Ich bin Lehrerin und in der PKV: Meine Tochter ist sieben und bislang familienversichert über meinen Mann in der GKV. Ich arbeite Teilzeit, er Vollzeit. Nun wollen wir es zum kommenden Schuljahr so machen, dass ich Vollzeit arbeite und er Teilzeit. Ich habe als Infos gefunden, dass meine Tochter in der GKV bleiben kann, wenn mein Einkommen niedriger ist als seins und/oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die soll kommendes Jahr auf 66000 Euro steigen. DA läge ich knapp drunter. Es sei denn es gibt noch eine Erhöhung.
Bei dem EInkommensvergleich ist es doch so, dass es ums Bruttogehalt geht, oder?
Also dürfte sie kostenlos in der Familienversicherung bleiben, oder?
Danke
Frage zur PKV
Hi, wenn du mehr als er und über der Versicherungspflichtgrenze verdienst, dann kann euer Kind nicht kostenfrei in der Familienversicherung bleiben. So wie du schreibst würdest du ja knapp darunter liegen und somit sollte sie kostenlos in der GKV bleiben. Und es geht immer um das Bruttojahresgehalt ohne z. B. Erfolgsbeteiligung. Aber ruf doch am besten bei der Krankenkasse an und lass es dir bestätigen.
Antwort 1 sagt es schon: Wenn du unter der Versicherungspflichtgrenze liegst ist alles gut. Da du trotzdem in der PKV bist gehe ich davon aus dass du verbeamtet bist. Die Beitragsbemessungsgrenze hat für dich als Beamten keinerlei Bedeutung (Grenze bis zu der Sozialversicherungen zu leisten sind).
Hier fände ich es wichtig anzumerken dass der aktuelle Tarifvertrag TV-L nur bis 30.09 läuft und danach mit einer deutlichen Erhöhung zu rechnen ist. Da das Ergebnis des TV-L meistens identisch auf Beamte übertragen wird, würde ich es als wahrscheinlich einstufen dass du über die Pflichtversicherungsgrenze rutschen könntest was dann Folgen für die Versicherung des Kindes hätte. Ob diese Erhöhung schon in 2023 wirksam wird (oder überhaupt kommt) kann natürlich keiner sagen zum jetzigen Zeitpunkt.
Danke für die Rückmeldung. Ich bin aus Hessen. Hier gibt es nächstes Jahr schon einen ordentlichen Anstieg. Das die Beitragsbemessungsgrenze für Beamte nicht gilt wusste ich gar nicht. Muss ich mal nachlesen.
Ach, das war so gemeint, dass man als Beamter auch mit einem niedrigeren Gehalt in die PKV darf, oder? Das wusste ich dann doch