Ich hatte am 27.10 den Wechsel von 4 nach 3 beantragt. Auf Nachfrage beim FA zählt die Stk 3 seit dem 01.11.
Mutterschutzbeginnwäre 27.5.
Soweit so gut dann wäre ich ja nich drin , sodass für Elterngeld die Steuerklasse 3 zur Berechnung berücksichtigt wird. Mein AG hat jetzt allerdings den November noch mit Stk4 statt 3 abgerechnet. Das Ganze wird mit der Abrechnung im Dezember dann korrigiert. Hat das jetzt irgendwelche Auswirkung oder zählt das was das FA festgelegt hat. Ich habe Angst jetzt nicht mehr genug Monate in Steuerklasse 3 zu haben da mein Arbeitgeber diesen einen Monat falsch berechnet hat
Welche Stk zählt jetzt für Elterngeld ?
Der AG kann nur mit den Daten abrechnen, die ihm - bei einem bereits bestehenden Mitarbeiter - von Elster (also dem Finanzamt) mit der Monatsliste gemeldet wurden.
In unserem Lohnprogramm sind die Steuermerkmale grau hinterlegt und können nach dem Einpflegen durch die Finanzamtsrückmeldung nicht mehr geändert werden.
Wenn jemand neu anfängt, können die vom neuen Mitarbeiter genannten Steuermerkmale eingetragen werden - so lange auch änderbar, bis das Finanzamt Rückmeldung gibt.
Korrekturen erfolgen, wenn das Finanzamt was anderes zurück meldet als im Lohnprogramm hinterlegt ist.
Sorry, zu zeitig abgeschickt. 😅
Wollte damit sagen, dass dein AG nicht bewusst falsch abgerechnet hat.
Achja, zählen nicht die 12 Monate vor Geburt bei der Elterngeldberechnung?
Wofür es auf jeden Fall zählen wird ist die Berechnung des Mutterschaftsgeld. Dafür zählen nämlich nur die letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Diesen Trick kennen die wenigsten.
Soweit ich weiss, muss der Steuerklassenwechsel 7 Monate vor dem Monat geschehen, in dem der Mutterschutz beginnt. Das würde bei Euch also auch mit November nicht hinhauen. November - April sind ja nur 6 Monate.
Grüsse
BiDi
Es reichen 6 Monate, unter Umständen auch weniger wenn die Steuerklasse zweimal gewechselt wurde.
Bei Gleichheit zählt die aktuelle.
Du bekommst doch dann für November eine Korrektur, also passt das.
Das wollte ich wissen, ob die Korrektur dann ausreicht und ob die 6 Monate auch ausreichen damit das höhere Elterngeld zählt?
Also wie gesagt, wir bekommen dann immer einen komplett korrigierten Lohnstreifen und den reichst du dann anstatt das ursprünglichen ein.