Aufteilung Rentenpunkte - Partner verweigert Unterschrift

Hallo, ich würde gerne mal eure Meinung hören, was ich in folgender Situation machen kann. Wir sind nicht verheiratet, haben aber drei gemeinsame Kinder und leben quasi wie verheiratet zusammen. Kurz vor der Geburt des ersten Kindes begann mein Partner ein Studium, das fünf Jahre dauerte und währenddessen zwei weitere Kinder geboren wurden. Danach versuchte mein Partner noch fast vier Jahre lang ein Unternehmen zu gründen, was er aber letztendlich aufgeben musste. In den neun Jahren war ich immer Haupt- bzw. Alleinverdienerin (mit den Kindern nur noch in Teilzeit), habe mich aber zum allergrößten Teil auch um Kinder und Haushalt gekümmert, um ihm für sein Studium und seine Träume den Rücken frei zu halten. Entsprechend war für mich eigentlich logisch, dass die Rentenpunkte aus der Kindererziehung mir zustehen. Als ich dies letztens mit meinem Partner besprach und ihn bitten wollte, mir den entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu unterschreiben, hat er sich geweigert mit der Begründung, es wären auch seine Kinder und entsprechend hätte er auch ein Anrecht auf die Punkte. Ich war erst mal baff, denn er hat noch nie einen Cent für die Kinder ausgeben müssen und auch nicht wirklich zeitliche oder finanzielle Einbußen durch sie gehabt. Allerdings brauche ich wohl seine Unterschrift für den Antrag bei der eutschen Rentenversicherung (wir haben gemeinsames Sorgerecht), damit die Punkte meinem Rentenkonto gutgeschrieben werden.

Eigentlich führen wir sonst eine gute Partnerschaft und können über alles reden, aber da blockt er und fühlt sich ungerecht behandelt. Einen Rechtsstreit würde ich wegen den Punkten zum jetzigen Zeitpunkt nicht führen wollen. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Einfach abwarten? Kennt sich wer aus mit den Punkten aus der Kindererziehung, wie die einem gutgeschrieben werden können? So, wie ich die Dame von der Renten-Beratung verstanden habe, kann er sowieso keine Punkte mehr im Nachhinein bekommen (das jüngste Kind ist 4), ich kann die Punkte aber nur mit seiner Bestätigung bekommen :-( Vielleicht weiß da aber jemand mehr? Danke schon mal :-)

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Laut Rentenversicherung bekommst du als Mutter die automatisch angerechnet, einer Übertragung müsstest du zustimmen. Hast du da das richtige Formular V0800?
siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

Aus V0810 - Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0810.html

"Allgemeines zur Zuordnung
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten (nachfolgend Erziehungszeiten genannt) können für
denselben Zeitraum jeweils nur einem Elternteil zugeordnet werden. Bei gemeinsamer Erziehung des Kindes durch
beide Elternteile werden die Erziehungszeiten grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend
erzieht. Lassen sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die
Erziehungszeiten der Mutter, bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen dem Elternteil nach den §§ 1591 oder 1592
Bürgerliches Gesetzbuch, oder wenn es einen solchen nicht gibt, dem Elternteil, der seine Elternstellung zuerst
erlangt hat, zuzuordnen.
Die Eltern können durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung (Vordruck V0820) aber auch bestimmen,
welchem Elternteil die Erziehungszeiten zuzuordnen sind. Die Zuordnung kann hierbei auf einen Teil der
Erziehungszeiten beschränkt werden. Die Aufteilung ist auch mehrfach zulässig."


zu dem wahrscheinlich strittigen Punkt 11.3:
"11.3 Die Angaben des anderen Elternteils und die Bestätigung zur überwiegenden Erziehung sind erforderlich, um
die Erziehungszeiten dem überwiegend Erziehenden verbindlich zuordnen zu können.
Die Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift des anderen an der Erziehung beteiligten Elternteils. Kann die
erforderliche Unterschrift des anderen Elternteils nicht erfolgen, ist zur Vermeidung von Rückfragen der Grund für
das Fehlen der Unterschrift zu benennen.
Haben Sie das Kind / die Kinder in den in Ziffer 2 angegebenen Erziehungszeiten allein erzogen, ist eine
Unterschrift in Ziffer 11.3 nicht erforderlich."

Wenn du überwiegend allein erzogen hast kreuzt du das bei 11.1. an -> "Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein. Bitte weiter bei Ziffer 13" und damit brauchst du den Rest nicht.

Möchte er das anders hätte er dann aktiv werden gemusst und mit Formular V0820 die Zuordnung ändern, das geht aber nur mit deiner Zustimmung und nicht rückwirkend.

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Vielen Dank, das hilft mir definitiv weiter :-) Sehr gut erläutert und zusammengefasst, Dankeschön #pro

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Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich denke, die Punkte werden automatisch der Mutter zugeordnet, außer es wurde VOR dem entsprechenden Zeitraum ein schriftlicher Antrag gestellt, dass die Punkte für Zeitraum XY auf den Vater übertragen werden sollen. Von daher wäre das Problem bei euch geklärt.

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Ich finde es selbstverständlich, dass dir Punkte dir zustehen. Was ich ich aber frage: wenn du immer gearbeitet hast, dann können das doch so viele Punkte aus Erziehungszeiten nicht sein?!

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Man bekommt für jedes ab 1992 geborene Kind drei Jahre angerechnet, egal ob man in der Zeit gearbeitet hat oder nicht. Hat man gearbeitet, kommen die Punkte aus der Erziehungszeit oben drauf. Wer durch die Arbeit einen Rentenpunkt pro Jahr erwirtschaftet hat, bekommt dank der Erziehungszeiten einen weiteren Punkt dazu, also zwei Rentenpunkte pro Jahr.

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Ah ok! Ich bin nicht gesetzlich rentenversichert sondern in einer Versorgungskammer, da zählen Erziehungszeiten nicht als Beitragszeiten. Leider. Dafür gibt es dann andere Vorteile.

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?

Also ich habe für jedes Kind ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung bekommen in dem steht, dass die Punkte mir zugeschrieben werden. WENN ich will, dass es anders ist, müsse ich aktiv werden, aber auch nur dann.

Zudem kann man das noch bis zum Renteneintritt entscheiden. Deswegen besteht jetzt überhaupt keine Eile. Aber umso weniger verstehe ich die Auskunft der Rentenberaterin. Hast du vielleicht etwas falsch verstanden? Das ist so völlig anders, als ich es kenne.

Zur Verteilung selbst: die bekäme bei uns derjenige, der sich am meisten gekümmert hat. Bei einer Scheidung werden die Punkte sowieso ausgeglichen, aber ihr seit wohl nicht verheiratet, wenn ich das richtig lese? Dann stehen sie aus meiner Sicht dir zu, wenn dein Partner sich gar nicht oder kaum um die Kindererziehung gekümmert hat. Falls doch, könnt ihr die Punkte auch aufteilen.

Wir haben zwei Kinder kurz nacheinander bekommen. Für beide war ich ein Jahr in EZ. Drei Jahre werden wir bei mir anrechnen. Die zweiten drei Jahre überlasse ich vermutlich meinem Mann, denn der hat sich bis auf die EZ genauso viel gekümmert wie ich. Ich muss nur schauen, dass ich meine 5 Jahre in der Rentenversicherung voll bekomme, da ich dort nicht mehr einzahle. Das wird voraussichtlich mit K1 der Fall sein.

Ich bin allerdings der Meinung, dass die Punkte automatisch der Mutter zugerechnet werden und ohne deinen Willen bekommt dein Partner keine. Dazu solltest du dich nochmal erkundigen.

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Hier ein Foto.

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Ziffer 2.2

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