Kinderkrankengeld und Antrag auf Elterngeld

Ihr lieben, ich habe eine wichtige Frage.

Ich war im Berechnungszeitraum sehr oft kindkrank aufgrund von coronabedingten Umständen.
Wir alle wissen ja, das die Kinder plötzlich bei einem kleinen nieser nach Hause mussten.
Nun wusste ich allerdings nicht,dass es dafür einen separaten Antrag gab auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld.
Sprich ich war immer wegen Erkältung oder COVID usw. Zuhause. Selbst wegen der Quarantäne waren wir kindkrank.
Ich bin bis heute davon ausgegangen,dass ich die Monate beim Antrag austauschen kann mit Monaten, in denen ich voll verdient habe.
Eine Bekannte meinte nun, wenn ich keinen Nachweis habe, dann hab ich Pech gehabt 😭 das wäre eine finanzielle Katastrophe 😔 ich habe teilweise 700€ weniger im Monate bei kindkrank gehabt. Zudem bin ich ja auch nur für 35h/Woche angestellt. Also auch noch Teilzeit 😱 ich habe keine Ahnung wie wir das jetzt stemmen sollen.

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https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html

Dafür wurde ist BEEG extra eine Änderung eingeflossen:
"Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 23. September 2022 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann."

Direkte Corona-Infektionen und Quarantänen sind ja nachweisbar (PCR-Test/Schnelltest) und die Zeiträume die man in Quarantäne war oder die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen konnte damit auch nachweisbar.

Es gab keinen separaten Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld sondern die Kinderkranktage wurden drastisch erhöht (auf 60 Tage pro Kind) und meist konnte man das Kinderkrankengeld ohne Kinderkrankenschein direkt bei der Krankenkasse für Quarantänebedingte Ausfälle beantragen.

Das brauchst du aber nicht, sondern du musst nachweisen wann du und/oder deine Kinder Coronabedingt in Quarantäne waren oder zu Hause bleiben mussten aufgrund der verschärften Corona-Verordnungen. Dazu benötigst du Quarantäne-Bescheide und/oder positive PCR/Schnelltestbescheide (ggf auch bei Kontaktperson-Quarantäne) und ggf Bescheinigung vom Kindergarten für sonstige Zeiten in denen Coronabedingt keine volle Betreuung erfolgen konnte. Wo du keine Bescheide hast (Kontaktperson, Schliessung des Kindergartens für Kinder mit Erkältung) machst du eine Liste und begründest die Zeiträume. (Die gesetzlichen Grundlagen lagen ja meist in dem Zeitraum 1.3.2020 -23.9.2022 vor so das das als Nachweis reichen sollte.)

Die reichst du mit dem EG-Antrag eine und beantragst die Verschiebung der entsprechenden Monate und reichst die entsprechende Anzahl von Verdienstbescheinigungen von Monaten vor Corona mit ein.

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Dankeschön! Das hat mir jetzt wirklich geholfen. Mir geht es tatsächlich um die Zeiten, in denen mein Kind a Kontaktperson in Kita war und sofort nach Hause musste, ( auf Anweisung der Kita ,nicht vom Gesundheitsamt) und in denen er Mal etwas gehustet hat oder die Nase lief und sofort Zuhause bleiben musste.
Bei der tatsächlichen Corona Erkrankung habe ich selbst eine Krankschreibung gehabt, sodass ich meinen kleinen nicht krankschreiben lassen musste. Zum ende hin war er öfter kontaktperson.da gab es allerdings nur noch Anrufe und auch keine Bescheide mehr, da die Behörde das nicht mehr Geschäft hat. Ich werde dann Mal in Ruhe eine Liste erstellen und in der Kita fragen, ob die mir da ihren Stempel drunter setzen können. Immerhin war es ja immer auf deren Anweisung.
Muss ich dann lohnnachweise vor der Pandemie nehmen, oder gehen auch welche während Coronazeiten, jedoch ohne finanzielle einbußen?

Bearbeitet von hoffnungsvoll84
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Es wird dann immer auf Monate zurückgegriffen in denen du keine finanziellen Einbussen hattest (egal ob im Corona-Zeitraum oder nicht)

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