Schwangerschaftswoche 6+5 Physiotherapie Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

meine Frau ist jetzt in der 6. Woche + 5 Tage...
Wir haben jetzt über ein Jahr probiert Schwanger zu werden...an dem Tag wo wir hätten zur KIWU gesollt wegen Ultraschall zum vorbereiten auf die erste IUI war plötzlich der Test positiv...was uns wahnsinnig freut!

Meine Frau hat Endomedriose und ein PCO Syndrom was es die ganze Zeit schwieriger gemacht hat. Umso glücklicher sind wir das es jetzt doch geklappt hat.

So genug zu unserer Vorgeschichte...
Wir haben Ende 2022 ich finde nichts genaues ob meine Frau jetzt ins Beschäftigungsverbot muss/kann. Der Frauenarzt sagt, da es keinen Gesundheitlichen Grund gibt das er das ausstellt, muss es der Arbeitgeber wenn machen,

Meine Frau hat ihren AG angerufen gestern, da er krank ist und daheim und wir gestern einen Tag Urlaub hatten. Und hat ihm das mit der Schwangerschaft erzählt.
Er hat gemeint, er kennt sich nicht wirklich aus, aber er kann sich nicht vorstellen, dass man jetzt noch ins Beschäftigungsverbot kommt als Physiotherapeut.

Das ist für mich alles sehr schwammig. Und ich hoffe auf eine Professionelle Antwort! Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen das Räume größer als 10qm sein müssen. Was dort nicht der Fall ist...aber die Beurteilung liegt ja am AG und wenn der nach seinem "Umsatz" geht sagt er einfach, nein sie muss weiterarbeiten.

Kann mir da jemand helfen?

Danke euch schon mal! :)

LG
DARO

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Hallo, der Arbeitgeber muss auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung mit deiner Frau machen. Und dann den Arbeitsplatz eben schwangerschaftskonform anpassen. Was bei einer Physiotherapie ja jetzt nicht allzu schwer sein sollte. Man darf z.B nicht länger als 4 Stunden am Stück stehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie täglich länger als 4 Stunden am Stück ohne Pause stehen muss. Solche Sachen lassen sich bestimmt auch leicht beheben. Der Arzt darf nur ein BV ausstellen, sobald das Leben der Mutter und/oder das Kindes in Gefahr ist. Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein.

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Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.
Glaube das mit dem stehen wäre dort nicht der Fall und wie du sagst sowas lässt sich ja beheben.
Mir geht es dann auch eher um Infektion. Sie trägt zwar immer FFP2 Maske bei der Arbeit...aber Räume sind maximal 5-8qm groß.

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Okay also da kenne ich mich jetzt leider nicht so aus ob es Regelungen zur Raumgröße gibt. Aber der Arbeitgeber muss auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung machen und dort wird sowas dann auch abgefragt oder halt eben nicht wenn es nicht relevant ist. Diese sollte er auch so schnell wie möglich anbieten

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Die coronaregeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Einfach mal googeln für euers.. vielleicht gibt es auch Infos auf der seite der gewerbeaufsicht eurer Region dazu. Die gewerbeaufsicht ist nämlich auch zuständig, falls der AG keins ausstellen sollte, dies aber müsste.

Ansonsten denke ich nicht, dass Physiotherapie an sich an Beruf ist bei dem man nach den normalen MuSchuregeln in ein BV kommt.

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Hier findest du die aktuellen Regelungen (Stand 9/2022) hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz bezüglich Corona:
https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/fileadmin/content/Dokumente/Empfehlung_AfMu_SARS-CoV.pdf (aus https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/arbeitsergebnisse/empfehlungen )

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Der wechselnde enge Kontakt mit "fremden" Patienten stellt per se eine Infektionsgefährdung dar. Hier ist zu prüfen inwieweit das Risiko mit dem Tragen von Masken, Lüften usw geregelt werden kann. Das Tragen von FFP2-Masken bei Schwangeren stellt eine Schutzbekleidung dar und ist nur für kurze Zeiträume zulässig.

Bezüglich der Tätigkeiten als Physiotherapeutin sind leichte Tätigkeiten zulässig. Körperlich anstrengende Massagen, Mobilisierungen (mit Heben, Umlagern des Patienten) z.b. nicht. Hier muss der AG schauen ob er die Tätigkeiten (Patientenauswahl) einschränken kann. Auch Arbeiten in Zwangshaltungen und häufiges Bücken, gebeugt arbeiten ist hier zu prüfen (Wie lässt sich der Patient lagern so dass Zwangshaltungen für den Physiotherapeuten vermieden werden können).

Auch muss es die Möglichkeit geben bei Bedarf zusätzliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen zu machen. Die schwangere muss jederzeit in der Lage sein ihre Tätigkeit zu unterbrechen und Pausen zu machen und sich hinzusetzen oder hinzulegen.

Ist damit die Tätigkeit oder Durchführung des Praxisbetriebs nicht möglich kann der AG auch hier volle oder Teilbeschäftigungsverbote aussprechen. Vorrang hat aber immer die Zuweisung nicht gefährdender Tätigkeiten.

https://www.mobileos.de/blog/mutterschutz-am-arbeitsplatz.html#:~:text=Die%20Physiotherapie%20stellt%20zun%C3%A4chst%20keine%20Risikogruppe%20f%C3%BCr%20ein,ihrer%20Entbindung%20arbeiten.%20Dann%20greift%20der%20gesetzliche%20Mutterschutz

Das Merkblatt ist zwar schon älter (die Zuordnung der Paragraphen stimmt nicht mehr) aber prinzipiell noch gültig:
https://www.bed-ev.de/downloads/Zusatzmerkblatt-Ergo-und_Physiotherapie.pdf