SGB V

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"nach § 29 TV-L bzw. § 29 TVöD Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ (bezahlte Freistellung vom Dienst) für bis zu vier Tage bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat"

Alles weitere oder Verlängerung der Freistellung betrifft die Einsicht des Arbeitgebers oder des Dienstherrn.

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SGB 5. BUCH §45 Absart 2
"Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage."

In Absatz 2a ist geregelt, dass es 2022 so gar noch mehr Tage sind.

Ich stolpere nun das erste Mal über das Wort" längstens".
Das bedeutet ja o viel wie "auf gar keinen Fall mehr."
Aber wie viel mindestens steht dort nicht.

10 Tage sind aber durchaus üblich. Ich kenne es nicht anders.
Wir sind beide gesetzlich versichert, hatten da nie ein Problem.


Aber das tatsächlich ein Anspruch auf 10 Kk-Tage besteht, lese ich da nicht.

LG
Mari

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Ergänzung: ist so etwas vielleicht im Arbeitsvertrag geregelt?

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Nein, der Arbeitsvertrag kann bezahlte Freistellung ausschließen aber nicht die unbezahlte. Die 10 Tage stehen jedem Arbeitnehmer zu, das kann kein Arbeitsvertrag ausschließen. Letzter Satz, Absatz 3. Und Absatz 5 schreibt, dass der Anspruch auf Freistellung auch besteht, wenn man kein Anrecht auf das Geld der Versicherung hat. Längstens heißt nur, dass nicht jeder Arbeitnehmer automatisch jedes Jahr 10 Tage frei bekommt sondern halt höchstens 10 Tage, auch wenn das Kind öfter krank ist. 10 Tage sind gesetzlicher Anspruch.

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