Aufteilung der Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte

Hallo Zusammen, ich habe eine etwas komplexe Frage aber vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe im Januar meinen Sohn bekommen und plane momentan meinen Wiedereinstieg. Wenn ich innerhalb der ersten Elternzeit nochmal schwanger werde und Mutterschaftsleistungen erhalte berechnet sich das Mutterschaftsgeld dann ja anhand des Nettoeinkommens vor der Geburt des ersten Kindes, richtig? Nun ist es so, dass wir mit dem zweiten Kind noch etwas warten wollen und es wahrscheinlich nicht innerhalb der ersten Elternzeit auf die Welt kommen würde. Nun habe ich gelesen, dass die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers, mehrmals unterbrochen werden kann. Da ich in einem Großkonzern arbeite wird das wahrscheinlich kein Problem werden. Meine Idee ist nun, die Elternzeit zu beenden und in befristeter Teilzeit wieder einzusteigen. Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich mit der Elternzeit wieder beginnen. Um das ganze noch komplizierter zu machen werde ich wohl bei einer erneuten Schwangerschaft schnell ins Beschäftigungsverbot kommen da meine erste Schwangerschaft sehr kompliziert war und ich eine Frühgeburt hatte. Kann man während eines Beschäftigungsverbots in Elternzeit gehen?

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Die Elternzeit abzubrechen ist unnötig und unsinnig.

Du bleibst in Elternzeit und beantragst Teilzeit in Elternzeit. Bei deiner genannten Variante bekämst du das Mutterschaftsgeld basierend auf dem Teilzeitgehalt, bei meiner genannten kannst du eben die Elternzeit beenden für den Mutterschutz und bekommst den Vollzeit-Zuschuss.

Während eines BV kannst du zwar in Elternzeit gehen, wäre Blödsinn, da du dann kein Gehalt mehr bekommst.

Bei der Variante Teilzeit in Elternzeit bekämst du im BV weiterhin dein Teilzeitgehalt.

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Das Problem ist aber, dass wir wahrscheinlich nicht innerhalb der 3 Jahre Elternzeit ein zweites Kind bekommen möchten. Deswegen hatte ich ja die Idee die Elternzeit zu unterbrechen und wieder anzufangen wenn das zweite Kind unterwegs ist.

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Das ist finanziell gesehen völlig unsinnig. Dein Elterngeld sinkt, weil du nur Teilzeit arbeitest bzw sogar in Elternzeit bist- fiebersenkende 14 Lebensmonate können ausgeklammert werden, Elternzeit ohne Elterngeldbezug geht doch mit 0€ ein. Dein Mutterschaftsgeld wer deutlich weniger. Wenn du sowieso ein BV bekämst, ist Dias vorgeschlagene Vorgehen die beste Option.

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Dein Denkfehler daran: Elternzeit "pausiert" den dann gültigen Arbeitsvertrag. Wenn Du also zu Beginn der Elternzeit eh in Teilzeit arbeitest, pausiert halt die. Mit Deinem geplanten Konstrukt kannst Du die Vollzeit nicht wieder aufleben lassen.

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Man kann inzwischen befristete Teilzeit vereinbaren nach der die Vollzeitarbeit wieder auflebt bzw. nach der Elternzeit genommen werden kann.

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Du hast einen Denkfehler. Wenn du in Elternzeit gehen möchtest, sobald Du schwanger bist, bekommst du dann kein Gehalt mehr. Egal ob BV oder nicht. Das wird sich nicht rechnen. Du müsstest also in Elternzeit (evtl mit Teilzeit in Elternzeit) gehen BEVOR du schwanger bist und ein BV erhältst.

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Meine Formulierung war vielleicht etwas blöd. Ich meinte natürlich Teilzeit in Elternzeit

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Das geht natürlich, aber nur wenn du dann das BV noch nicht hast. Also die Reihenfolge muss sein: In Elternzeit gehen mit Teilzeit, dann schwanger werden und BV bekommen, dann Elternzeit zum Mutterschutz wieder beenden. Das könnte vom Timing her evtl schwierig werden. Das Gehalt im BV bekommst du dann natürlich auf Basis der Teilzeittätigkeit.

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Du kannst nur die ersten 14 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug bei der Berechnung des neuen Elterngeldes ausklammern.

Bei deinem Konstrukt bist du glaube ich davon ausgegangen, dass du die gesamten 3 Jahre ausklammern könntest. Das funktioniert nicht. Wenn du bis zur Geburt deines nächsten Kindes gar nicht mehr arbeitest bekommst du nur den Mindestsatz. Wenn du jetzt wieder anfängst Teilzeit zu arbeiten dann wird das Elterngeld (unabhängig vom BV) von dem Teilzeitgehalt berechnet.
Dass dein Vollzeitgehalt von vor der Geburt des ersten Kindes in die Berechnung einfließt ist bei dem Abstand nicht mehr zu schaffen. Es gibt Tricks mit Selbstständigkeit um mehr raus zu holen, weil da der Zeitraum anders bestimmt wird, aber bei mehr drei Jahren zwischen den Geburten klappt das auch nicht mehr.

Das meiste Elterngeld könnte man bekommen, wenn beim zweiten Teil der andere Elternteil (der nach der Geburt des ersten Kindes weiterhin Vollzeit oder vollzeitnah gearbeitet hat) die Elternzeit übernimmt und stattdessen der Elternteil der beim ersten Kind zu Hause geblieben ist wieder Vollzeit arbeitet. Aber das macht kaum jemand so. Die Rechnung geht auch nur auf, wenn das Vollzeitgehalt beider Partner ähnlich hoch ist.

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Es geht mir nicht ums Elterngeld sondern ums Mutterschaftsgeld

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Dann hilft das Verschieben der Elternzeit nur wenn du deine Teilzeit dazwischen so befristest das diese vor dem Beginn der neuen Elternzeit bzw des neuen Mutterschutz endet. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Verdiensterhöhungen oder Verkürzungen greifen wenn es dauerhafte Änderungen sind (z.B. Stunden Erhöhungen/Senkungen aufgrund des Vertrages).

Du möchtest also die Elternzeit unterbrechen, befristet Teilzeit ohne Elternzeit arbeiten gehen bis du die nächste Schwangerschaft planst, dann wieder Elternzeit nehmen wenn du Schwanger wirst (oder planst zu werden), dabei nun Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten die du aber mit Beginn des neuen Mutterschutzes abbrichst und damit dein Vollzeitvertrag wieder auflebt.
Damit bist du etwas dynamischer mit der Planung der Teilzeit.

Aber ja wenn ihr plant erst nach den 3. Lebensjahr schwanger zu werden, kann es vom Timing klappen erstmal z.B. 1 - 2 Jahre befristet Teilzeit ohne Elternzeit zu arbeiten dann mit der Schwangerschaft zu planen und Teilzeit in Elternzeit zu nutzen um diese dynamisch abzubrechen um den vollen Zuschuss zum Mutterschutz zu bekommen.

Du musst dann die neue Elternzeit mit der Teilzeit rechtzeitig anmelden bevor du planst schwanger zu werden damit im Falle eines BV du weiterhin das Teilzeitgehalt im BV bekommst.

Dann muss es nur noch mit der Schwangerschaft zum geeigneten Zeitpunkt klappen (innerhalb der Elternzeit).

Wieviel Elternzeit hast du denn noch zum Verschieben?

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