Steuerklasse

Hi ihr lieben,

Habe eine kurze Frage und bisher immer wieder unterschiedliche Antworten gefunden. Vielleicht weiß einer von euch mehr.
Wir sind rechtzeitig für die Elterngeldoptimierung in 3 (ich) und 5(mein Mann) gewechselt. Ich gehe ab 06.02 in Mutterschutz und bekomme bis voraussichtlich 15.05 Mutterschaftsleistungen von Kk und AG. Wir haben uns gefragt wann wir zurückwechseln sollen. Wir haben uns entschieden aufgrund der Progessionseinkünfte aus Mutterschaftsgeld und Elterngeld, die bei uns fast das gesamte Jahr 2023 anfallen und nicht all zu gering sind direkt in 4/4 zu wechseln um einer saftigen Nachzahlung zu entgehen.
Die Frage ist nur wann? Bereits zum Februar, da Bemessungszeitraum für MuSchu geld ja die Monate November, Dezember und Januar wären oder erst zum Elterngeldbezug sprich ab Juni?
Möchte natürlich ungern MuSchu Leistungskürzungen haben, aber natürlich hat mein Mann durch die 5er Steuerklasser in der Zeit auch eine höhere Steuerlast und weniger Geld, daher wenn auch Februar wechseln möglich wäre ohne dass mir was am MuSchu Geld gekürzt wird wäre das natürlich sinnvoll.

Danke für eure Antworten!

Bearbeitet von bestofcats
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Ihr könnte bereits zum Februar wechseln.