Guten Tag,
ich habe in der 14 SSW ein BV von meiner Schulleiterin bekommen. Ich befinde mich im letzten Ausbildungsjahr zur Erzieherin und möchte trotz der Schwangerschaft, die Ausbildung weiter fortführen. Die Schule kann keinen Schutz bieten, da laut ihnen die Gefährdung einer Corona-Infektion zu hoch ist. Da ich eine liebevolle Lehrerin habe hat Sie sich für mich eingesetzt, dass ich an Prüfungen teilnehmen darf (alleine mit einer Lehrkraft) und wie die Ausbildung in Distanz fort geführt werden kann. Ich habe die Schulleiterin angesprochen, ob ich auf mein BV verzichten kann. Dies kann ich laut ihr nicht, da die Regelung in Zeiten der Pandemie nicht greift. Jetzt kommen wir zum Knackpunkt: Ich bekomme ein Offizielles Schreiben von der Schule, indem ich Widerspruch einlegen kann. Da eine weitere Lehrerin, derzeit in Ihrer Klasse die selbe Situation hatte hat sie mir, dieses offizielle Schreiben gezeigt. Deswegen stellt sich die Frage für mich, warum widerspricht sich das Schreiben von der Schule mit der Aussage der Schulleiterin? Ist jemand derzeit in einer ähnlichen Situation und kann seine Erfahrungen mit mir teilen.
Freundliche Grüße
Iyooo
Beschäftigungsverbot von der Schule
Ich versteh das ehrlich gesagt nicht so ganz.
Du machst die Ausbildung zur Erzieherin. Bist im letzten Ausbildungsjahr. Das ist doch das Berufsanerkennungsjahr, in dem man an der Praxisstelle arbeitet. Warum ist das bei dir ein rein theoretisches Schuljahr?
Ist das von BL zu BL so unterschiedlich?
Ja das ist in jedem Bundesland unterschiedlich.
In Niedersachsen gibt es kein Anerkennungsjahr, die Ausbildung läuft da 4 Jahre rein schulisch mit Praktika.
In Niedersachsen gibt es kein Berufsanerkennungsjahr. Ich habe bis März Schule, dann zwei Monate bis zum Abschluss Praxis. Die Praxisstunden würde ich nach der Entbindung nachholen, jedoch könnte ich bis zu den Prüfungen in März zur Schule gehen, wenn ich kein BV bekommen hätte.
Was bringt dir die Theorie, wenn du keine Praxis hast?
Die Praxiszeit werde ich nach der Entbindung nachholen, die beträgt zwei Monate bzw. ich muss meine 300 Stunden arbeiten und ich habe meinen Abschluss.