Hallo ihr alle,
weiß jemand, ob es möglich ist, weiter für Kind 1 in Elternzeit zu bleiben, aber für Kind 2 Elterngeld zu bekommen? Oder muss zwangsläufig auch Elternzeit für Kind 2 angemeldet werden?
-> Arbeitgeber ist etwas schwierig und es wäre praktisch, die 1. Elternzeit nicht beenden zu müssen
Weiß jemand, wo ich zu dem Thema Infos finde (Elterngeldstelle kann ich anrufen, das weiß ich)
Danke und LG
Elternzeit und Elterngeld für verschiedene Kinder?
Der Elterngeldstelle ist das egal, Hauptsache du arbeitest nicht mehr als 32 Stunden.
Aber dir ist bewusst, dass du dann auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld verzichtest?
Grundsätzlich ist das möglich, aber was hat das mit dem schwierigen Arbeitgeber zu tun? Der hat bei der Elternzeit ja im Prinzip nichts zu melden. Und wir oben steht, wenn du in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommst, solltest du die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden. Und ob du danach für K1 oder K2 Elternzeit beantragst, ist im Prinzip (glaube ich) egal. Die Elternzeit von K1 würde ja auch nicht verloren gehen, einen gewissen Teil kann man ja noch relativ lange "verwenden".
Hi, ich kann dein Vorhaben nicht nachvollziehen, da du damit auf (viel) Geld verzichtest. Wenn du die EZ zum neuen Mutterschutz beendest erhältst du Mutterschaftsgeld 13€ pro Tag + die Aufstockung vom Arbeitgeber zu deinem Netto von vor der Elternzeit und je nachdem wie viel du verdient hast, sind das mehrere Tausend Euro. Sind ja immerhin 14 Wochen. Und dein Arbeitgeber muss auch nicht der Beendigung zustimmen sondern du schreibst ihm einfach, dass du zum xx.xx.202x die EZ aufgrund des neuen Mutterschutzes beendest.
Das Mutterschaftsgeld bekommt man auch, wenn man die Elternzeit NICHT beendet . Es geht rein um den Zuschuss.
Welcher Gedanke/Sinn soll dahinter stecken?
Dein AG ist hier ja kein Problem, du hast gesetzlich verankerte Rechte.
Aber wenn du solch einen Unsinn tatsächlich machen solltest, dann wäre es für dich ein finanzieller Verlust, nämlich der des AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld!
Danke für die bisherigen Antworten. Im Internet fand ich dazu tatsächlich nur wenig.
Mutterschaftsgeld ist nicht relevant (daher auch nicht erwähnt im Ursprungsbeitrag ;)), da es um die Elternzeit des Vaters geht.