Hallo,
mein AG zahlt mir derzeit 250€ zur Kita dazu.
Kita kostet bis diesen Monat 430€.
Mein Sohn wird nächste Woche 3 und für ihn entfällt die allgemeine Gebühr.
Wie werden dann nur noch 178€ Betreuungsgeld und 2x essensgeld 66€ bezahlen müssen.
Darf mein AG weiterhin 250€ bezahlen? Irgendwas hatte ich gelesen dass Verpflegung nicht gezahlt werden darf, werde allerdings nicht ganz schlau überall was anderes steht.
Kita Zuschuss
Ja das geht. Da die Verpflegungskosten zur steuerfreien Erstattung der Kindergartenkosten durch den Arbeitgeber gehören dürfen diese mit dem Betreuungsgeld aber auch wenn sie nur einzeln im Rahmen der Betreuung anfallen gezahlt werden.
Zusätzlich: Aus der Vereinbarung sollte klar hervorgehen dass der AG vorrangig die Verpflegungskosten übernimmt, dann ist der übersteigende Betrag der Betreuungskosten auch für dich steuerlich absetzbar. siehe https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Kindergartenzuschuss-durch-Arbeitgeber-reine-Verpflegung/td-p/172689#_=_
siehe auch http://www.einkommenssteuerrichtlinien.de/LStR-3-33-Unterbringung-und-Betreuung-von-nicht-schulpflichtigen-Kindern.html
Die Verwirrung zu diesem Thema kommt wahrscheinlich daher dass der Arbeitnehmer, also du, in seiner Einkommenssteuererklärung die Kinderbetreuungskosten nur ohne Verpflegung zu 2/3 der Kosten absetzen kann, das hat aber nichts mit dem steuerfreien Kindergartenzuschuss des Arbeitgeber zu tun.