Hallo zusammen, mein Mann und ich würden gerne ein Haus übernehmen und dafür der Besitzerin das Pflegeheim auf Lebzeit bezahlen. Wir stehen in keinem Verwandschaftsgrad...hat hier jemand Erfahrungen/Tipps wie man dies angehen sollte? Vielen Dank!
Haus als Gegenleistung für Pflegeheim
Von so einer Regelung habe ich noch nie gehört. Ich hoffe, das macht kein Notar mit. Das sind irre viele Risiken für beide Seiten. Für Euch zum Einen ist nicht zu kalkulieren, wie teuer das wird. Wie werden sich die Pflegekosten entwickeln? Wie lange lebt die gute Dame? Und wenn Ihr das irgendwann finanziell nicht mehr schafft? Zieht sie dann wieder bei Euch ein? Ein Heimplatz kostet in unserer Region pro Monat 2500/3000 Euro. Wenn Ihr die tatsächlich übrig habt, könntet Ihr das Haus auch regulär kaufen. Und aus dem Verkaufserlös kann die Verkäuferin einige Jahre ihren Heimplatz selbst bezahlen.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Wir hatten überlegt, ob man so den großen Steuernbatzen eines Hauskaufes umgehen kann. Die Besitzerin ist über 90 Jahre und man müsste auf ihre Rente/Versicherung ca. 1500 Euro für ein Heimplatz drauf zahlen und bevor das Sozialamt sich am Haus bedient dachten wir man könne so eine gemischte Schenkung vereinbaren.
Da die Dame wahrscheinlich nicht noch 10 Jahre leben wird, ist die Frage, ob die Erben das so akzeptieren.
Das funktioniert nicht!
Ein Haus muss beim Verkauf einen Wert X haben, den gibt es aber bei Eurer Fantasievorstellung nicht.
Wie will das Finanzamt die Grunderwerbssteuer festlegen?
Wie wird das aber dann bei "Kauf auf Leibrente" berechnet?
Der Wert des Hauses ist völlig problemlos bestimmbar und somit auch die Grunderwerbssteuer.
Schwieriger ist es bei dem Wert der lebenslangen Zahlungsverpflichtung und somit dem Wert der Schenkung (Hauswert-Wert der Zahlungsverpflichtung) und somit der Schenkungssteuer.
Grundsätzlich kann man lebenslange Zahlungsverpflichtungen schon bewerten.
Was die Lebenszeit angeht, dafür werden statistische Werte verwendet wie sie auch Lebensversicherungen verwenden, daraus lässt sich eine statistisch erwartete Lebenserwartung unter Berücksichtigung des bereits erreichten Alters berechnen.
Problematisch ist die Höhe der Heimkosten, da diese sich ändern können. Die Inflation könnte man statistisch wieder berücksichtigen, aber bei Kostensteigerungen wegen erhöhtem Pflegebedarf wird es schwierig, das vorher irgendwie abzubilden. Bei einer Leibrente ist das einfacher, weil der Betrag fix ist.
Hallo,
Besprecht euch auch unbedingt mit einem Steuerberater. Und lasst euch Preislisten von Pflegeheimen zusenden.
Viele Grüße
lilavogel
Also wenn ihr meint das ihr auf diese Weise die Grunderwerbsteuer spart, würde ich nochmal sehr genau ins Gesetz schauen! Wahrscheinlich wird die Zahlung des Heims wie der Wert einer Leibrente bewertet und dieser Wert wird zugrunde gelegt. Wenn das Finanzamt eines kann, die anfallende Steuerlast für jeden verdrehten Sachverhalt festsetzen und erheben.
Das sollte schon möglich sein, ob als Steuersparmodell, weiß ich aber nicht. Es gibt nicht nur die Grunderwerbssteuer sondern auch Schenkungssteuer. Gut möglich, dass das Finanzamt eure Gegenleistung als nicht gleichwertig mit dem potenziellen Kaufpreis sieht und daher von einer Teilschenkung ausgeht, gerade vor dem Hintergrund, dass die Dame schon 90 ist.
Schaut mal in einer gemischten Sozietät aus Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbei. Die können euch den Vertrag erstellen und steuerlich prüfen.
Lieben Gruß von einer Anwältin
Wichtig zu wissen wäre auch, ob die Frau einen gesetzlichen Betreuer hat.
Dieser wird in dem Fall auch sein okay geben müssen. Und dort wird dann auch geschaut, ob der Preis angemessen ist oder nicht.
Stimmt das Betreuungsamt nicht zu, wird es so nicht möglich sein.
Ich denke „sauberer“ wäre die Sache, wenn ihr der Frau das Haus abkauft und dafür einen Kredit aufnehmt. Die Frau kann von dem Geld ihr Heim bezahlen und sie kann ein Testament aufsetzen, um zu regeln was nach ihrem Tod mit dem restlichen Geld passiert. Sie kann, wenn sie will, auch euch als Erben einsetzen, damit ihr das Geld (abzüglich Erbschaftssteuer) für die Tilgung eures Kredits verwenden könnt.
Die Grunderwerbsteuer müsst ihr eh immer zahlen, und bei dieser Variante müsstet ihr dann nur auf den tatsächlich noch übrigen Geldbetrag Erbschaftssteuer bezahlen. Da braucht es dann auch keine aufwendige Bewertung was eine lebenslange Zahlungsverpflichtung wert ist, sondern man hat fixe Beträge. Als Nachteil habt ihr natürlich die Zinszahlung für den Kredit, aber trotzdem ist das alles viel besser kalkulierbar. Und auch die Frau kann so über ihr Geld verfügen und muss euch nicht um Erlaubnis bitten, falls sie monatlich doch mehr Geld braucht.