Hallo.
Ich musste drei Tage Kind krank Tage nehmen während Bezug Partnerschaftsmonate. Ich arbeite 5h täglich. Muss ich die 15h nun nacharbeiten, damit ich auf meine durchschnittliche Mindeststundenzahl?
Also berechnet mir die Elterngeldstelle die 3Tage mit 0h? Ich erhalte vom Ag für diese Tage keine Lohnfortzahlung. Ich will wirklich ungern, dass uns das Geld durch die Lappen geht.
Elterngeldstelle habe ich schon an geschrieben und warte noch auf Antwort.
Partnerschaftsmonate und kind krank tage
Nein. Wenn du selbst krank wärest, müsstest du das ja auch nicht.
Die Bescheinigung vom Kinderarzt reichst du bei deiner Krankenkasse ein und erhälst von denen Geld für die 3 Tage.
Hallo, es geht hier nicht um die drei Tage Lohnverlust. Das ist mir klar, dass ich diese Tage durch die Kk erstattet bekomme.
Es geht mir darum, dass ich statt 25h nur 10h in dieser Woche gearbeitet habe und somit sie Voraussetzungen für das EG (Partnerschaftmonate) nicht erfülle.
Du meinst die 4 Bonusmonate?
Da würde ich unbedingt bei der Elterngeldstelle nachfragen. Es ist schon ein bisschen her, dass ich mich darüber informiert hatte, aber soweit ich mich erinnere, sind Krankheitstage ein großes Problem wegen der Stundenzahl. Viele Eltern machen da Fehler und müssen wegen eines blöden Fehlers die kompletten 4 Monate EG zurückzahlen.
Nochmal nachgeforscht:
Mittlerweile muss man nur noch den einen Monat, indem die Mindeststundenzahl unterschritten wurde, zurückzahlen. Es sind also nicht mehr alle 4 Monate. Trotzdem würde ich bei der Elterngeldstelle nachfragen, ob du die Stunden nacharbeiten kannst. Kann sein, dass wochenweise gezählt wird. Das wäre dann Pech für euch 😕
https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/#Was_passiert_wenn_die_Voraussetzungen_in_einem_Monat_ueberschritten_wurden
https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/
Und noch eine Ergänzung:
"Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau 24 bis 32 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im Monat durchschnittlich arbeiten."
Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-ist-der-partnerschaftsbonus--155198
Somit wird nicht wochenweise gezählt, aber du musst die Stunden auf jeden Fall diesen Monat noch nacharbeiten.
Der Fall ist in den Richtlinien zum Elterngeld als Arbeitsgrundlage der EG-Stellen beschrieben:
https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf -> Seite 208/209 (PDF) -> Kapitel 4b.1.1 Umfang der Erwerbstätigkeit im Partnerschaftsbonus -> Beispiele:
".... Im Krankheitsfall des Elterngeldberechtigten wird eine Erwerbstätigkeit solange ausgeübt, wie ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies gilt auch während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung (z.B. vorgeburtliches Beschäftigungsverbot, das in die Zeit der Partnerschaftsbonus-Monate für ein älteres Kind fällt) oder während eines bezahlten Urlaubes. Als Arbeitszeit gilt die auf diese Zeiten entfallende (vertraglich) vereinbarte Teilzeit-Arbeitszeit. Auch bei der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit, ist für die Stundenzahl pro Urlaubstag die während des Partnerschaftsbonus vereinbarte Teilzeit-Sollarbeitszeit zu veranschlagen.
>>>>>>>>>>Dasselbe gilt für Zeiten der Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes.<<<<<<<<<<<<<<<
Bei Selbständigen wird in diesen Fällen die Erwerbstätigkeit ebenfalls weiter ausgeübt. Als Arbeitszeit gilt die auf diese Zeiten entfallende, bei Antragstellung glaubhaft gemachte, durchschnittliche tägliche (Teilzeit-)Arbeitszeit. ......"
Für weitere rechtssichere Antworten kann auch immer das https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt angefragt werden.
Ne sorry. Was du schreibst, ist falsch. Der entscheidende Unterschied ist, "wenn Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht". Das hättest du auch lesen können, wenn du meine (offiziellen Seiten des Bundesfamilienministeriums) gelesen hättest und steht auch in deinem zitierten Satz.
Die TE bekommt gerade keine Entgeltfortzahlung und wird nicht bezahlt.
Ist so genommen konsequent. Bei Entgeltfortzahlung hätte die TE quasi "weitergearbeitet", bei Krankengeldbezug nicht. In dem Fall ist sie sozialrechtlich abgesichert, aber nicht über den Arbeitgeber.
Ob sich die Entgeltfortzahlung mehere Sätze vorher bezugnehmend auf die Krankheitstage (die ja im Gegensatz zu den Kinderkranktagen durch das Entgeltfortzahlung von 6 wochen nicht ab Tag 1 begrenzt sind) auch auf die Kindkranktage bezieht würde ich hier anzweifeln und konkret beim Familienministerium nachfragen. Das steht so konkret nicht in den Richtlinien. Im nächsten Satz wird die gleiche Annahme für Selbstständige getroffen, die aufgrund fehlender Entgeltfortzahlung dann auch nicht anrechnen könnten?
Hier würde ja eine Diskriminierung des Elterngeldberechtigten entstehen, der keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, dann eventuell ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld (privat versichert, Kindkranktage aufgebraucht) da steht. Dem wird dann noch das Elterngeld gestrichen da er kein Geld erhält und eventuell aus betrieblichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist die Fehlstunden auszugleichen. Das würde keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.
Hallo
Sehr spannend eure Diskussion.
Sobald ich die Antwort von der Elterngeldstelle habe, werde ich es hier melden. Vielen Dank für die Link.
Tatsächlich muss ich sagen, dass unser EG Bezug Mitte Dezember ausgelaufen ist und das Kind nur ein paar Tage davor krank war. Wie soll man das so schnell nacharbeiten. Deshalb hoffe ich sehr, dass es wie Urlaubstage angerechnet wird.
So heute mit der Elterngeldstelle telefoniert.
Ich muss die kindkranktage nicht nacharbeiten. Sie gehen wie ein normaler Arbeitstag in die Berechnung mit ein.