Elterngeld - Fragen.. Ich lebe mit dem Vater nicht zusammen. Er möchte aber trotzdem 2 Monate Elternzeit nehmen.

Ich möchte gerne für 1 Jahr Elterngeld beantragen. Der Vater des Kindes möchte den 2. Und 6. Lebensmonat nehmen um mich zu unterstützen. Stellen wir zwei Anträge? Geht das überhaupt? Eine Vaterschaftsanerkennung machen wir vorab. Unser Kind kommt im April 2023. Bekomme ich dann bis einschließlich April 2024 Elterngeld oder einschließlich Juni 2024.

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Nein, ausser er zieht in der Zeit als Nebenwohnsitz mit in deinen Haushalt ;-)
Um Elternzeit und Elterngeld zu beanspruchen muss er im gleichen Haushalt leben siehe BEEG §1 und §15 jeweils Absatz (1) https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html

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Zieht er mit in deinen Haushalt für die 2 Monate bist du nicht mehr alleinerziehend und hast Anspruch auf 12 Monate BasisEG also bis April 2024. Wenn nicht hast du Anspruch auf 14 Monate, aber er keinen Anspruch auf Elternzeit/Elterngeld

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Ich hatte den selben Fall mit meinem Mann. Wir haben aufgrund seiner Arbeit zwei getrennte Wohnsitze. Sind auch nicht bei dem jeweils anderen gemeldet. Mein Mann hat ohne Probleme Elterngeld bekommen. Wir hatten den Antrag erst zu seiner Elterngeldstelle geschickt, der sollte jedoch auch zu meiner Elterngeldstelle. Leben in unterschiedlichen Bundesländern. Es ist nur wichtig anzugeben, dass der Vater sich in der Zeit bei dir bzw eurem Kind aufhält.

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Ich habe 12 Monate EG beantragt, mein Mann 2.